Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21354
BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13 (https://dejure.org/2014,21354)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2014 - 2 B 57.13 (https://dejure.org/2014,21354)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 2 B 57.13 (https://dejure.org/2014,21354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 125 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13
    In Anwendung der Grundsätze des hierzu ergangenen Senatsurteils vom 31. Januar 2013 (BVerwG 2 C 10.12 - Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1 = NVwZ 2013, 1295) sei das Abgeltungsbegehren der Klägerin unbegründet.

    Sie zitiert zwar Ausführungen des Senats aus dessen Urteil vom 31. Januar 2013 (a.a.O.), stellt diesen aber keinen abstrakten Rechtssatz des Berufungsgerichts gegenüber, mit dem dieses von einem ebensolchen Rechtssatz des Senats abgewichen wäre.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13
    Hiernach muss die Beschwerde einen in der angefochtenen Entscheidung aufgestellten abstrakten Rechtssatz des revisiblen Rechts bezeichnen, mit dem das Berufungsgericht von einem ebensolchen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder einer anderen divergenzfähigen Entscheidung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abweicht (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Eine wirksame Veränderungssperre setzt ferner noch keine fortgeschrittene Konkretisierung der Bauleitplanung voraus.(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16) Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB für eine eingeleitete städtebauliche Planung erfordert auch nicht, dass im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans bereits feststeht.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19) Vielmehr ist eine solche Satzung nur dann als ungültig zu bewerten, wenn schon bei ihrem Erlass offenkundig ist, dass die Planungsziele der Gemeinde, die gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung von vorneherein nicht erreichbar sind.

    Soweit die Antragstellerin in ihrem letzten Schriftsatz vom 14.11.2016 einwendet, dass auf der Grundlage dieser allgemeinen ("pauschalen") Vorgaben eine sachgerechte Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB von den Verboten der Veränderungssperre nicht möglich sei, ist zu ergänzen, dass der Erlass einer Veränderungssperre nach der Rechtsprechung des Senats keine so weit fortgeschrittene Konkretisierung der Bauleitplanung voraussetzt, dass eine (Um)Planung eines Bauvorhabens mit Blick auf die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 BauGB "treffsicher" möglich wäre.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16) Fragen der Ersetzungsmöglichkeiten hinsichtlich des auch diesbezüglich erforderlichen Einvernehmens der Antragsgegnerin (§§ 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 76 LBO 2015) im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.

  • OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18

    Normenkontrolle bezüglich einer Veränderungssperre; Bestandsüberplanung;

    Nach § 14 Abs. 1 BauGB sicherungsfähige Planvorstellungen können sich nicht nur aus den Niederschriften über Gemeinderatssitzungen, sondern auch aus allen anderen Unterlagen und Umständen ergeben.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 183/16 -, BRS 84 Nr. 56 ("Fröhner Wald")) Hierzu gehören die anderen Akten beziehungsweise Verwaltungsvorgängen zu entnehmenden Umstände oder unter Umständen auch die bekannte Vorgeschichte des Erlasses der Satzung, wobei eine Veränderungssperre keine so weit fortgeschrittene Konkretisierung der Bauleitplanung voraussetzt, dass eine (Um)Planung eines Bauvorhabens mit Blick auf die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 BauGB "treffsicher" möglich wäre.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16) Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB für eine eingeleitete städtebauliche Planung setzt auch nicht voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans feststeht.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19) Vielmehr ist eine solche Satzung zunächst nur dann als ungültig zu bewerten, wenn bereits bei ihrem Erlass offenkundig ist, dass die Planungsziele der Gemeinde, die gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung von vorneherein nicht erreichbar sind,(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, juris, und Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152) dem Planungsvorhaben also letztlich wegen eines zwingenden Realisierungshindernisses die Erforderlichkeit fehlt (§ 1 Abs. 3 BauGB).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Das Konkretisierungserfordernis darf insoweit nicht überspannt werden, da ansonsten die praktische Tauglichkeit des Instruments verloren ginge und es gerade Ziel einer solchen Planung ist, einen Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots inhaltlich erst zu erarbeiten.(vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11) Nach § 14 Abs. 1 BauGB sicherungsfähige Planvorstellungen können sich nicht nur aus Niederschriften über die Gemeinderatssitzung, sondern auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen ergeben.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 183/16 -, BRS 84 Nr. 56 ("Fröhner Wald")) Hierzu gehören auch die anderen Akten beziehungsweise Verwaltungsvorgängen zu entnehmenden Umstände oder die sonst bekannte Vorgeschichte des Erlasses der Satzung, wobei eine Veränderungssperre keine so weit fortgeschrittene Konkretisierung der Bauleitplanung voraussetzt, dass eine (Um)Planung eines Bauvorhabens mit Blick auf die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 BauGB "treffsicher" möglich wäre.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16) Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB für eine eingeleitete städtebauliche Planung setzt auch nicht voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans feststeht.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19) Vielmehr ist eine solche Satzung im Ansatz zunächst nur dann als ungültig zu bewerten, wenn bereits bei ihrem Erlass offenkundig ist, dass die Planungsziele der Gemeinde, die gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung von vorneherein nicht erreichbar sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, juris, und Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 6 A 2326/12

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch

    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 WRB 2.11 - und vom 25. Juli 2014 - 2 B 57.13 -, jeweils juris.
  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans (§ 9 Abs. 2a BauGB)

    Die durch diesen Vortrag aufgeworfenen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem zwischen den Beteiligten umstrittenen, für den Lauf der Frist maßgeblichen Zeitpunkt der Vollständigkeit der Antragsunterlagen, [vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, sowie die Beschlüsse vom 10.2.2014 - 2 B 490/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 27, vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16, und die Urteile vom 12.2.2009 - 2 A 256/08 -, Juris, und vom 9.3.2006 - 2 R 8/05 -, BRS 70 Nr. 148] ist ebenfalls Gegenstand des beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens.
  • VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14

    Abgeltung des bei Ruhestandseintritt nicht genommenen Resturlaubs

    Danach ist der Urlaubsanspruch "im Verhältnis zur Dauer der Dienstzeit während dieses Jahres" gegeben; nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 2003/88/EG hat diese Richtlinie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeit Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 19, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, juris).

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um "neuen" oder um "alten", also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub, gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 23, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, Rn. 8 juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2016 - 2 A 10508/16

    Finanzielle Abgeltung nicht genommenen Jahresurlaubs

    Bei der Berechnung der abzugeltenden Urlaubstage kommt es daher allein darauf an, ob und wie viel Urlaub der Betreffende im konkreten Jahr genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris Rn. 18 f. und Rn. 23; Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 2015 - 6 A 2326/12 -, juris Rn. 68).
  • BVerwG, 15.06.2021 - 2 A 1.20

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei in Anspruch genommenem Urlaub aus dem Vorjahr

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (stRspr, BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1 Rn. 23; Beschlüsse vom 25. Juli 2014 - 2 B 57.13 - juris Rn. 8 und vom 16. Juni 2016 - 2 B 72.15 - Buchholz 232.3 § 10 EUrlV Nr. 1 Rn. 10; gebilligt von BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14 - NVwZ 2014, 1160 Rn. 13 ff.).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31 , Leitsatz Nr. < schließen Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB für eine eingeleitete städtebauliche Planung setzt auch nicht voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans feststeht.
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 6 ZB 15.2167

    Urlaubsabgeltung, Mindesturlaub, Beamtenverhältnis, Berufungszulassungsantrag

    Ein weitergehender unionsrechtlicher Klärungsbedarf ist nicht ersichtlich, so dass eine Vorlage an den EuGH (Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV) nicht erforderlich ist (BVerfG, B. v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - NVwZ 2014, 1160 ff. Rn. 13; BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - BayVBl 2013, 478 ff. Rn. 23; B. v. 25.6.2013 - 1 WRB 2.11 - juris Rn. 40; B. v. 25.7.2014 - 2 B 57.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 4.12.2014 - 6 ZB 14.1994 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 6 ZB 14.2519

    Kein unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsanspruch

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 14.1994

    Soldatenrecht; Verpflichtungsklage; sachliche Unzuständigkeit der Behörde;

  • VG Karlsruhe, 27.11.2019 - 4 K 10252/18

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit

  • VG Kassel, 23.03.2022 - 1 K 870/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte

  • VG Saarlouis, 20.03.2013 - 5 L 1781/12

    Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung

  • VG München, 22.03.2023 - M 21a K 22.5784

    Urlaubsabgeltung, Unionsrechtlicher Mindesturlaub

  • VG Lüneburg, 04.06.2014 - 2 A 297/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht