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   OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96   

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https://dejure.org/1996,5933
OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96 (https://dejure.org/1996,5933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96 (https://dejure.org/1996,5933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 2 Ss 89/96 (https://dejure.org/1996,5933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Rotlichtverstoß aufgrund Wahrnehmungsfehlers L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; StVG § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung; Irrtum; Grünlicht für andere Fahrtrichtung

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 765
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm NZV 1996, 117 ; siehe auch AG Offenbach NZV 1996, 126 ).

    Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der zu einem anders gelagerten Sachverhalt ergangenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1996, 117 ).

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Die Rechtsbeschwerde wendet sich zwar allein gegen die Verhängung des Fahrverbots, doch erfaßt sie den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die die Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Aus der amtlichen Begründung der vom Amtsgericht angewendeten Vorschrift (VerkBl. 1971, 702, 704; siehe auch OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 , ergangen im Verfahren 28 OWi 1304/95 a des Amtsgerichts Freiburg) folgt, daß ein Rotlichtverstoß regelmäßig dann als grobes Fehlverhalten i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG zu bewerten - und somit als sogenannter typischer Rotlichtverstoß anzusehen - ist, wenn der Verkehrsteilnehmer über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage zufährt (grobes Fehlverhalten) und der Vertrauensschutz des Querverkehrs oder von Fußgängern (abstrakt) gefährdet wird.
  • AG Offenbach, 06.06.1995 - 44 Js 952450/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm NZV 1996, 117 ; siehe auch AG Offenbach NZV 1996, 126 ).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, daß ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 BKatV nicht vorliege, wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage zunächst beachtet, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich die Lichtzeichenanlage weiterhin Rotlicht zeigt (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501 ; OLG Düsseldorf (5. Strafsenat) VRS 85, 139, 140; VRS 85, 470, 471; NZV 1995, 328 ; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; DAR 1996, 367 ; OLG Hamburg VerkMitt 1995, Nr. 38).

    Es liege angesichts der gesamten Tatumstände eine so weite Abweichung von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten Fall des Rotlichtverstoßes gemäß Nr. 34.2 BKatV vor, daß ein derartiger Regelfall zu verneinen sei (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501 ; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 367 ).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Soweit der Senat in der Vergangenheit mit vergleichbaren Fällen befasst war, hatte er dies verneint (Beschlüsse vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09, VRS 118, 369; vom 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NStZ 2004, 48 [Fahrzeug wurde nach der Haltelinie wieder angehalten]; vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96, DAR 1996, 367; vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96, VRS 91, 200).
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Der Verteidiger weist nun allerdings zu Recht darauf hin, daß das OLG Hamm in einer weiteren Entscheidung (DAR 1995, 501 ) und das OLG Karlsruhe (DAR 1996, 367 ) - der weiterhin genannte Beschluß des OLG Düsseldorf (NZV 1993, 446 ) betrifft die hier zu entscheidende Frage nicht - ausdrücklich auch in Fällen, in denen es zu einer konkreten (OLG Hamm) oder zumindest abstrakten (OLG Karlsruhe) Gefährdung gekommen ist, einen Regelfall verneint haben.
  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Im Hinblick darauf, daß der Betroffene - wie festgestellt - nicht lediglich aus einer augenblicklichen Unachtsamkeit (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe DAR 1996, 367 ; OLG Düsseldorf DAR 1993, 271 ) gehandelt hatte, bestand für das Amtsgericht trotz sorgfältiger Prüfung kein hinreichender Anlaß dafür, ausnahmsweise von der Maßnahme abzusehen.
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