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   OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02   

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https://dejure.org/2003,4130
OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,4130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,4130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,4130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Betriebsrente beim Versorgungsausgleich nach Ehescheidung; Durchgriff des Widerrufs der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber auf die ausgleichsberechtigte Ehefrau; Anwendbarkeit des Stichtagsprinzips; Widerruf wegen einer Treuepflichtverletzung ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 394

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 394
    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der gerichtlichen Entscheidung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs - Betriebliche Altersversorgung - Widerruf - Aufrechnung gegen betriebliche Altersversorgung mit Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unverfallbare Altersversorgung widerrufbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 727
  • FamRZ 2004, 1037
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02
    Dies würde gegen das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers verstoßen (BGH, FamRZ 1983, 44).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02
    Versorgungszusagen sind, vor allem wenn sie wie hier unverfallbar geworden sind, nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt und seinem Dienstherren einen so schweren, seine Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest als erheblich entwertet herausstellt (BGH, Urteil vom 13.12.1999 in NJW 2000, 1197, 1198).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02
    Hierfür genügt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765).
  • OLG Dresden, 02.06.2010 - 23 UF 212/10

    Versorgungsausgleich; Geringügigkeit

    Ist bis zu diesem Zeitpunkt die Anwartschaft gänzlich weggefallen, kann sie nicht berücksichtigt werden (Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 3 VersAusglG Rn. 20; Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl., Rn. 137, beide unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 11.02.2004, XII ZB 65/99, juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2003, Az.: 2 UF 33/02, juris, Rn. 16).
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OLG Karlsruhe, 25.08.2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,30877)
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