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   OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18   

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https://dejure.org/2019,41307
OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,41307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2019 - 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,41307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,41307)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    In diesem Fall liegt bereits keine Rückwirkung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Rn. 37, juris).

    Dies führt jedoch nicht zur Nichtigkeit der Norm(BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143-163, Rn. 49, juris).

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143-163, Rn. 48).

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Er wiederholt und vertieft den erstinstanzlichen Vortrag unter Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2019, Az.: III ZR 93/18.

    Denn der Senat folgt den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall im Urteil vom 27.06.2019 (Az. III ZR 93/18).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die den Parteien vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2019 - III ZR 93/18 - Rdnrn. 57 bis 60 sowie auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 22, juris) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteil vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 -, Rn. 51, juris) Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16

    Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Daran anknüpfend begann die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des 31.12.2006 und lief gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG Bbg i.V.m. §§ 169, 170 AO bis zum 31. Dezember 2010 (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2013 - OVG 9 B 64.11 -, Rn. 63; Beschluss vom 28.06.2017 - OVG 9 S 14.16 -, Rn. 13, juris).

    Letztlich erst aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg mit Urteil vom 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE konnte weiter davon ausgegangen werden, dass im Falle der Rechtswidrigkeit eine rückwirkende Heilungssatzung erlassen werden musste, die je nach Erlasszeitpunkt die Festsetzungsverjährung begründen würde (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2017 - OVG 9 S 14.16 -, Rn. 34, juris).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Danach war auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015 (Az. 1 BvR 2961/14; 1 BvR 3051/14) bei Erlass des Bescheides am 12.05.2011 weder gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG Bbg i.V.m. §§ 169, 170 AO Festsetzungsverjährung eingetreten, noch standen allgemeine Vertrauensschutzgesichtspunkt der Beitragserhebung entgegen.

    Lediglich die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg n.F. in Fällen, in denen Beiträge nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. nicht mehr erhoben werden könnten, verstößt gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14 -, Rn. 39, juris).

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts lässt eine Beitragspflicht erst entstehen, wenn eine rechtswirksame, "gültige" Satzung vorliegt (vgl. nur Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE -, Rn. 43f, juris).

    Letztlich erst aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg mit Urteil vom 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE konnte weiter davon ausgegangen werden, dass im Falle der Rechtswidrigkeit eine rückwirkende Heilungssatzung erlassen werden musste, die je nach Erlasszeitpunkt die Festsetzungsverjährung begründen würde (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2017 - OVG 9 S 14.16 -, Rn. 34, juris).

  • OLG Brandenburg, 17.04.2018 - 2 U 21/17

    Amtshaftung in Brandenburg: Schadensersatz bei Zahlung von kommunalen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen Bezug genommen auf die Senatsentscheidung vom 17.04.2018 zum Az.: 2 U 21/17.

    Ob, worauf das Landgericht und der Senat in seiner Entscheidung vom 17.04.2018 (Az. 2 U 21/17) abgestellt hat, der Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes überhaupt eröffnet ist, oder - wie der Senat in der genannten Entscheidung weiter ausgeführt hat - § 79 Abs. 2 BVerfGG sowie ein fehlendes Verschulden der Bediensteten des Beklagten im Rahmen des § 839 BGB einem Anspruch entgegensteht, bedarf hier keiner abschließenden, erneuten Entscheidung.

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die den Parteien vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2019 - III ZR 93/18 - Rdnrn. 57 bis 60 sowie auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 22, juris) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteil vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 -, Rn. 51, juris) Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - 15 A 2880/96

    Kanalanschlußbeiträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Bis zur Aufgabe der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Mai 1999 konnte die Regelung auch vom Gesetzgeber nur so verstanden werden, dass die Beitragspflicht erst mit dem Inkrafttreten der ersten gültigen Satzung entstand, also vorherige Beitragssatzungen, die an zur Unwirksamkeit führenden Mängeln litten, für die Frage des Zeitpunkts des Entstehens der Beitragspflicht, mithin auch für den Eintritt der Festsetzungsverjährung, unerheblich sein sollten (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.1999 - 15 A 2880/96 -, Rn. 39ff, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die den Parteien vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2019 - III ZR 93/18 - Rdnrn. 57 bis 60 sowie auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 22, juris) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteil vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 -, Rn. 51, juris) Bezug genommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - 9 B 64.11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Grundstücksanschlusskosten; Tiefenbegrenzung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 2 U 45/18
    Daran anknüpfend begann die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des 31.12.2006 und lief gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG Bbg i.V.m. §§ 169, 170 AO bis zum 31. Dezember 2010 (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2013 - OVG 9 B 64.11 -, Rn. 63; Beschluss vom 28.06.2017 - OVG 9 S 14.16 -, Rn. 13, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.10.2011 - 5 K 891/08

    Kanalanschlußbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 15.04.2015 - 5 K 1213/11

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 2 U 130/18

    Schadensersatz aufgrund eines Bescheides nach DDR-Recht gezahlter

    Zu den weiter diskutierten Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes und des § 19 KAG Bbg., sowie zum Umfang der Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Vertrauensschutzes hat der Senat in nunmehr bereits ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt (vgl. nur Senat, Urteil vom 24.09.2019 - 2 U 40/18 - ; Hinweisbeschluss vom 17.10.2019 - 2 U 45/18 -, jeweils juris; Urteil vom 03.12.2019 - 2 U 26/18 - Urteile vom 17.12.2019 - 2 U 66/17 und 2 U 33/18 - Urteil vom 19.12.2019 - 2 U 42/18 -).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 2 U 105/18

    Schadensersatz aufgrund eines Bescheides nach DDR-Recht gezahlter

    Zu den weiter diskutierten Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes und des § 19 KAG Bbg., sowie zum Umfang der Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Vertrauensschutzes hat der Senat in nunmehr bereits ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt, dass die klägerischen Argumente nicht geeignet sind, einen Schadensersatzanspruch zu begründen (vgl. nur Senat, Urteil vom 24.09.2019 - 2 U 40/18 - Hinweisbeschluss vom 17.10.2019 - 2 U 45/18 -, jeweils juris; Urteil vom 03.12.2019 - 2 U 26/18 - Urteile vom 17.12.2019 - 2 U 66/17 und 2 U 33/18 - Urteil vom 19.12.2019 - 2 U 42/18 -).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2020 - 2 U 75/18
    Hierzu hat der Senat in nunmehr bereits ständiger Rechtsprechung wiederholt ausgeführt, dass die klägerischen Argumente nicht geeignet sind, einen Schadensersatzanspruch zu begründen (vgl. nur Senat, Urteil vom 24.09.2019 - 2 U 40/18 - ; Hinweisbeschluss vom 17.10.2019 - 2 U 45/18 - jeweils juris; Urteil vom 03.12.2019 - 2 U 26/18 - Urteile vom 17.12.2019 - 2 U 66/17 und 2 U 33/18 - Urteil vom 19.12.2019 - 2 U 42/18 -).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 2 U 45/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41310
OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,41310)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2019 - 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,41310)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2019 - 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,41310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,55152
LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,55152)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2019 - L 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,55152)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2019 - L 2 U 45/18 (https://dejure.org/2019,55152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegeunfall auf dem Nachhauseweg - und der nicht versicherte Umweg

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Den Nachteil aus der tatsächlichen Unaufklärbarkeit anspruchsbegründender Tatsachen wie Umstände, die ausnahmsweise den Versicherungsschutz der Wegeunfallversicherung auf einem Abweg oder Umweg erhalten, also eine versicherte Verrichtung im Zeitpunkt des Unfallereignisses, haben nach den Regeln der objektiven Beweislast die sich auf deren Vorliegen berufenden Versicherten zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R, NZS 2017, 313).

    Dies gilt auch, wenn nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten die Nichterweislichkeit, wie im Streitfall, darauf beruht, dass der Versicherte keine Erinnerung an das zum Unfall führende Geschehen hat (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 und 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R, a.a.O.).

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 1/16 R, juris).

    Dabei ist nicht der Weg als solcher, sondern dessen Zurücklegen versichert, also der Vorgang des Sichfortbewegens auf einer Strecke, die durch einen Ausgangs- und einen Zielpunkt begrenzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 1/16 R, juris).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Dies gilt auch, wenn nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten die Nichterweislichkeit, wie im Streitfall, darauf beruht, dass der Versicherte keine Erinnerung an das zum Unfall führende Geschehen hat (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 und 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R, a.a.O.).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Der Beschäftigte steht somit auf dem Weg zu oder von dem Ort der Tätigkeit so lange unter Versicherungsschutz, als seine Handlungstendenz auf das Erreichen dieses Ziels gerichtet ist (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R, juris).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Wählt der Versicherte statt des kürzesten Weges zur Arbeitsstelle eine nicht nur unbedeutend längere Wegstrecke, steht er während des sich dadurch ergebenden Umwegs unter Versicherungsschutz, wenn die Verlängerung der Wegstrecke nach der durch objektive Umstände gestützten Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges zum Tätigkeits- oder Wohnort dient (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R, juris).
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Erst wenn sich die Versicherten wieder auf dem direkten Weg befinden und der Abweg beendet ist, besteht erneut Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 2 U 4/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 17).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 26/84

    Fahrschüler - Unfallgeschützter Heimweg - Unterrichtsende -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Die Wahl der Wegstrecke steht dem Versicherten daher in gewissen Grenzen frei, ihm steht insoweit ein subjektiver Entscheidungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 14. November 1984 - 9b RU 26/84, juris).
  • LSG Hamburg, 28.03.2018 - L 2 U 13/17

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Auch vor dem Hintergrund der grundsätzlich freien Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Strecken wäre das nur dann der Fall, wenn auch der Umweg wesentlich der Zurücklegung des Weges diene und für die Wahl keine Gründe maßgebend wären, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen wären (st. Rspr., s. nur BSG, Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85, USK 8630; LSG Hamburg, Urteil vom 28. März 2018 - L 2 U 13/17, juris; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand 3/2016, § 8 SGB VII Rn. 12.34 m.w.N.).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85
    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Auch vor dem Hintergrund der grundsätzlich freien Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Strecken wäre das nur dann der Fall, wenn auch der Umweg wesentlich der Zurücklegung des Weges diene und für die Wahl keine Gründe maßgebend wären, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen wären (st. Rspr., s. nur BSG, Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85, USK 8630; LSG Hamburg, Urteil vom 28. März 2018 - L 2 U 13/17, juris; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand 3/2016, § 8 SGB VII Rn. 12.34 m.w.N.).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18
    Dies ist z. B. der Fall, wenn er den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25. Februar 1976 - 8 RU 80/75, juris).
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