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   BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64   

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https://dejure.org/1964,3686
BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64 (https://dejure.org/1964,3686)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1964 - 2 StR 202/64 (https://dejure.org/1964,3686)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64 (https://dejure.org/1964,3686)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Der niedrige Beweggrund, dessen Begriff das Gesetz nicht näher bestimmt, umfaßt nach ständiger Rechtsprechung solche Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind (BGHSt 3, 132).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Das Gesetz hält eine solche Tötung bereits deshalb für besonders verwerflich, weil der Täter das Leben eines anderen so mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung seines strafbaren Unrechts einsetzt (BGHSt 7, 287, 290 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55]; 11, 226, 228) [BGH 26.02.1958 - 2 StR 64/58].
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Der Täter muß vielmehr seine Beweggründe nicht nur erkennen, sondern sich auch ihrer Bedeutung für seine Tat bewußt sein (BGHSt 6, 120).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Sind aber die erheblichen Tatumstände schon soweit aufgedeckt, daß die Strafverfolgung als gesichert erscheint, so kann der Fliehende, der dies, wie hier der Angeklagte, weiß, nicht mehr in Verdeckungsabsicht töten (BGHSt 15, 291, 296) [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60].
  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Das Gesetz hält eine solche Tötung bereits deshalb für besonders verwerflich, weil der Täter das Leben eines anderen so mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung seines strafbaren Unrechts einsetzt (BGHSt 7, 287, 290 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55]; 11, 226, 228) [BGH 26.02.1958 - 2 StR 64/58].
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Wegen der Nebenstrafen und Nebenfolgen wird auf BGHSt 14, 381 hingewiesen.
  • BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51

    Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Den Erschwerungsgrund des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB hat das Schwurgericht zu Recht bejaht, da der Angeklagte sich den Zugriff zu den in den Kraftwagen befindlichen Gegenständen jeweils durch Aufsprengen der Winkelscheibe verschaffte (BGHSt 2, 214 [BGH 14.03.1952 - 1 StR 737/51]).
  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Entgegen der Meinung der Revision ist es nicht erforderlich, daß er auch den Willen hatte, die mitgeführte Pistole gegebenenfalls bei dem Diebstahl zu gebrauchen (RGSt 68, 238; BGHSt 3, 229, 232) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].
  • RG, 26.06.1934 - 1 D 404/34

    1. Kann eine nur innere Hemmung die Freiwilligkeit des Täters bei dem Rücktritt

    Auszug aus BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
    Entgegen der Meinung der Revision ist es nicht erforderlich, daß er auch den Willen hatte, die mitgeführte Pistole gegebenenfalls bei dem Diebstahl zu gebrauchen (RGSt 68, 238; BGHSt 3, 229, 232) [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52].
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75

    Gaspistolen als Schußwaffen - Beispiele zur Unbeachtlichkeit der Entfernung zur

    Die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 alter und neuer Fassung scheitert auch nicht daran, daß - wie hier ausdrücklich festgestellt (UA S. 30) - mit den Waffen nicht geschossen werden sollte und auch nicht geschossen wurde (BGH a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; so schon RGSt 29, 228).

    Der Bundesgerichtshof hat es als ausreichend angesehen, wenn die Pistole in einer zwei Meter vom Tatort entfernten Aktentasche abgelegt worden war (Urteil vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53) oder wenn sie sich in einer Tasche der im Kraftfahrzeug aufbewahrten Jacke befand (Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).

  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften

    Es genügte deshalb hier, wovon auch die Strafkammer zutreffend ausgeht, daß der Angeklagte die, wie er wußte, gebrauchsbereite Schußwaffe (vgl. BGH NJW 1965, 2115 mit Nachweisen) sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Wegschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatte (so auch BGH Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Dazu genügt sowohl nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wie auch nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F., daß die Angeklagten gebrauchsbereite Schußwaffen sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Fortschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatten (BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53; 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 insoweit in BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70] nicht abgedruckt).
  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70

    Bei sich führen von Schußwaffen - Qualifikationsmerkamle des Raubs -

    Der Bundesgerichtshof hat (wiederholt) schweren Raub sogar dann bejaht, wenn die Täter nur bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug gebrauchsbereite Schußwaffen bei sich hatten (2 StR 202/64 vom 24. Juni 1964; 4 StR 241/70 vom 23. Juli 1970).
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