Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38855
BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18 (https://dejure.org/2018,38855)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2018 - 2 B 30.18 (https://dejure.org/2018,38855)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 2 B 30.18 (https://dejure.org/2018,38855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Anwendbarkeit des Disziplinarrechts bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BDG § 13 Abs. 1 S. 2-4
    Entfernung eines Postobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines schweren Dienstvergehens; Widerrechtliche Entnahme von 4 840 Euro aus dem Bankautomaten seiner Filiale

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beweiswürdigung des Gerichts - und ihre Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarverfahren gegen Postbeamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entfernung aus dem Dienst - und das überlange Disziplinarverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 53 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 92; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 m.w.N. betr. die Aberkennung des Ruhegehalts).

    Lässt das Dienstvergehen einen weiteren Verbleib im Beamtenverhältnis dagegen nicht zu, vermag eine überlange Verfahrensdauer an diesem Befund nichts zu ändern (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. m.w.N. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 93).

    Diese Vorschriften finden auch für gerichtliche Disziplinarverfahren Anwendung (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 51).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 53 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 92; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 m.w.N. betr. die Aberkennung des Ruhegehalts).

    Lässt das Dienstvergehen einen weiteren Verbleib im Beamtenverhältnis dagegen nicht zu, vermag eine überlange Verfahrensdauer an diesem Befund nichts zu ändern (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. m.w.N. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 93).

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Derartige Mängel liegen - wie bereits ausgeführt - insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 21. Mai 2013 - 2 B 67.12 - juris Rn. 18 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Derartige Mängel liegen - wie bereits ausgeführt - insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 21. Mai 2013 - 2 B 67.12 - juris Rn. 18 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Derartige Mängel liegen - wie bereits ausgeführt - insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 21. Mai 2013 - 2 B 67.12 - juris Rn. 18 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    "ob es sich mit dem Prinzip der 'Einheit der Rechtsordnung' vereinbaren lässt, dass in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Strafsachen einerseits anerkannt ist, dass das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe für eine begangene Straftat, das gleichzeitig auch deren Höchstmaß ist, bei überlanger Verfahrensdauer zu reduzieren ist (vgl. BGH, in NJW 2008, S. 860 ff.), während andererseits in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 2 B 34.09 ) davon ausgegangen wird, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 BDG in Verbindung mit § 10 BDG eine überlange Verfahrensdauer für sich gesehen nicht zu einer Absenkung der Sanktion führt".
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Demgegenüber ist es ausschließlich Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Dezember 2017 - 2 B 18.17 - NVwZ-RR 2018, 439 Rn. 9 und vom 28. August 2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 18 jeweils unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, wonach die Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung aus Art. 33 Abs. 5 GG bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden, bringt zum Ausdruck, dass den ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten nicht nur der bloße Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm abgeleitete umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten garantiert ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 12/7269, S. 5 f.; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 12).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, wonach die Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung aus Art. 33 Abs. 5 GG bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden, bringt zum Ausdruck, dass den ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten nicht nur der bloße Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm abgeleitete umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten garantiert ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 12/7269, S. 5 f.; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 12).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18
    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 53 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - NJW 2018, 1185 Rn. 92; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 m.w.N. betr. die Aberkennung des Ruhegehalts).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

  • BVerwG, 01.09.2009 - 2 B 34.09

    Aberkennung des Ruhegehalts - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6718
  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

    Denn das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.2018, 2 B 30/18, Buchholz 140 Art. 6 MRK Nr. 20, juris Rn. 8; Urt. v. 17.11.2017, 2 C 25.17, NJW 2018, 1185, juris Rn. 92; Urt. v. 28.2.2013, 2 C 3.12, BVerwGE 146, 98, juris Rn. 53; BVerfG, Beschl. v. 28.1.2013, 2 BvR 1912/12, NVwZ 2013, 788, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Hamburg, Urt. v. 9.6.2022, 12 Bf 369/18.F, n.v.; Weiß, in GKÖD Bd. II: DisR Lfg.

    Eben hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Oktober 2018 (2 B 30/18, Buchholz 140 Art. 6 MRK Nr. 20, juris Rn. 7) ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143

    Disziplinarrecht, Hochschulprofessor (BesGr. C 2), Betätigung im Sinne der

    Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme erforderliche Gesamtwürdigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Dienstvergehens, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist, kann davon nicht abgesehen werden, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18

    Entfernung aus dem Dienst wegen einer außerdienstlichen Pflichtverletzung

    Auf eine überlange Verfahrensdauer kommt es danach nicht mehr an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 2 B 30/18 - juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885

    Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A

    3.3.7 Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme erforderliche Gesamtwürdigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Dienstvergehens, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist, kann davon nicht abgesehen werden, weil das (seit 8.10.2012 eingeleitete) Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • VG München, 22.02.2023 - M 19L DK 21.4892

    Entfernung aus dem Dienst wegen unzulässiger Bestellung von Hardware,

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, B.v. 22.10.2018 - 2 B 30/18 - juris Rn. 8).
  • VG München, 26.01.2022 - M 19B DK 21.64

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Teamleiter, welcher mit Abrechnungen

    Diese Schutzgüter schließen es aus, dass ein Beamter, der durch gravierendes Fehlverhalten im öffentlichen Dienst untragbar geworden ist, weiterhin Dienst leisten und als Repräsentant des Dienstherrn hoheitliche Befugnisse ausüben kann, weil das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • VG München, 17.02.2020 - M 19L DK 19.3123

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eines ehemaligen Mitarbeiters der

    Diese Schutzgüter schließen es aus, dass ein Beamter, der durch gravierendes Fehlverhalten im öffentlichen Dienst untragbar geworden ist, weiterhin Dienst leisten und als Repräsentant des Dienstherrn hoheitliche Befugnisse ausüben kann, weil das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • VG München, 25.01.2023 - M 19L DK 21.6305

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis bei Steuerhinterziehung

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht