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   LG Karlsruhe, 02.11.2005 - 2 Qs 26/05   

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https://dejure.org/2005,21260
LG Karlsruhe, 02.11.2005 - 2 Qs 26/05 (https://dejure.org/2005,21260)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2 Qs 26/05 (https://dejure.org/2005,21260)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2 Qs 26/05 (https://dejure.org/2005,21260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4104 VV RVG
    Bemessung der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Bemessung der Grundgebühr und der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren

  • Burhoff online

    Bemessung der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 4100, Nr. 4104
    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung in Strafsachen, Grundgebühr, Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Bei der Bemessung der Grundgebühr, der Gebühr für eine Terminsteilnahme gem. Nr. 4102, 4103 W RVG und der Gebühr für das vorbereitende Verfahren sind Vergleichsmaßstab sämtliche Strafverfahren, da die Gebühren von der Ordnung des Gerichts unabhängig sind (so u.a. LG Karlsruhe, Beschl. v. 2. November 2005, 2 Qs 26/05, veröff. unter www.burhoff.de; Burhoff (Hrsg.), RVG, Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4100 Rdnr. 24, Nr. 4104 Rdnr. 19; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, VV 4100, 4101 Rdnr. 8, VV 4102, 4103 Rdnr. 15).
  • LG Meiningen, 17.08.2011 - 2 Qs 136/11

    Gebührenerhebung eines Rechtsanwalts für die Versendung einer Vertretungsanzeige

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebührenrahmen für sämtliche Strafverfahren gelten und deshalb insbesondere bei den Bemessungskriterien Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber der Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche (Mittelgebühr) oder überdurchschnittliche Gebühr angemessen ist, nicht nur die bei dem Amtsgericht anhängigen Verfahren sondern sämtliche Strafverfahren sind, auch diejenigen, die sehr umfangreiche und/oder schwierige Sachverhalte bzw. rechtliche Problemstellungen zum Gegenstand haben können, wie z.B. Wirtschaftsstrafsachen, Schwurgerichtsverfahren oder Punktesachen (LG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2005, 2 Qs 26/05).
  • AG Konstanz, 12.12.2006 - 8 Cs AK 590/05

    Pflichtverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit von Mittelgebühren erster Instanz

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebührenrahmen für sämtliche Strafverfahren gelten und deshalb insbesondere bei den Bemessungskriterien Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und ( nachrangig) Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber der Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche (Mittelgebühr) oder überdurchschnittliche Gebühr angemessen ist, nicht nur - wie z.B. bei den Rahmengebühren 4106 und 4108 VVRVG - die bei dem Amtsgericht anhängigen Verfahren sondern sämtliche Strafverfahren sind, auch diejenigen, die sehr umfangreiche und/oder schwierige Sachverhalte bzw. rechtliche Problemstellungen zum Gegenstand haben können, wie z.B. Wirtschaftsstrafsachen, Schwurgerichtsverfahren oder Punktesachen (LG Karlsruhe, Beschl. v. 02.11.2005, 2 Qs 26/05) .
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
    Bei der Bemessung der Grundgebühr, der Gebühr für eine Terminsteilnahme gem. Nr. 4102, 4103 VV RVG und der Gebühr für das vorbereitende Verfahren sind Vergleichsmaßstab sämtliche Strafverfahren, da diese Gebühren von der Ordnung des Gerichts unabhängig sind, (so u.a. LG Karlsruhe, Beschl.v. 02.11.2005, 2 Qs 26/05, veröff. unter www.burhoff.de; Burhoff (Hrsg.), RVG, Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4100 Rn 24, Nr. 4104 Rn 19).
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