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   OLG Oldenburg, 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13   

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https://dejure.org/2013,27956
OLG Oldenburg, 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 (https://dejure.org/2013,27956)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 (https://dejure.org/2013,27956)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 2 SsRs 180/13 (https://dejure.org/2013,27956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt der Urteilsfeststellungen bei einem standardisierten Messverfahren

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2
    Urteilsfeststellungen bei einem standardisierten Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 512
  • NZV 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 21.09.2011 - 322 SsRs 328/11

    Anforderungen an die Darstellung eines standardisierten Messverfahrens in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13
    Bei einem standardisierten Messverfahren muss das Urteil über die Feststellungen zum angewandten Messverfahren und der Angabe des berücksichtigten Toleranzabzuges hinaus insbesondere die Mitteilung enthalten, dass die Bedienungsvorschriften beachtet worden sind und das Gerät geeicht war (vgl. OLG Celle VRR 2012, 72).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2017 - 2 Rb 8 Ss 246/17

    Beweiswürdigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren: Folge einer Überschreitung des

    Gemessen hieran waren angesichts des ausdrücklichen Bestreitens des Betroffenen vorliegend entsprechende - durch Verlesung einer Stellungnahme der Messbeamtin beziehungsweise deren Einvernahme zu gewinnende - Feststellungen nicht entbehrlich (bereits grundsätzlich für das Erfordernis entsprechender Feststellungen: OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2011, 322 SsRs 328/11, juris Rn. 6; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.02.2001 - 2 Ws (B) 56/01 OWiG -, NZV 2001, 135, juris Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 -, VRS 125, 225, juris Rn. 3; Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56).
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Bei Verwendung eines - wie hier - standardisierten Messverfahren muss das Urteil über die Feststellungen zum angewandten Messverfahren und die Angabe des berücksichtigten Toleranzwertes hinaus insbesondere die Mitteilung enthalten, dass die Bedienungsvorschriften beachtet worden sind und das Gerät geeicht war (OLG Koblenz 2 SsBs 112/12 v. 14.12.2012 mwN; OLG Oldenburg 2 SsRs 180/13 v. 1.7.2013 - NZV 2013, 512 mwN).
  • OLG Koblenz, 03.08.2018 - 2 OWi 6 SsBs 48/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Wann liegt bedingter Vorsatz vor?

    Damit konnten sich die Überprüfung und Darlegung der Tatrichterin darauf beschränken, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion des Geräts oder Fehler bei seiner Handhabung vorliegen; verneinendenfalls bedurfte es im Rahmen der Beweiswürdigung lediglich der Angabe des angewandten Messverfahrens und seines Ergebnisses unter Mitteilung des damaligen berücksichtigenden Toleranzabzugs (stg. Rspr. seit BGH, 4 StR 627/92 v. 19.08.1993, juris Rn. 20 ff.; s. etwa OLG Koblenz 1 OWi 4 SsBs 59/16 v. 26.08.2016 mwN; 2 OWi 4 SsRs 42/17 vom 22.05.2017 m.w.N.) und der Mitteilung, dass die Bedienungsvorschriften beachtet wurden und das Gerät geeicht war (Senat, 2 SsBs 22/14 v. 07.05.2014, juris Rn. 10, ZfSch 2014, 530; OLG Oldenburg, Beschl. 2 SsRs 180/13 v. 010.7.2013, juris Rn. 3, NZV 2013, 512 mwN; OLG Celle, Beschl. 322 SsRs 328/11 v. 21.09.2011, juris Rn. 6).
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