Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 2/03 O 468/05, 2-03 O 468/05, 2/3 O 468/05, 2-3 O 468/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9132
LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 2/03 O 468/05, 2-03 O 468/05, 2/3 O 468/05, 2-3 O 468/05 (https://dejure.org/2006,9132)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2/03 O 468/05, 2-03 O 468/05, 2/3 O 468/05, 2-3 O 468/05 (https://dejure.org/2006,9132)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2/03 O 468/05, 2-03 O 468/05, 2/3 O 468/05, 2-3 O 468/05 (https://dejure.org/2006,9132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen
  • aufrecht.de

    Das Recht am eigenen Bild wird auch bei "gepixelter" Darstellung verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Veröffentlichung oder Verbreitung einer Behauptung betreffend die Vornahme bzw. das Vornehmenlassen von sexuellen Handlungen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Recht am eigenen Bild i.S.d. § 22 KUG bereits dann verletzt, wenn Abgebildeter begründeten Anlass zur Annahme einer Identifizierung hat. Tatsächliches Erkennen durch bestimmte Personenkreis nicht notwendig. Erkennbarkeit durch dem Abgebildeten eigene Merkmale oder aus ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bildrecht auch dann verletzt, wenn Person nur ableitbar

  • bildblog.de (Kurzinformation)

    Der "Frivoler Prozeß"-Prozess

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    "Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno" - Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch bei unzureichender Verpixelung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bildrecht auch dann verletzt wenn Person nur ableitbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bildrecht ist auch dann verletzt, wenn der Abgebildete nicht eindeutig zu erkennen ist - Erkennbarkeit für Eingeweihte genügt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 115
  • afp 2007, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 3 O 468/05
    Die einstweilige Verfügung - Beschluss - vom 11.08.2005 wird bestätigt, hinsichtlich b) mit der Maßgabe, dass der Verfügungsbeklagten untersagt wird, die Behauptung in Druckschriften, insbesondere in der von ihr verlegten B-Zeitung, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die Verfügungsklägerin hätte sexuelle Handlungen an dem Angeklagten des Strafverfahrens (AG Marburg 51 Ls 2 Js 6842/04) vorgenommen oder von diesem an sich vornehmen lassen, insbesondere diese Behauptung durch Bilder zu belegen.

    Die Verfügungsbeklagte ist ... der ... In der Ausgabe vom 26. Juli 2005 berichtete die Beklagte über die Eröffnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen A B vor dem Amtsgericht Marburg (AG Marburg 51 Ls 2 Js 6842/04).

    a) Bildnisse der Verfügungsklägerin ohne ihre Zustimmung durch Druckschriften oder anderswie zu veröffentlichen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Strafverfahren (AG Marburg 51 Ls 2 Js 6842/04) ("Privat-Porno"), wie in der ... vom 26. Juli 2005 (Anlage AS 2) geschehen,.

    b) die Behauptung in Druckschriften, insbesondere in der von ihr verlegten B-Zeitung, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die Verfügungsklägerin hätte außereheliche sexuelle Handlungen an dem Angeklagten des Strafverfahrens (AG Marburg 51 Ls 2 Js 6842/04) vorgenommen oder von diesem an sich vornehmen lassen, insbesondere diese Behauptung durch Bilder zu belegen.

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 3 O 468/05
    Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz.. 827).

    Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7. Rz. 15).

  • LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter

    Ist der Abgebildete auf die Veröffentlichung des Bildnisses angesprochen worden, so liegt darin eine Bestätigung der Erkennbarkeit (OLG München AfP 1983, 276; LG Frankfurt a. M. ZUM-RD 2006, 357, 358).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09

    Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt

    Es bedarf dabei keines Beweises, dass Dritte den Abgebildete tatsächlich erkannt haben, sondern es kommt auf die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises an (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2008, Az.: 11 U 21/08; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 115).
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