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   BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87   

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BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 (https://dejure.org/1988,954)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 (https://dejure.org/1988,954)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 (https://dejure.org/1988,954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines einheitlichen und untrennbaren Streitgegenstandes - Wirksamkeit einer fristgemäßen, ordentlichen, auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Diese vom Arbeitgeber auch im eigenen Interesse anzustellende Prüfung dient der Klärung der Frage, ob die Kündigung durch eine Umsetzung vermieden werden kann (BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Darüber hinaus ist der Arbeitgeber weder nach dem KSchG noch aufgrund einer weitergehenden vertraglichen Versetzungspflicht gehalten, einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb, im Unternehmen oder im Konzern zu schaffen (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP, aaO).

    Selbst wenn die Beklagte keine Versetzung erwogen und geprüft hätte, bleibt vielmehr entscheidend, ob die Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen im Kündigungszeitpunkt tatsächlich möglich war (Senatsurteil vom 3. Februar 1977, aaO; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 307).

    Erst daraufhin hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, weshalb diese Vorstellungen nicht zu realisieren sind (Senatsurteil vom 22. Mai 1986, aaO, zu B I 3 b der Gründe; BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe; vom 3. Februar 1977, aaO; Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Herschel/Löwisch, aaO, Rz 253; Hueck, aaO, Rz 115; Stahlhacke, aaO, Rz 513; KR-Becker, aaO, Rz 314; Schaub, aaO, S. 918; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, Rz 502, 503).

    Die Beklagte hätte dann im einzelnen dazu Stellung nehmen können, ob diese Möglichkeiten bestanden und (im Senatsurteil vom 3. Februar 1977, aaO, hatte der Kläger, ein Exportleiter, z.B. erklärt, er sei auch bereit, etwa als Vertriebsleiter, Gebietsverkaufsleiter oder als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft weiter tätig zu werden).

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Das im Rechtsstreit 9 Sa 24/72 ergangene, der Klage stattgebende und dem Auflösungsantrag der Beklagten zurückweisende Urteil des LAG Baden-Württemberg hat der Senat mit Urteil vom 22. November 1973 (- 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen.

    Im Streitfall besteht diese Verpflichtung darüber hinaus auch deshalb, weil der Kläger nicht ausschließlich für den Betrieb in K, sondern für das Unternehmen der Beklagten im ganzen eingestellt worden ist (Senatsurteil vom 22. November 1973, aaO).

    Der Umfang der Darlegungslast ist gemäß § 138 Abs. 2 ZPO davon abhängig, wie sich der Prozeßgegner auf einen bestimmten Vortrag einläßt (Senatsurteil vom 22. November 1973, aaO, zu I 3 b der Gründe), so daß es für die Beklagte zunächst genügte, zum Wegfall des Aufgabengebietes vorzutragen.

    Die Bedenken, die gegen diese Auffassung erhoben werden (vgl. Weitnauer, Anm. zum Senatsurteil vom 22. November 1973, aaO, in SAE 1975, 137, 138), weil der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit einer großen Belegschaft die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nicht substantiieren könne, überzeugen nicht.

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Diese Verpflichtung besteht nach ganz allgemeiner Auffassung bereits nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG (BAGE 46, 191, 203 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C III 3 der Gründe; Urteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Konzern, zu B I 3a der Gründe).

    Bei derartigen Fallgestaltungen kann der Arbeitnehmer aufgrund der Fürsorgepflicht sogar einen vertraglichen Anspruch auf Verschaffung eines Arbeitsplatzes im Konzern haben (Senatsurteil vom 22. Mai 1986, aaO, zu B 4 a der Gründe).

    Erst daraufhin hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, weshalb diese Vorstellungen nicht zu realisieren sind (Senatsurteil vom 22. Mai 1986, aaO, zu B I 3 b der Gründe; BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe; vom 3. Februar 1977, aaO; Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Herschel/Löwisch, aaO, Rz 253; Hueck, aaO, Rz 115; Stahlhacke, aaO, Rz 513; KR-Becker, aaO, Rz 314; Schaub, aaO, S. 918; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, Rz 502, 503).

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn durch einen bestimmten inner- oder außerbetrieblichen Grund ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den mittelbar oder unmittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist, wobei nicht auf einen bestimmten räumlich fixierten "Arbeitsplatz" abzustellen ist (BAG Urteil vom 30. Mai 1985, aaO; Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 559/86 - n.v.).

    Die vorliegend zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger führende Ausgliederung von Betriebsteilen ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG in ständiger Rechtsprechung: BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; bestätigt in den Senatsurteilen vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP, aaO; vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47).

    Dringend sind die betrieblichen Erfordernisse i.S. des § 1 Abs. 1 KSchG nur, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als eine Kündigung zu entsprechen (BAG Urteil vom 30. Mai 1985, aaO, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 7. Februar 1985, aaO; BAGE 21, 248 [BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68] = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 296; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 180; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 103; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 502; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 131 I Nr. 5 a, S. 917, 918).

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Bei der Prüfung, ob dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, geht es um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Begriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn durch einen bestimmten inner- oder außerbetrieblichen Grund ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den mittelbar oder unmittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist, wobei nicht auf einen bestimmten räumlich fixierten "Arbeitsplatz" abzustellen ist (BAG Urteil vom 30. Mai 1985, aaO; Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 559/86 - n.v.).

    Dringend sind die betrieblichen Erfordernisse i.S. des § 1 Abs. 1 KSchG nur, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als eine Kündigung zu entsprechen (BAG Urteil vom 30. Mai 1985, aaO, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 7. Februar 1985, aaO; BAGE 21, 248 [BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68] = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 296; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 180; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 103; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 502; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 131 I Nr. 5 a, S. 917, 918).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Die vorliegend zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger führende Ausgliederung von Betriebsteilen ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG in ständiger Rechtsprechung: BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; bestätigt in den Senatsurteilen vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP, aaO; vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47).

    Wenn eine ordentliche Kündigung an sich betriebsbedingt ist, dann kann die Abwägung der beiderseitigen Interessen sich nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken, etwa dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig und dem Arbeitgeber jedenfalls eine vorübergehende Weiterbeschäftigung zuzumuten ist (Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - EzA, aaO; BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, aaO).

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Die vorliegend zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger führende Ausgliederung von Betriebsteilen ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG in ständiger Rechtsprechung: BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; bestätigt in den Senatsurteilen vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP, aaO; vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47).

    Wenn eine ordentliche Kündigung an sich betriebsbedingt ist, dann kann die Abwägung der beiderseitigen Interessen sich nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken, etwa dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig und dem Arbeitgeber jedenfalls eine vorübergehende Weiterbeschäftigung zuzumuten ist (Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - EzA, aaO; BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, aaO).

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Ob die Verletzung einer nur schuldrechtlichen Kündigungsbeschränkung in Gestalt einer erweiterten Versetzungsverpflichtung die Wirksamkeit der Kündigung unberührt läßt und lediglich Schadenersatzansprüche auslöst (BAGE 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung) oder weitergehend als sonstiger Mangel im Sinne des § 13 Abs. 3 KSchG zu werten ist (KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 270 m.w.N.), kann im Streitfall offen bleiben, weil es an ausreichenden Hinweisen des Kläger auf derartige Einsatzmöglichkeiten fehlt (vgl. unten zu dd).

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt vor, wenn eine Kündigung aus besonderen Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfaßt sind, z.B. Willkür, gegensätzliches Verhalten, reine Rachsucht usw. nicht vom Recht gebilligt werden kann (BAGE 24, 292 = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; BAGE 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtl. Kündigungsbeschränkung; BAGE 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; KR-Friedrich, aaO, § 13 KSchG Rz 232).

  • BAG, 04.12.1958 - 2 AZR 282/57

    Zurückverweisung des Rechtsstreits - Mangel im Verfahren - Beseitigung durch

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Aufgrund der Rechtsprechung des Senats (BAGE 7, 99 = AP Nr. 3 zu § 68 ArbGG 1953; vgl. auch BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979) ist eine Zurückverweisung aber grundsätzlich jedenfalls dann unzulässig, wenn der Mangel vom Berufungsgericht bzw. im Berufungsverfahren noch beseitigt werden kann.

    § 68 ArbGG geht im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens davon aus, daß das Verfahren regelmäßig in der Berufungsinstanz in einwandfreier Weise wiederholt werden kann (BAGE 7, 99 mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte und die Materialien zu § 68 ArbGG).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
    Diese vorbehaltlose Ablehnung macht die Prüfung der Notwendigkeit einer möglichen Vertragsänderung oder Änderungskündigung zum Zwecke einer entsprechenden Versetzung entbehrlich (BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 41 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, unter B II 3 d aa der Gründe).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86

    Überprüfung einer Unternehmerentscheidung daraufhin, ob sie unsachlich,

  • BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61

    Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB

  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 28.11.1968 - 2 AZR 76/68

    Einstellungbefugnus - Entlassungbefugnis - Abfindung

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

  • BAG, 01.08.1958 - 1 AZR 475/55

    Verwirkung - Zumutbarkeit der Leistung - Inanspruchnahme des Schuldners

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81

    Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch

  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 149/81

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Formularvertraglicher Vorbehalt einer

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

  • BAG, 30.11.1961 - 2 AZR 295/61

    Außerordentliche Kündigung - Lohnfortzahlung - Feststellungsantrag - Schluß der

  • BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 465/77
  • BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 527/61

    Richterablehnung - Besetzung zum Ablehnungszeitpunkt - Tätigwerden eines anderen

  • LAG Köln, 04.12.1985 - 7 Sa 882/85

    Zurückverweisung; Verweisung; Nichtigkeit; Urteil; Arbeitsgericht; Forderung;

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Die Beklagte hatte das Recht, die streitbefangene Kündigung zu erklären, nicht nach § 242 BGB verwirkt (zu den Voraussetzungen: BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 2 der Gründe; 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - zu B III 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Eine dann gleichwohl erklärte Kündigung aus diesem Grund stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar und wäre nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsunwirksam (BAG 21. Februar 1957 - 2 AZR 410/54 - AP KSchG § 1 Nr. 22; 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26; 20. August 1998 - 2 AZR 736/97 - aaO).
  • BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22

    Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

    Ein Besetzungsmangel ist aber reparabel und behoben, wenn vor dem ordnungsgemäß besetzten Berufungsgericht neu verhandelt wird (vgl. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - zu B I 3 a der Gründe) .
  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15

    Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene

    Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BAG vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 - juris Rn. 36 = RzK I 5c Nr. 26).

    Die Verkürzung des ordnungsgemäßen Verfahrens auf eine Tatsacheninstanz ist auch bei anderen Verfahrensfehlern eine zwangsläufige Folge, die allein eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Zurückverweisung nicht rechtfertigen kann (vgl. BAG vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 - juris Rn. 37, a.a.O.).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Dies gilt auch bei schwersten Verfahrensfehlern und Verfassungsverstößen einschließlich eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5c Nr. 26, zu B I 2 und 3 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    a) Da die Beklagten die Vermittelbarkeit des Klägers in den unmittelbaren Landesdienst mangels freier Stellen bestritten haben, wäre es Aufgabe des Klägers gewesen, konkrete Vorstellungen zur Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung zu äußern (BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RZK I 5 c Nr. 26; 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    1. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrundes längere Zeit untätig bleibt, d.h. die Kündigung nicht ausspricht, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, die Kündigung werde unterbleiben und wenn der Arbeitnehmer sich deshalb auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einrichtet (sog. Umstandsmoment); eine dann gleichwohl erklärte Kündigung aus diesem Grund würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen und wäre nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsunwirksam (BAG Urteil vom 21. Februar 1957-2 AZR 410/54 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG; Urteil vom 9. Juli 1958-2 AZR 438/56 - BAGE 6, 165 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 1. August 1958 - 1 AZR 475/55 - AP Nr. 10, aaO; Urteil vom 23. September 1958-3 AZR 33/56 - BAGE 6, 257 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Dienst ordnungsangestellte; Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP Nr. 10 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 25. Februar 1988-2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 250, m.w.N.; KR-Friedrich, 4. Aufl., § 13 KSchG Rz 239, m.w.N.).

    Der Zeitablauf und die Untätigkeit allein reichen zur Begründung des Umstandsmoments nicht aus (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK, aaO, zu B III 1 a der Gründe und vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung, zu II 3 b, c der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, a.a.O.; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe); der Arbeitnehmer muß keinen freien Arbeitsplatz benennen ( BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26, zu B II 2 c dd der Gründe und vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 8 Sa 876/06

    Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

  • ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter,

  • LAG Hamm, 16.11.2004 - 12 Sa 1045/04

    1) Berufung gegen Anerkenntnisurteil; 2) Beschwer; 3) Alleinentscheidung durch

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 358/08

    Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit,

  • LAG Berlin, 15.01.2002 - 12 Sa 2251/01

    Kündigung eines Arbeitnehmers bei Betriebsstilllegung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch,

  • LAG Hamm, 21.10.1999 - 4 (16) Sa 285/98

    Mangelhaftigkeit einer Kündigung durch Bevollmächtigten des Arbeitgebers; Soziale

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.1991 - 6 Sa 494/90

    Entgegenstehende Rechtskraft bei Geltendmachung von gleichen Kündigungsgründen in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 9 Sa 486/11

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VII BAT - Einscannen von Bauakten -

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
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