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   BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96   

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https://dejure.org/1997,6272
BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96 (https://dejure.org/1997,6272)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1997 - 2 StR 584/96 (https://dejure.org/1997,6272)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 2 StR 584/96 (https://dejure.org/1997,6272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Rechtsfehler im Sinne des § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Anzuwendende Maßstäbe und maßgebliche Umstände bei der Gesamtstrafenbildung - Zäsurwirkung früherer Urteile - Sinn und Zweck der Gesamtstrafenbildung - Bilden einer hohen Gesamtfreiheitsstrafe im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55, § 54

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96
    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).

    Das Landgericht hätte im übrigen auch darlegen müssen, warum es bei einer Einsatzstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie Einzelfreiheitsstrafen, die in drei Fällen sechs, sieben und acht Monate, ansonsten aber in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zwei bis vier Monate betragen, letztendlich einen Freiheitsentzug von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten als schuldangemessene Reaktion auf die Taten des Angeklagten ansieht (vgl. Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96).

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96
    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96
    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96

    Beurteilung der Bildung mehrerer Gesamtstrafen nach Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96
    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
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