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   BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18   

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BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18 (https://dejure.org/2019,12383)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2019 - 2 StR 462/18 (https://dejure.org/2019,12383)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 (https://dejure.org/2019,12383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 338 Nr. 6 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); absolute Revisionsgründe (Nichtanwendung oder Verletzung der Vorschriften über den möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Würdigung des Beweisergebnisses bei Aussage gegen Aussage i.R.e. Vergewaltigung; Würdigung der Ergebnisse des von der Strafkammer eingeholten Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 171b Abs. 3 S. 1; StPO § 261
    Anforderungen an die Würdigung des Beweisergebnisses bei Aussage gegen Aussage i.R.e. Vergewaltigung; Würdigung der Ergebnisse des von der Strafkammer eingeholten Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt dieser voraus, dass unter Nichtanwendung oder Verletzung der Vorschriften über den möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit öffentlich verhandelt worden ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 StR 375/56, BGHSt 10, 202, 206 f.; vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06, NStZ 2007, 328).

    Im Übrigen sind Entscheidungen gemäß § 171b Abs. 1 und 2 GVG gemäß § 171b Abs. 3 GVG unanfechtbar und daher gemäß § 336 Satz 2 StPO der Überprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 aaO).

  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    a) Eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15, wistra 2017, 193; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148, jeweils mwN) erweist sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als nicht rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 565/11

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung (Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    a) Eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15, wistra 2017, 193; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148, jeweils mwN) erweist sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als nicht rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    (4) Schließlich lassen die - insoweit allerdings knappen - Urteilsgründe auch die erforderliche Würdigung des gesamten Beweisstoffes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111) hinreichend erkennen.
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 427/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung ("Aussage gegen Aussage"-Konstellationen,

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Vielmehr ist die Widerlegung der Aussage des einzigen Belastungszeugen hinsichtlich einzelner Taten oder Tatmodalitäten geeignet, dessen Glaubwürdigkeit in schwerwiegender Weise in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 427/14, NStZ 2015, 602 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind bei einem Freispruch nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 431/17, NStZ-RR 2018, 151, 152 mwN).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht eine von dem Gutachten der Sachverständigen, das es auch hinsichtlich der wesentlichen Anknüpfungstatsachen ausreichend wiedergibt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, NStZ 2012, 650 f.), abweichende eigene Beurteilung der Aussagekonstanz und den sich daraus für die Glaubhaftigkeit der Nebenklägerin ergebenden Folgerungen vorgenommen hat.
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
    Denn der Tatrichter ist nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) regelmäßig zu einer solchen eigenständigen Beurteilung verpflichtet (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550, 551 mwN).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12

    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz

  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

  • BGH, 27.10.1993 - 3 StR 512/93

    Ablehnen von Richtern wegen Befangenheit - Pflicht zur Mitteilung der zum

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18, juris Rn. 13, und vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52, jeweils mwN) erweist sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als nicht rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (nur teilweises Folgen einer belastenden Aussage:

    a) Das Landgericht hat zwar gesehen, dass in einem Fall, in dem die Entscheidung - wie hier - im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben der Tatrichter folgt, eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 Rn. 13 mwN und vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 9 f. mwN); auch existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl. 2016, § 261 Rn. 225 mwN).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Die von der Rechtsprechung für Aussage-gegen-Aussage-Konstellation aufgestellten besonderen Anforderungen an die Beweiswürdigung, wonach insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben zu fordern ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 -, juris m.w.N.), finden daher hier keine Anwendung.
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Die von der Rechtsprechung für Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen aufgestellten besonderen Anforderungen an die Beweiswürdigung, wonach insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine eingehende Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben zu fordern ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 -, juris m.w.N.), finden daher keine Anwendung.
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