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   BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63   

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https://dejure.org/1964,6430
BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63 (https://dejure.org/1964,6430)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1964 - 2 StR 485/63 (https://dejure.org/1964,6430)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63 (https://dejure.org/1964,6430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue - Verurteilung wegen unterlassener Konkursantragstellung und wegen unterlassener Bilanzziehung - Auszahlung einer Treueprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Untreue; Verurteilung wegen unterlassener Konkursantragstellung und wegen unterlassener Bilanzziehung; Auszahlung einer Treueprämie

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    So können die Gesellschafter z.B. Handlungen des Geschäftsführers nicht wirksam genehmigen, durch die das Stammkapital angegriffen wird (§§ 30 Abs. 1, 33 Abs. 2 GmbHG; siehe BGH Urteil von 12. Januar 1956, 3 StR 626/54) oder Anlagevermögen beiseitegeschafft und der GmbH dadurch die Produktionsgrundlage entzogen wird (BGHSt 3, 33) oder die Liquidität der Gesellschaft gefährdet wird (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1956, 2 StR 434/56 und vom 18. März 1954, 3 StR 934/52) schließlich Handlungen, die gegen sonstige kaufmännische Grundsätze verstoßen, wie die Ausstellung von Gefälligkeitsakzepten (Urteil vom 22. Juni 1954, 1 StR 451/53).
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    So können die Gesellschafter z.B. Handlungen des Geschäftsführers nicht wirksam genehmigen, durch die das Stammkapital angegriffen wird (§§ 30 Abs. 1, 33 Abs. 2 GmbHG; siehe BGH Urteil von 12. Januar 1956, 3 StR 626/54) oder Anlagevermögen beiseitegeschafft und der GmbH dadurch die Produktionsgrundlage entzogen wird (BGHSt 3, 33) oder die Liquidität der Gesellschaft gefährdet wird (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1956, 2 StR 434/56 und vom 18. März 1954, 3 StR 934/52) schließlich Handlungen, die gegen sonstige kaufmännische Grundsätze verstoßen, wie die Ausstellung von Gefälligkeitsakzepten (Urteil vom 22. Juni 1954, 1 StR 451/53).
  • RG, 27.04.1920 - III 411/19

    Fallen sog. Schmiergelder unter die Herausgabepflicht der §§ 667, 675 BGB.?

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 934/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    So können die Gesellschafter z.B. Handlungen des Geschäftsführers nicht wirksam genehmigen, durch die das Stammkapital angegriffen wird (§§ 30 Abs. 1, 33 Abs. 2 GmbHG; siehe BGH Urteil von 12. Januar 1956, 3 StR 626/54) oder Anlagevermögen beiseitegeschafft und der GmbH dadurch die Produktionsgrundlage entzogen wird (BGHSt 3, 33) oder die Liquidität der Gesellschaft gefährdet wird (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1956, 2 StR 434/56 und vom 18. März 1954, 3 StR 934/52) schließlich Handlungen, die gegen sonstige kaufmännische Grundsätze verstoßen, wie die Ausstellung von Gefälligkeitsakzepten (Urteil vom 22. Juni 1954, 1 StR 451/53).
  • RG, 30.05.1940 - V 240/39

    Wem gebührt eine Vergütung, die sich der für eine Fideikommißverwaltung

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • RG, 16.03.1937 - III 195/36

    1. Sind Stücklizenzen, die ein Angestellter aus einer von ihm gemachten freien

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • RG, 07.12.1934 - III 209/34

    1. Sind thüringische Gesetze revisibele Rechtsnormen? 2. Ist das

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien entspricht es weder ordentlicher kaufmännischer Geschäftsführung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63 - S. 7) noch der Sorgfalt eines gewissenhaften und ehrbaren Geschäftsmannes (BGHSt 3, 23, 24) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51], daß der Angeklagte als wirtschaftlicher Alleininhaber der L + G GmbH, ohne "als Organ" nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu handeln oder handeln zu lassen, in unlauterer oder auch - durch Urkundenfälschung - in gesetzwidriger Weise Vermögenswerte der L + G GmbH in sein Privatvermögen verschoben hat, sei es um dadurch Bilanzen - z.B. zur Vorlage bei Banken - zu manipulieren, Steuern zu hinterziehen oder um Gläubigern die Durchsetzung später fälliger Forderungen zu erschweren.

    Denn dort handelte es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen, die nicht nur nach Lage der GmbH wirtschaftlich möglich, sondern auch in den Büchern niedergelegt waren, nämlich durch Verbuchung eines Reingewinns ohne förmlichen Gesellschafterbeschluß als langfristiges Darlehen für die Gesellschafter (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1956 - 2 StR 434/56) oder durch die in der Buchhaltung offen ausgewiesene Gutschrift einer von dritter Seite gewährten Treueprämie auf das Provisionskonto des Geschäftsführers (BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    So ist in der Rechtsprechung zu § 81 a GmbHG, dessen Anwendungsbereich nach Aufhebung der Vorschrift (Art. 51 Nr. 1 des 1. StRRG vom 25. Juni 1969, BGBl. I S. 645) vom Untreuetatbestand (§ 266 StGB) mit umfaßt wird (vgl. Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4094, S. 56), wiederholt anerkannt worden, daß Entnahmen aus dem GmbH-Vermögen trotz Zustimmung aller Gesellschafter als Nachteilszufügung anzusehen sind, wenn sie etwa die Existenz der GmbH durch Entzug der Produktionsgrundlage (BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63 unter Hinweis auf BGHSt 3, 32), ihre Liquidität (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1956 - 2 StR 434/56 bei Herlan GA 1958, 46; Urteil vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63) oder besondere entgegenstehende Interessen der GmbH gefährden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1956 - 2 StR 434/56).

    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof nicht nur bei verdeckten Gewinnentnahmen angewendet (Urteil vom 18. Oktober 1956 - 2 StR 434/56), sondern sie auch dann für anwendbar gehalten, wenn die Gesellschafter dem Geschäftsführer Sonderentnahmen gestatten oder ihm Sondervergütungen für besondere Leistungen bewilligen (Urteil vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63).

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Die vom Landgericht zitierte unveröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. Januar 1964 - 2 StR 485/63) betrifft einen anderen Sachverhalt: Der angeklagte Prokurist hatte eine von einem Lieferanten seiner Gesellschaft gewährte Treueprämie für besonders hohe Umsätze sich persönlich gutschreiben lassen.
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