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   OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05   

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https://dejure.org/2006,3752
OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05 (https://dejure.org/2006,3752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2006 - 2 WF 189/05 (https://dejure.org/2006,3752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2006 - 2 WF 189/05 (https://dejure.org/2006,3752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit für die Klage des getrenntlebenden Ehegatten auf Ausgleichszahlung aus einer behaupteten Einigung über den Hausrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des allgemeinen Zivilgerichts bei Klage gegen den Ehepartner auf Zahlung des vereinbarten Ausgleichsbetrages über den Hausrat; Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit im Zusammenhang mit Vereinbarungen von Eheleuten über den Hausrat

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 7; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8; ; HausratsVO § 1; ; HausratsVO § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zuständigkeit des allgemeinen Zivilgerichts für Klagen aus einer vom Kläger behaupteten Einigung über den Hausrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 81
  • MDR 2007, 292
  • FamRZ 2007, 407
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    Es liegt damit auch kein dem § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG vergleichbarer Fall vor (dazu BGHZ 153, 173 = NJW 2003, 828), so dass das mit dem Antrag auf Ausgleichszahlung jeweils angerufene Familien- oder Zivilgericht - hier das Familiengericht - dann nicht umfassend sowohl über den aus der Einigung hergeleiteten als auch - bei Nichterweislichkeit der Einigung - über den sich möglicherweise im Hausratsverteilungsverfahren aus § 8 Abs. 3 Satz 2 HausratsVO ergebenden Ausgleichsanspruch entscheiden kann.
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    nach einer Beweisaufnahme - festzustellen (BGHZ 124, 237, 241 = NJW 1994, 1413, 1414 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 2 WF 93/02

    Keine Unterbrechung des PKH-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    Zwar sind die Abgrenzungskriterien, wann die Zuständigkeit des Familiengerichts und wann die des allgemeinen Zivilgerichts im Zusammenhang mit Vereinbarungen von Eheleuten über den Hausrat gegeben ist, im Einzelnen umstritten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.11.2002 - 2 WF 93/02 - FamRZ 2003, 621, 622 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    Der aus einer (behaupteten) Einigung über den Hausrat hergeleitete Ausgleichszahlungsanspruch stellt dabei gegenüber einem Antrag auf Regelung nach der HausratsVO einen anderen prozessualen Streitgegenstand dar, und zwar auch dann, wenn der auf Regelung nach der HausratsVO gerichtete Antrag ausdrücklich als Sachantrag auf eine entsprechende Ausgleichszahlung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 HausratsVO formuliert ist; denn unabhängig davon, dass beiden Anträgen unterschiedliche Lebenssachverhalte anspruchsbegründend zugrunde liegen (Vereinbarung einerseits, zu verteilender Hausrat andererseits), ist der Antrag auf Regelung nach der HausratsVO überhaupt nur ein sog. Verfahrensantrag ohne Bindung des Familiengerichts an einen damit verbundenen Sachantrag (BGH FamRZ 1992, 531, 532 u. 414, 419; Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO, § 13 HausratsVO Rdn. 2).
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 21/79

    Auflösung und Verteilung von Hausrat unter Ehegatten als Familiensache -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    Das Vorliegen einer solchen Einigung schließt eine Regelung nach der HausratsVO aus mit der Folge, dass auch die Ansprüche aus der Einigung nicht im Hausratsverfahren verfolgt werden können (so ausdrücklich BGH FamRZ 1979, 789; ablehnend Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 621 Rdn. 53).
  • OLG Frankfurt, 28.06.1991 - 3 WF 65/91

    Getrennt lebende Eheleute; Wirksamkeit einer privatschriftlichen Einigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    Für den Fall, dass die Parteien nicht nur um die Durchsetzung bzw. Erfüllung einer ihrem Inhalt nach unstreitigen und vollzugsfähigen Einigung über den Hausrat bzw. über Teile des Hausrats streiten, sondern bereits darüber, ob die von der Antragstellerin dargelegte Vereinbarung überhaupt (wirksam) zustande gekommen ist, wird allerdings teilweise die Zuständigkeit des Familiengerichts für diesen Streit angenommen (vgl. Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1 HausratsVO Rdn. 8 m.w.N.; MünchKomm/Müller-Gindullis, BGB, 4. Aufl., § 1 HausratsVO Rdn. 22; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1327; OLG Frankfurt, FamRZ 1980, 901).
  • OLG Hamm, 10.03.1980 - 1 UF 276/79

    Anerkennung einer in Teheran erfolgten Scheidung; Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05
    Für den Fall, dass die Parteien nicht nur um die Durchsetzung bzw. Erfüllung einer ihrem Inhalt nach unstreitigen und vollzugsfähigen Einigung über den Hausrat bzw. über Teile des Hausrats streiten, sondern bereits darüber, ob die von der Antragstellerin dargelegte Vereinbarung überhaupt (wirksam) zustande gekommen ist, wird allerdings teilweise die Zuständigkeit des Familiengerichts für diesen Streit angenommen (vgl. Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1 HausratsVO Rdn. 8 m.w.N.; MünchKomm/Müller-Gindullis, BGB, 4. Aufl., § 1 HausratsVO Rdn. 22; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1327; OLG Frankfurt, FamRZ 1980, 901).
  • OLG Naumburg, 19.01.2015 - 12 W 95/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Verweisung nach Zuständigkeitsrüge im

    Denn eine Verweisung kann in jeder Instanz, somit auch im Beschwerdeverfahren, erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2006 - 2 WF 189/05 - zitiert nach juris; OLG Köln FamRZ 2000, 364).
  • OLG Celle, 01.02.2011 - 14 W 47/10

    Berücksichtigung von Vorschädigungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

    Denn stets (BGH a. a. O., juris-Rdnr. 8) - also auch im Beschwerdeverfahren (ebenso Senatsbeschluss a. a. O., juris-Rdnr. 19; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 81, juris-Rdnr. 15; Zöller/Geimer a. a. O., Rdnr. 22 a) - ist zu prüfen, ob der Antragsteller eine Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens entsprechend § 281 ZPO an das zuständige Gericht beantragen will, weil er in Anbetracht der Rechtsauffassung des Senats ansonsten eine Ablehnung des PKH-Gesuchs zu erwarten hätte.
  • OLG Hamburg, 22.04.2010 - 10 U 2/09
    Auch unter Berücksichtigung des OLG Schleswig (MDR 2007, 292) ergibt sich nichts anderes.
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