Rechtsprechung
BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kirchenrecht - Berufsbildung - Verfassungsgericht - Richterausschluß - Tätigkeit in derselben Sache
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1984 - 8 A 42/79
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 72, 278
- NJW 1987, 427
- DVBl 1986, 1101
- DÖV 1986, 837
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Das ergebe auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 53, 366 ff. zum Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen.Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)).
Daß diese Garantie nur "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gegeben ist, besagt nicht, daß jedes allgemeine staatliche Gesetz, sofern es nur aus weltlicher Sicht von der zu regelnden Materie her als vernünftig erscheint, ohne weiteres in den den Kirchen zustehenden Autonomiebereich eingreifen könnte (vgl. BVerfGE 53, 366 (404)).
Aber auch in dem Bereich, in dem der Staat zum Schutze anderer für das Gemeinwesen bedeutsamer Rechtsgüter ordnen und gestalten kann, trifft ein dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Schranken ziehendes Gesetz seinerseits auf eine ebensolche Schranke, nämlich auf die materielle Wertentscheidung der Verfassung, die über den für die Staatsgewalt ohnehin unantastbaren Freiheitsraum der Kirchen hinaus ihre und ihrer Einrichtungen besondere Eigenständigkeit gegenüber dem Staat anerkennt (vgl. BVerfGE 53, 366 (404) m. w. N.).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 (401); 66, 1 (22); 70, 138 (167)).
c) Damit greifen die beanstandeten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes in das den Kirchen von Verfassungs wegen zustehende Selbstbestimmungsrecht, insbesondere in ihre Organisationsgewalt und Personalhoheit ein, ohne daß eine solche Regelung im kirchlichen Bereich aus zwingenden Gründen geboten wäre (vgl. BVerfGE 53, 366 (404 f.)).
Auch unter anderen Gesichtspunkten sind "dringende Gründe des gemeinen Wohls" (BVerfGE 53, 366 (407)), die die beanstandeten Vorschriften zu rechtfertigen vermöchten, nicht ersichtlich.
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Zwar sei nach der vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 42, 312 ff. entwickelten Jedermann-Formel noch nicht ohne weiteres anzunehmen, daß sich ein staatliches Gesetz mit der kirchlichen Ausbildung von Verwaltungsangestellten nicht befassen dürfe und daß ein derartiges Gesetz kein Schranken setzendes, "für alle geltendes Gesetz" sein könne.Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)).
Bei rein inneren kirchlichen Angelegenheiten kann ein staatliches Gesetz für die Kirche überhaupt keine Schranke ihres Handelns bilden (vgl. BVerfGE 18, 385 (386 ff.); 42, 312 (334); 66, 1 (20)).
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 (401); 66, 1 (22); 70, 138 (167)).Andererseits gelten diese Vorschriften nicht bereits deshalb für die Kirchen, weil sie Teil der vom Staat geschaffenen Regelungen des beruflichen Bildungswesens sind; denn die durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierte Kirchenautonomie verwehrt es dem Staat, seinen Gesetzen in beliebigem Umfang im Bereich der Kirchen Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 66, 1 (20)).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Das Gebot solcher Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 (34); 8, 38 (41); 18, 97 (111)). - Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Diese Organstellung entspricht auch dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit, BTDrucks. V/4260, S. 20). - BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57
Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Das Gebot solcher Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 (34); 8, 38 (41); 18, 97 (111)). - BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
a) Die Berufsbildung im kirchlichen Bereich wie etwa die Ausbildung zum kirchlichen Verwaltungsdienst zählt einerseits zu den kircheneigenen Angelegenheiten im Sinn des Art. 137 Abs. 3 WRV; denn das Berufsbild des kirchlichen Dienstes wird insgesamt vom kirchlichen Grundauftrag geprägt und erhält von daher seine verfassungsrechtlich geschützte Eigenart (vgl. BVerfGE 70, 138 (165)). - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Bei rein inneren kirchlichen Angelegenheiten kann ein staatliches Gesetz für die Kirche überhaupt keine Schranke ihres Handelns bilden (vgl. BVerfGE 18, 385 (386 ff.); 42, 312 (334); 66, 1 (20)). - BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Zu dem Begriff der Tätigkeit "in derselben Sache" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluß gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG a. F. bereits ausgeführt (BVerfGE 47, 105 (108 f.)), daß dieser Begriff in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne auszulegen sei.
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Das Gebot verfassungskonformer Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 72, 278 [295]). - BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).aa) Deshalb ergibt sich aus dem Umstand, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nur "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gegeben ist, gerade nicht, dass jegliche staatliche Rechtsetzung, sofern sie nur aus weltlicher Sicht von der zu regelnden Materie her als vernünftig und verhältnismäßig erscheint, ohne weiteres in den den Kirchen, ihren Organisationen und Einrichtungen von Verfassungs wegen zustehenden Autonomiebereich eingreifen könnte (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 72, 278 ).
Dieser Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Zweck der gesetzlichen Schrankenziehung ist durch eine entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; BVerfGK 12, 308 ).
Dem Selbstverständnis der Kirche ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; BVerfGK 12, 308 ), ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwögen.
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
a) Die durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV gewährleistete freie Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgesellschaften die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerlässliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (BVerfG 14. Mai 1986 - 2 BvL 19/84 - [Berufsbildung] zu C 1 der Gründe, BVerfGE 72, 278) .
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen (BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ). - BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …
Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ). - BGH, 04.02.2016 - IX ZR 77/15
Insolvenzanfechtung: Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung gegenüber …
Diese Garantie ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die zur Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG) hinzu kommt (vgl. BVerfGE 42, 312, 332; 53, 366, 401; 57, 220, 244; 66, 1, 20; 70, 138, 164; 72, 278, 289).Dass diese Garantie nur innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze gegeben ist, besagt allerdings nicht, dass jedes allgemeine staatliche Gesetz ohne weiteres in den den Kirchen zustehenden Autonomiebereich eingreifen könnte (vgl. BVerfGE 53, 366, 404; 72, 278, 289).
Bei rein inneren kirchlichen Angelegenheiten kann ein staatliches Gesetz für die Kirche keine Schranke ihres Handelns bilden (vgl. BVerfGE 18, 385, 386 ff; 42, 312, 334; 66, 1, 20; 72, 278, 289).
In dem Bereich, in dem der Staat zum Schutze anderer für das Gemeinwesen bedeutsamer Rechtsgüter ordnen und gestalten kann, trifft ein dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht schrankenziehendes Gesetz zudem seinerseits auf eine Schranke, nämlich auf die materielle Wertentscheidung der Verfassung, die über den für die Staatsgewalt unantastbaren Freiheitsraum der Kirchen hinaus ihre und ihrer Einrichtungen besondere Eigenständigkeit gegenüber dem Staat anerkennt (vgl. BVerfGE 53, 366, 404; 72, 278, 289).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366, 401; 66, 1, 22; 70, 138, 167; 72, 278, 289).
- BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
Bei der Frage, welchen Grad an Bedeutung eine Glaubensgemeinschaft einer Glaubensregel zumisst, das heißt, ob sie diese für sich als unbedingt verpflichtend oder ihre Einhaltung etwa nur als wünschenswert ansieht, handelt es sich um eine genuin religiöse, die als solche der selbständigen Beurteilung durch die staatlichen Gerichte entzogen ist (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 18, 385 ; 24, 236 ; 41, 65 ; 42, 312 ; 53, 366 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 102, 370 ; BVerfGK 9, 371 ; stRspr). - BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Eilversammlungen
Einer verfassungskonformen Auslegung steht der klare Wortlaut entgegen (vgl. BVerfGE 72, 278 [295] m.w.N.). - BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15
Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …
Eine Beteiligung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG liegt auch dann vor, wenn den Gegenstand des Ausgangsverfahrens ein Verwaltungsakt bildet, für den ein Richter seinerzeit als Behördenleiter Verantwortung zu tragen hatte (vgl. BVerfGE 72, 278 ). - BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist unter "derselben Sache" bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richten, vor allem das gerichtliche Ausgangsverfahren anzusehen (vgl. BVerfGE 72, 278 ; 78, 331 ). - Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
"Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
- BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12
Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis; …
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08
Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
- BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11
Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig …
- BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17
Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an …
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01
Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen …
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 21.14
Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes; Justizgewährungsauftrag; autonome …
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
- BVerwG, 18.07.1996 - 6 C 10.94
Keine Katholische Volltheologie als Studiengang an der Universität Frankfurt
- BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 26.03
Friedhofsbenutzung; Grabmal; Gestaltungsvorschriften für Grabmale.
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 18.14
Einklage eines von Gerichten der Evangelischen Kirchen zugesprochenen …
- BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 20.14
Geltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren …
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94
Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
- VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11
Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19
Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren
- OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08
Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der …
- FG Hamburg, 05.02.2013 - 3 K 74/12
Übertragung der Trägerschaft eines kirchlichen Kindergartens als Aufgabenübertrag …
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes …
- BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95
Erweiterter Verlustausgleich für Kommanditisten
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93
Innerkirchliche Angelegenheiten
- BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90
Schulaufsichtliche Genehmigung für
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00
Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch
- VGH Hessen, 31.07.1987 - 6 UE 1344/85
Einführung eines Theologiestudiengangs gegen Widerstand der Katholischen Kirche
- BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
- VG Stuttgart, 20.09.2013 - A 11 K 5/13
Flüchtlingsanerkennung, Konvertiten, Konversion, Iran, Christen, Kirchenrecht, …
- VG Schwerin, 13.02.2013 - 3 A 1877/10
Iran; Christenverfolgung; Asyl bzw. Flüchtlingseigenschaft
- VG Köln, 26.10.2007 - 4 K 5520/06
Beschränkung der Rücknahmebefugnis auf besonders schwere Fälle einer …
- BSG, 17.12.1996 - 12 RK 2/96
Kranken- und Rentenversicherungspflicht von Postulantinnen und Novizinnen eines …
- StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04
Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des …
- VG Köln, 26.10.2007 - 4 K 63/07
Rücknahme der erteilten Bescheinigung über das Bestehen der Abschlussprüfung …
- BFH, 08.03.1996 - III R 146/93
Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - 19 A 3506/07
Anwendbarkeit des Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes …
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 16/91
Kündigung eines Lehrers im Kirchendienst - Unterrichtung der …
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95
Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85
Unzulässige Richtervorlage
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 47.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
- VGH Hessen, 07.07.1994 - 6 UE 2724/90
Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch Einführung eines …
- OLG Köln, 23.07.2002 - 24 U 49/02
Verfahrensrecht: Klage gegen eine Religionsgemeinschaft
- BFH, 22.07.1987 - II R 204/84
Grundsteuer - GmbH - Grundbesitz - Ordensgenossenschaft - Wohnzwecke
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 64/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VG München, 19.12.2013 - M 22 K 12.106
Antrag auf Löschung der Eintragungen im Taufbuch; keine öffentlich-rechtliche …
- VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 1 K 8559/99
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VG Minden, 25.07.2007 - 2 L 385/07
Kein Baustopp für die Paul-Gerhardt-Kirche in Bielefeld
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2021 - 10 K 2756/20
Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Verwaltung der römisch-katholischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1989 - 15 A 2584/86
Anspruch eines Prüfungsausschusses zur Vorlage der Prüfungsaufgaben zur …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 45/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 57/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 15/07
Bauplanungsrecht; Eigentum; Willkür
- VG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 K 2728/98
Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Versetzung eines …
- VG Stuttgart, 05.08.2014 - A 11 K 4235/13
- VG München, 24.06.2004 - M 17 K 03.1392