Rechtsprechung
LG Münster, 04.04.2007 - 2 O 594/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Streitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten
Bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung ist im Hauptsacheverfahren grundsätzlich ein Streitwert von 8.000,00 € angemessen.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Der Regelstreitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung im Hauptsacheverfahren beträgt grundsätzlich 8.000,00 EUR
- JurPC
UWG § 12
Streitwert bei Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz erforderlicher Aufwendungen (hier: Anwaltskosten) im Fall der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Widerrufsbelehrung - unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rücksendungen (unfreie) werden nicht angenommen - Abmahnung und Rechtsanwaltsgebühren
- ec-basics.de
Streitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten
- kanzlei.biz
Regelstreitwerten bei Wettbewerbsstreitigkeiten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Abmahnung - Regelstreitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten mittlerer Bedeutung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
"Keine unfreie Ware"-Klausel bei Online-Widerrufsbelehrung rechtswidrig - Streitwert
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Streitwert bei geringfügigem Wettbewerbsverstoß (fehlerhafte Widerrufsbelehrung)
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Streitwerte bei einfach gelagerten Abmahnungen
- beck.de (Leitsatz)
Streitwert bei Routine-Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Keine unfreie Ware"-Klausel bei Online-Widerrufsbelehrung rechtswidrig / Streitwert
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Kürzung von Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Fehlern beim Widerrufsrecht
Papierfundstellen
- MMR 2008, 130
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07
Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der …
Die Abmahnungen in diesem Bereich wiederholen sich in einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen und müssen, wenn überhaupt, nur geringfügig angepasst werden (vgl. auch LG Münster, Urteil vom 4. April 2007 - 2 O 594/06). - OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines …
Die Abmahnungen in diesem Bereich wiederholen sich in einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen und müssen, wenn überhaupt, nur geringfügig angepasst werden (vgl. auch LG Münster, Urteil vom 4. April 2007 - 2 O 594/06).
Rechtsprechung
LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
- OLG Oldenburg, 21.08.2008 - 9 U 44/08
Papierfundstellen
- WM 2009, 1102
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid
Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
Eine Hemmung tritt nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nur dann ein, wenn der im Mahnbescheidsverfahren geltend gemachte Anspruch als hinreichend konkretisiert und individualisiert im Sinne von § 690 Abs. 1 ZPO anzusehen ist ( BGH, NJW 96, 2152;… Palandt/Heinrichs, BGB , 66. Aufl. § 204, Rn. 18 m.w.N.).Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss demnach durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 96, 2152 (2153), NJW 1993, 862 (863) [BGH 17.12.1992 - VII ZR 84/92] , NJW 92, 1111).
Daraus ergibt sich - anders als etwa bei Zugewinnausgleichsansprüchen (vgl. BGH NJW 96, 2152 f.) oder Schadensersatzforderungen aus einem Wohnraummietvertrag (vgl. NJW 2008, 1220 f. [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 46/07] ) - die Notwendigkeit, dass bereits aus dem Mahnantrag hervorgeht, wegen welcher Forderung der Bürge herangezogen werden soll (ähnlich BGH NJW 2001, 305 f. [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99] ).
- BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07
Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des …
Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
Wann den bezeichneten Anforderungen Genüge getan ist, kann grundsätzlich nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben einzelfallbezogen von dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnis sowie der Art des Anspruches ab ( BGH, Urteile vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 , WM 2000, 686; vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 , NJW 2008, 1220 f.m.w.N.).Daraus ergibt sich - anders als etwa bei Zugewinnausgleichsansprüchen (vgl. BGH NJW 96, 2152 f.) oder Schadensersatzforderungen aus einem Wohnraummietvertrag (vgl. NJW 2008, 1220 f. [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 46/07] ) - die Notwendigkeit, dass bereits aus dem Mahnantrag hervorgeht, wegen welcher Forderung der Bürge herangezogen werden soll (ähnlich BGH NJW 2001, 305 f. [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99] ).
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
Wann den bezeichneten Anforderungen Genüge getan ist, kann grundsätzlich nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben einzelfallbezogen von dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnis sowie der Art des Anspruches ab ( BGH, Urteile vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 , WM 2000, 686; vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 , NJW 2008, 1220 f.m.w.N.).Daraus ergibt sich - anders als etwa bei Zugewinnausgleichsansprüchen (vgl. BGH NJW 96, 2152 f.) oder Schadensersatzforderungen aus einem Wohnraummietvertrag (vgl. NJW 2008, 1220 f. [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 46/07] ) - die Notwendigkeit, dass bereits aus dem Mahnantrag hervorgeht, wegen welcher Forderung der Bürge herangezogen werden soll (ähnlich BGH NJW 2001, 305 f. [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99] ).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98
Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - …
Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
Wann den bezeichneten Anforderungen Genüge getan ist, kann grundsätzlich nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben einzelfallbezogen von dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnis sowie der Art des Anspruches ab ( BGH, Urteile vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 , WM 2000, 686; vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 , NJW 2008, 1220 f.m.w.N.). - BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92
Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid
Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss demnach durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 96, 2152 (2153), NJW 1993, 862 (863) [BGH 17.12.1992 - VII ZR 84/92] , NJW 92, 1111). - BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91
Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides
Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss demnach durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 96, 2152 (2153), NJW 1993, 862 (863) [BGH 17.12.1992 - VII ZR 84/92] , NJW 92, 1111).
- OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid
Vor diesem Hintergrund berufen sich die Beklagten ohne Erfolg auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 21.08.2008 ( 9 U 44/08, WM 2009, 1102 ff., zitiert nach juris).