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   BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89   

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https://dejure.org/1990,273
BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89 (https://dejure.org/1990,273)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 2 C 11.89 (https://dejure.org/1990,273)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 2 C 11.89 (https://dejure.org/1990,273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Dienstbezügen - Voraussetzungen für den Anspruch auf beamtenrechtliche Dienstbezüge mit Begründung eines Angestelltenverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 586 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 586
  • DVBl 1990, 872
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
    Es kommt in diesem Zusammenhang nämlich nicht darauf an, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 323/51]; BVerwGE 3, 145; Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 26.81 - ).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 26.81

    Neuregelung des Besoldungsrechts - Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
    Es kommt in diesem Zusammenhang nämlich nicht darauf an, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 323/51]; BVerwGE 3, 145; Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 26.81 - ).
  • BVerwG, 15.02.1956 - II C 129.54

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
    Es kommt in diesem Zusammenhang nämlich nicht darauf an, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 323/51]; BVerwGE 3, 145; Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 26.81 - ).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
    Der Gesetzgeber ist im Rahmen seines Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht gehindert, bei der besoldungsrechtlichen Regelung verschiedener Fallgruppen unterschiedlichen besoldungspolitischen Erwägungen zu folgen und verschiedene - sachliche - Anknüpfungsmerkmale zu wählen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ZBR 1987, 156> mit weiteren Wachweisen).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 43.81

    Berücksichtigung der den Beamten der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
    Eine Regelung dieser Art ist nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung der ausdrücklichen Regeln durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - sowie vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 44 und 45.81 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (stRspr, vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Um den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG zu genügen, kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Nach wie vor kommt dem Wortlaut der besoldungsrechtlichen Regelungen gesteigerte Bedeutung für die Auslegung zu (vgl. z.B. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 und vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10).
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