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   BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89   

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https://dejure.org/1989,2857
BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89 (https://dejure.org/1989,2857)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89 (https://dejure.org/1989,2857)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1989 - RReg. 2 St 10/89 (https://dejure.org/1989,2857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Befangenheitsantrag wegen verspäteter Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrüge; Ablehnung; Erfüllung; Verlangen; Namhaftmachung; Entscheidung; Gerichtspersonen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für einen die Revision begründenden Verfahrensfehler i.R.d. verspäteten Erfüllung einer verlangten Namhaftmachung bzgl. einem zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufenen Richter nach § 24 Absatz 3 Satz 2 Strafprozessordnung; Einhaltung des Anspruchs des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 357
  • NStZ 1990, 200
  • NZV 1990, 443 (Ls.)
  • StV 1990, 252
  • BayObLGSt 1989, 136
  • BayObLGSt 1989, 316
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 13.11.1931 - I 1034/31

    Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO.

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89
    Die gleiche Auffassung hat das Reichsgericht in RGSt 66, 10/11 vertreten (ebenso Pfeiffer in KK StPO 2.Aufl. § 24 Rn.12).

    Wenn - wie hier - dem Angeklagten auf sein Verlangen die zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufenen Richter und Schöffen mitgeteilt worden sind, so ist ihm jede Änderung in der Besetzung von Amts wegen mitzuteilen (RGSt 66, 10; RG JW 1930, 925; Pfeiffer in KK StPO 2.Aufl. § 24 Rn.12; Kleinknecht/Meyer StPO 39.Aufl. § 24 Rn.21).

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89
    Tut er dies nicht, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Mitteilung verspätet erfolgt sei (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Verlust des Rügerechts durch rügelose Einlassung in den folgenden Fällen: Nichteinhaltung der Ladungsfrist - § 217 Abs. 2 StPO - BGHSt 24, 143 - Unzuständigkeit des Gerichts - § 16 Satz 3 StPO - Ablehnung einer Gerichtsperson bei bekanntem Ablehnungsgrund - § 25 Abs. 1 StPO - Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts - § 265 Abs. 3 StPO -).
  • BayObLG, 12.12.1984 - RReg. 2 St 280/84

    Bekanntgabe; Gerichtsbesetzung; Besetzung; Gericht; Angeklagter; Änderung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89
    Die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Erfüllung des Verlangens, die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Personen namhaft zu machen (StPO § 24 Abs. 3 S 2), begründet nur dann die Revision, wenn der Revisionsführer dadurch daran gehindert worden ist, noch vor dem letzten Wort (StPO § 25 Abs. 2 S 2) einen bestimmten erfolgreichen Ablehnungsantrag anzubringen (Aufgabe BayObLG München, 1984-12-12, RReg 2 St 280/84, …
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Dieses ist jedenfalls dann einschlägig, wenn die Namhaftmachung - wie hier - allgemein der Ermittlung von Ablehnungsgründen dient (vgl. Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 1989 - RReg. 2 St 10/89 -, NStZ 1990, S. 200 ; Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. November 1999 - Ws 1303/99 -, juris, Abs.-Nr. 4).

    Sie steht im Zusammenhang mit dem Recht des Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Richters und dient dazu, ihm zu ermöglichen, etwaige Ablehnungsgründe zu ermitteln und durch ein entsprechendes Gesuch zu erreichen, dass kein befangener Richter an der Entscheidung mitwirkt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Abs.-Nr. 74; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, juris, Abs.-Nr. 53; Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 1989 - RReg. 2 St 10/89 -, NStZ 1990, S. 200 ; Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. November 1999 - Ws 1303/99 -, juris, Abs.-Nr. 4).

    Rügt ein Beschwerdeführer die Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, muss er deshalb darlegen, dass ihm bei rechtzeitiger Mitteilung der Besetzung des Gerichts jedenfalls die Anbringung tauglicher Ablehnungsgründe gelungen wäre (vgl. Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 1989 - RReg. 2 St 10/89 -, NStZ 1990, S. 200 ; Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. November 1999 - Ws 1303/99 -, juris, Abs.-Nr. 4; vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10. Dezember 1980 - 1 Ws 335/80 -, Leitsatz in juris).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Ein Verfahrensfehler läge nur vor, wenn der Beschwerdeführer ohne vorherige Bekanntgabe des Namens seine Rechte nicht in einem weiteren Verfahren wahren könnte, was nur bei instanzabschließenden Entscheidungen der Fall wäre, gegen die kein Rechtsmittel mehr offenstünde (vgl. BayObLG NStZ 1990, 200; OLG Koblenz NStZ 1983, 470).
  • BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

    Dies gebietet, den Betroffenen, dem auf sein Verlangen die zur Entscheidung berufenen Gerichtspersonen mitgeteilt worden sind, über jede Änderung in der Besetzung von Amts wegen zu informieren (vgl. zu § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO: RGSt 66, 10 ; BayObLG, Urteil vom 29. September 1989 - RReg 2 St 10/89 -, juris, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 24 Rn. 21).
  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung aufgrund

    Dies gebietet, den Betroffenen, dem auf sein Verlangen die zur Entscheidung berufenen Gerichtspersonen mitgeteilt worden sind, über jede Änderung in der Besetzung von Amts wegen zu informieren (vgl. zu § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO: RGSt 66, 10 ; BayObLG, Urteil vom 29. September 1989 - RReg 2 St 10/89 -, juris, Rn. 11; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 24 Rn. 21).
  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2395/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung aufgrund

    Dies gebietet, den Betroffenen, dem auf sein Verlangen die zur Entscheidung berufenen Gerichtspersonen mitgeteilt worden sind, über jede Änderung in der Besetzung von Amts wegen zu informieren (vgl. zu § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO: RGSt 66, 10 ; BayObLG, Urteil vom 29. September 1989 - RReg 2 St 10/89 -, juris, Rn. 11; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 24 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11

    Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder

    Aber auch soweit teilweise die Meinung vertreten wird, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer Entscheidung berufenen Gerichtspersonen könne - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - grundsätzlich für jede richterliche Maßnahme verlangt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.1982, Az. 1 Ws 183, 82, NStZ 1983, S. 470 f., BayObLG, Urt. V. 29.09.1989, Az. RReg 2 St 10/89, NStZ 1990, S. 200 [201]), so ist der Anschein einer Voreingenommenheit aufgrund der Angaben der abgelehnten Vorsitzenden Richterin nicht zu erkennen.
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