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   AG Eschwege, 17.10.2006 - 2 C 772/06 (10)   

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https://dejure.org/2006,27923
AG Eschwege, 17.10.2006 - 2 C 772/06 (10) (https://dejure.org/2006,27923)
AG Eschwege, Entscheidung vom 17.10.2006 - 2 C 772/06 (10) (https://dejure.org/2006,27923)
AG Eschwege, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 2 C 772/06 (10) (https://dejure.org/2006,27923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsbeweis der schuldhaften Verursachung eines Unfalls bei Verstoß gegen die Pflicht zur Eigenbeleuchtung eines Anhängers; Einordnung einer Straßenbeleuchtung als eine "andere zugelassene lichttechnische Einrichtung" i.S.d. Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Verstoß gegen die Beleuchtungspflicht hat den Anscheinsbeweis der schuldhaften Verursachung eines Unfalls, in welchem ein anderer Verkehrsteilnehmer dem haltenden Fahrzeug auffährt, zur Folge. Bei einem nicht erschütterten Anscheinsbeweis kann von einem einfachen ...

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Mithaftung bei unbeleuchtet abgestelltem Anhänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung bei unbeleuchtet abgestelltem Anhänger innerhalb einer geschlossenen Ortschaft - Anhänger muss eigene Lichtquelle haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 17 Abs. 4 S. 3
    Haftungsverteilung bei Aufprall auf einen nicht beleuchteten Anhänger bei Nacht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 19.05.1998 - 18 U 2/98

    Haftung eines den Anhänger eines LKW abstellenden Kraftfahrer

    Auszug aus AG Eschwege, 17.10.2006 - 2 C 772/06
    § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO wäre sinnlos und überflüssig, wenn auch die dort genannten Fahrzeuge und Anhänger unter den Voraussetzungen des Abs. 4 Satz 2 StVO nicht beleuchtet werden müssten (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 19.05.1998, Az. 18 U 2/98, NZV 1999, 469, zitiert nach "juris").
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