Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.03.2019 - 2 Ws 77/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.01.2019 - 7c StVK 153/18
- OLG Koblenz, 11.03.2019 - 2 Ws 77/19
- BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.04.2020 - 6 StR 41/20
Antrag auf Eilvorabentscheidungsverfahren (Spezialitätsvorbehalt; Europäischer …
Insbesondere wird zu § 83h Abs. 2 Nr. 1 IRG auch die Auffassung vertreten, der Spezialitätsschutz entfalle nur bei freiwilliger Rückkehr ins deutsche Hoheitsgebiet (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 Ws 77/19, ECLI:DE:OLGSH:2019:0718.2W77.19.OA). - BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer …
Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Übergaben in solchen Fällen die Spezialität fortbesteht (zutreffend OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. August 2019 - 1 Ws 154/19; aM OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 Ws 77/19). - BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen …
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 2019 - 2 Ws 77/19 Vollz - und der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz vom 4. Januar 2019 - 7c StVK 153/18 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. - OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21
Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als …
Zu verlangen ist die Konkretisierung der Art und des Grades der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, wobei auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles einzugehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 24. April 2019, 2 Ws 77/19; OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014, NStZ-RR 2014, 230).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 18.07.2019 - 2 Ws 77/19 (36/19) |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de , S. 16 (Auszüge)
§ 83h IRG
Die Zurücküberstellung eines Verfolgten in das Gebiet des ersuchenden Staates steht einer freiwilligen Rückkehr im Sinne des § 83 h Abs. 2 Nr. 1 IRG nicht gleich