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   BSG, 26.09.1986 - 2 RU 1/86   

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BSG, 26.09.1986 - 2 RU 1/86 (https://dejure.org/1986,19200)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1986 - 2 RU 1/86 (https://dejure.org/1986,19200)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1986 - 2 RU 1/86 (https://dejure.org/1986,19200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 258
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt -

    Daran anknüpfend hat das BSG für die Anwendung des § 90 SGB VII bzw seiner Vorläufervorschriften stets eine geregelte, zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führende Ausbildung vorausgesetzt (so zB BSGE 60, 258 = SozR 2200 § 573 Nr. 12 - Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 - Ausbildung zum Bauingenieur; Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860 - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598 - Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 17 U 143/16

    Anspruch auf Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung der

    Hierfür ist erforderlich, dass bereits im Zeitpunkt des Unfalls nach tariflicher oder ortüblicher Festlegung Verdiensterhöhungen in Abhängigkeit von einem bestimmten Lebensalter oder bestimmten Berufsjahren fest zu erwarten waren (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.1986, 2 RU 1/86, Rn. 23 - juris).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Die Berufsausbildung i.S. von § 573 Abs. 1 RVO ist somit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der sich die Revision trotz der Nachweise im von ihr angegriffenen Urteil des LSG nicht auseinandersetzt, nicht zwingend bereits mit dem Erwerb eines ersten beruflichen Abschlusses beendet (BSGE 60, 258, 259; s. auch BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 - HV-Info 1986, 860).

    Von einer einheitlichen Ausbildung ist dabei nicht nur im Fall einer Stufenausbildung auszugehen, bei der der erfolgreiche Abschluß einer Stufe Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zur weiteren Ausbildungsstufe ist, so z.B. in einem Fall, in dem ein Versicherter einen Abschluß als landwirtschaftlicher Gehilfe benötigte, um die Aufnahmebedingungen für die Höhere Landbauschule zu erfüllen, an der er den Abschluß als staatlich geprüfter Landwirt erwerben konnte (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 a.a.O.; s. auch BSGE 60, 258, 259; BSG Urteil vom 26. März 1986 a.a.O.).

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 14/92

    Rechtsunkenntnis - Meldepflicht

    Denn schon das RVA erkannte, daß Rechtsunkenntnis und Rechtsanwendungsunkenntnis nicht als Verhältnisse anzusehen sind, die außerhalb des Willens eines Berechtigten liegen (RVA Breith 1914, 343 zu § 1253 S 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF vom 19. Juli 1911 - RGBl 509 - mit der gleichen Rechtsproblematik; EuM Bd 21, 381, 387; 24, 12, 13; BSG SozR Nrn 6 und 10 zu § 145 SGG; BSG vom 26. September 1986 - 2 RU 1/86 - vollständig abgedruckt in Breith 1987, 370; vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 232s I).

    Nachdem § 1546 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) nicht mehr die totale Anspruchsvernichtung bewirkt, sondern nur noch den Leistungsbeginn auf den Antragsmonat hinausschiebt, trifft das erst recht auf die geltende Rechtslage zu (vgl BSG Urteil vom 26. September 1986 aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 241/11
    Verdiensterhöhungen, die unabhängig vom Lebensalter und ohne Berücksichtigung von festgelegten Veränderungen der Einkünfte nach der Berufserfahrung eintreten, würden von der regelmäßigen Anpassung an das gesetzliche Rentenniveau gem. § 95 SGB VII kompensiert (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 26. September 2009 - 2 RU 1/86 -, SozR 2200 § 573 Nr. 12).

    Grundlage für den vom Kläger geltend gemachten, der im Juni 1999 im Alter von 16 Jahren während seiner Berufsausbildung einen bei der Beklagten versicherten Wegeunfall erlitt und deswegen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist § 90 Abs. 3 SGB VII. Das SG hat in den Entscheidungsgründen seines Urteils unter zutreffender Darstellung der Voraussetzungen dieser Gesetzesregelung für eine Anpassung des JAV an Entgelterhöhungen, die tarifgebunden an bestimmte Lebens- oder Berufsjahre oder Bewährungszeiten vorgesehen sind, und unter Würdigung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 26. September 2009, a.a.O.) rechtlich zutreffend dargelegt, dass die von dem Kläger begehrte Einstufung in die Lohnstufe 5 bezogen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles im Jahre 1999 bestimmte berufliche Fähigkeiten erforderte und nicht lediglich an ein bestimmtes Lebensalter, eine bestimmte Berufszugehörigkeit oder den Ablauf einer Bewährungszeit anknüpfte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10

    JAV; Neufestsetzung; Begriff der Ausbildung; Weiterbildung; Facharztausbildung

    Daran anknüpfend hat das BSG für die Anwendung des § 90 SGB VII bzw. seiner Vorläufervorschriften stets eine geregelte, zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führende Ausbildung vorausgesetzt (so z. B. BSGE 60, 258 = SozR 2200 § 573 Nr. 12 - Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 - Ausbildung zum Bauingenieur; Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860 - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598 - Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirt).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 69/90

    Anspruch auf Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Rechtliche

    Ebenso ist der Senat in seinem Urteil vom 26. September 1986 (BSGE 60, 258) davon ausgegangen, daß bei dem angestrebten Beruf eines Steuerberaters die Berufsausbildung nicht mit Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften abgeschlossen gewesen ist, da dieses Studium - oder das der Wirtschaftswissenschaften - eine Voraussetzung für die Prüfung zum Steuerberater bildete (BSGE a.a.O. S. 260).
  • SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 4 U 1525/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der

    Daran anknüpfend hat das BSG für die Anwendung des § 90 SGB VII und seiner Vorläufervorschriften stets eine geregelte, zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führende Ausbildung vorausgesetzt (so z.B. BSGE 60, 258 = SozR 2200 § 573 Nr. 12 - Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 - Ausbildung zum Bauingenieur; Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860 - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598 - Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirt).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2022 - L 9 U 245/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - höherer

    Der Zeitpunkt des Endes der Ausbildung, auf welchen es für die Neuberechnung des JAV nach § 573 Abs. 1 RVO ankommt, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles festzustellen (BSG, Urteil vom 26.09.1986- - 2 RU 1/86 -, Juris).
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Rechtsprechung
   SG Hannover, 26.09.1986 - 2 RU 1/86   

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https://dejure.org/1986,15169
SG Hannover, 26.09.1986 - 2 RU 1/86 (https://dejure.org/1986,15169)
SG Hannover, Entscheidung vom 26.09.1986 - 2 RU 1/86 (https://dejure.org/1986,15169)
SG Hannover, Entscheidung vom 26. September 1986 - 2 RU 1/86 (https://dejure.org/1986,15169)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 573 Abs. 1 RVO; § 573 Abs. 3 RVO; § 5 StBerG; § 35 StBerG; § 8 WiPrO; § 9 WiPrO
    Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes; Student; Unfallverletzung; Auslegung des § 573 Abs 3 RVO; Arbeitsunfall; Steuerberater; Wirtschaftsprüfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes; Student; Unfallverletzung; Auslegung des § 573 Abs 3 RVO; Arbeitsunfall; Steuerberater; Wirtschaftsprüfer

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