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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 24.06.2014

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32867
VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14 (https://dejure.org/2016,32867)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.02.2016 - 2 A 10/14 (https://dejure.org/2016,32867)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 2 A 10/14 (https://dejure.org/2016,32867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Es würde der Stellung des jeweils anderen Ehepartners nicht entsprechen, ihm jede selbständige Nutzungsbefugnis der Wohnung zu versagen und ihn im Sinne einer Besitzdienerschaft von den Weisungen des Ehepartners abhängig sein zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.2004 - IX a ZB 29/04 -, zit. nach juris).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Der Inhaberschaft steht die unentgeltliche Überlassung der Wohnung zur Nutzung Dritter nicht entgegen, soweit der Verfügungsberechtigte sich der Verfügungsmacht nicht begibt (BVerfG, Beschl. vom 06.12.1983 - 2 BvR 175, 79 -, BVerfGE 65, 325).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; …

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8/09 -, NVwZ 2009, 1172).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8/09 -, NVwZ 2009, 1172).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Rn. 20 "Der Aufwand für eine Erstwohnung ist kein besonderer über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehender Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2 a Satz 1 GG (BVerwG, Urt. v. 29.11.1991 - 8 C 107.89 -, NVwZ 1992, 1098).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511

    Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Allenfalls könnte sich daher die Frage stellen, ob für die Fälle, in denen eine Mehrzahl von Wohnungsinhabern die Wohnung einerseits als Erstwohnung und andererseits als Zweitwohnung nutzen, der Besteuerung nur ein den Zweitwohnungsinhabern zurechenbarer Teilaufwand zu Grunde gelegt werden kann (siehe hierzu - abgesehen von eklatanten Missverhältnissen - ablehnend BayVGH, Urt. v. 14.07.2011 - 4 BV 10.1511 -, KSZ 2011, 2010), weil nur der Aufwand des oder der Zweitwohnungsinhaber besteuert werden darf.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92

    Hauptwohnung; Ehegatte; Zweitwohung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
    Der erkennende Senat teilt nicht die vom früheren für das Zweitwohnungssteuerrecht zuständigen 2. Senat in einer älteren Entscheidung (Urt. v. 14.02.1992 - 2 L 17/92 -, juris) vertretene Auffassung, dass eine Wohnung nicht zugleich Erst- und Zweitwohnung sein könne.
  • VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21

    Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer

    Nach dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft haben sich Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB gegenseitig zu gestatten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 05.02.2016 - 2 A 10/14 - juris, Rn. 23; Beschluss vom 15.09.2017 - 2 B 47/17 - n. v.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2024 - 1 LZ 189/22

    Heranziehung von Miteigentümern zu Zweitwohnungssteuer

    Hinzu kommt, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein diese Rechtsprechung offenbar mittlerweile auch selbst aufgegeben hat (vgl. dazu VG Schleswig, Urteil vom 5. Februar 2016 - 2 A 10/14 -, juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf eine wohl nicht veröffentlichte Entscheidung des OVG Schleswig).
  • VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung …

    Rn. 31 Nach dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft haben sich Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB gegenseitig zu gestatten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 5. Februar 2016 - 2 A 10/14 - juris, Rn. 23 ; Beschluss vom 15. September 2017 - 2 B 47/17 - n. v.).
  • VG Schleswig, 06.04.2023 - 4 B 11/23
    Nach dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft haben sich Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB gegenseitig zu gestatten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 5. Februar 2016 - 2 A 10/14 - juris, Rn. 23; Beschluss vom 15. September 2017 - 2 B 47/17 - n. v.).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14355
OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14 (https://dejure.org/2014,14355)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.06.2014 - 2 A 10/14 (https://dejure.org/2014,14355)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 2 A 10/14 (https://dejure.org/2014,14355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Isolierte" Anfechtung eines Verlängerungsbescheids für eine immissionsschutzrechtliche Betriebserlaubnis bei Anhängigkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens (hier: Errichtung eines Jagdsportzentrums und Schießsportzentrums)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13

    Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14
    Der gegen dieses Urteil gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung ist beim OVG des Saarlandes unter der Geschäftsnummer 2 A 450/13 anhängig.

    Im Dezember 2013 hat das Verwaltungsgericht diese Klage auf Aufhebung des Verlängerungsbescheids vom Oktober 2012 und des seinen Widerspruch dagegen zurückweisenden Widerspruchsbescheids unter Verweis auf die anderweitige Rechtshängigkeit des Streitgegenstands (§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG) in dem Zulassungsverfahren 2 A 450/13 beziehungsweise in dem zugrunde liegenden Klageverfahren (VG 5 K 405/12) als unzulässig abgewiesen.

    Der Kläger selbst hat übrigens in seinem Schriftsatz vom 11.11.2013 im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (5 K 1219/13) im Zusammenhang mit einer von ihm wegen Verhinderung seines Prozessbevollmächtigten beantragten Terminsverlegung darauf verwiesen, dass es in dem anhängigen Zulassungsverfahren 2 A 450/13 vor dem Senat "auch um die Frage der Rechtmäßigkeit des hier streitbefangenen Verlängerungsbescheids gehe" und mit Blick darauf ferner beantragt, das vorliegende Klageverfahren zum Ruhen zu bringen.

    In einem weiteren Schriftsatz vom 27.11.2013 heißt es weiter, "dort" - gemeint im Zulassungsverfahren 2 A 450/13 - werde vom Oberverwaltungsgericht "die gleiche Rechtsfrage hinsichtlich des Verlängerungsbescheides zu entscheiden sein".

    Auch für das Verwaltungsgericht bestand kein Zweifel, dass - wie der Kläger das ausgedrückt hat - diese Fragen rechtlich im Zusammenhang mit der Anfechtung der Genehmigung (Verfahren VG 5 K 405/2 - OVG 2 A 450/13) beziehungsweise gegebenenfalls - bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen - in dem auch dort vom Kläger angestrebten Berufungsverfahren zu entscheiden sind.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14
    Der Vortrag des Klägers im Zulassungsverfahren begründet weder die von ihm geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO),(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) noch rechtfertigt er die Annahme "besonderer" tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Auszug aus OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14
    Ein auch insoweit unter anderem vom Kläger gestellter Normenkontrollantrag ist beim OVG des Saarlandes unter der Geschäftsnummer 2 C 382/13 anhängig.
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Auszug aus OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14
    Auf einen Normenkontrollantrag - unter anderem - des Klägers hat der Senat im März 2012 den im Mai 2009 zur Legalisierung des umfangreichen Projekts der Beigeladenen vom Gemeinderat von C-Stadt beschlossenen Bebauungsplan "Scheuerhof - Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsport Leistungszentrum Saarschleife (ISS)" (im Folgenden: "Scheuerhof") für unwirksam erklärt.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) Daraufhin wurde der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung im Mai 2012 erneut als Satzung beschlossen und im Juli 2012 wiederum öffentlich bekannt gemacht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Im Rahmen der Anfechtung des Genehmigungsbescheids können dann auch gegebenenfalls Verstöße gegen gesonderte rechtliche Anforderungen an die Verlängerung gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG geltend gemacht werden (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 24.06.2014 - 2 A 10/14 -, juris RdNr. 14;… Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 18 RdNr. 20).
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Rn. 16 Unter dem 26.8.2010 wurde der Beigeladenen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die "Errichtung und den Betrieb des Internationalen Jagd- und Sport-Schießleistungszentrums Saarschleife (ISS) - Scheuerhof" erteilt.(vgl. den Genehmigungsbescheid des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 26.8.2010 - Az.: 3.5/Bt/A-110099 -, Genehmigungsregister - Nr.: M - 36/2010) Die nach Zurückweisung ihrer Widersprüche(vgl. die Widerspruchsbescheide des Ministeriums für Umwelt jeweils vom 28.2.2011 - E/4-65.1.2-74/11-Ha - und - E/4-65.1.2-62/11-Ha - ) erhobene Klage des Antragstellers zu 2) wurde vom Verwaltungsgericht im August 2013 abgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 14.8.2013 - 5 K 405/12 -) Sein dagegen gerichteter Berufungszulassungsantrag wurde im Juni 2014 zurückgewiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.6.2014 - 2 A 450/13 -, SKZ 2014, 206, Leitsatz Nr. 39 und SKZ 2015, 13) Eine gesonderte Klage des Antragstellers zu 2) gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Genehmigung (§ 18 Abs. 3 BImSchG) bis zum 31.10.2014 (Baubeginn) blieb ebenfalls erfolglos.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 4.12.2013 - 5 K 1219/13 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.6.2014 - 2 A 10/14 -).

    Rn. 40 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens (bisher 2 Bände), der Verfahren OVG 2 C 252/10 (2 Bände), VG 5 K 405/12 und OVG 2 A 450/13 (3 Bände), VG 5 K 1219/13 und OVG 2 A 10/14, sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13

    Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage …

    Rn. 13 Zunächst ist festzuhalten, dass der Umstand, dass der Kläger sich auch in einem selbständigen anhängigen Klageverfahren gegen den Verlängerungsbescheid des Beklagten vom 15.10.2012 wendet,(vgl. hierzu das beim Senat unter der Geschäftsnummer 2 A 10/14 geführte Berufungszulassungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4.12.2013 - 5 K 1219/13 -) nicht zur Folge hat, dass diesen Fragen vorliegend keine Bedeutung zukommt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21

    Anfechtungsklage bei 2 verschiedenen Gerichten - Einbeziehung eines …

    Der Verwaltungsakt ist in seiner ursprünglichen Fassung rechtlich nicht mehr existent beziehungsweise "überholt" (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 A 10/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 11/21

    Klage gegen eine Windkraftanlagengenehmigung: Erstinstanzliche Einbeziehung eines …

    Der Verwaltungsakt ist in seiner ursprünglichen Fassung rechtlich nicht mehr existent beziehungsweise "überholt" (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 A 10/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 15/21

    Erstinstanzliche Einbeziehung eines Änderungsbescheides nach Klageerhebung bei …

    Der Verwaltungsakt ist in seiner ursprünglichen Fassung rechtlich nicht mehr existent beziehungsweise "überholt" (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 A 10/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 12/21

    Klage gegen eine Windkraftanlagengenehmigung: Erstinstanzliche Einbeziehung eines …

    Der Verwaltungsakt ist in seiner ursprünglichen Fassung rechtlich nicht mehr existent beziehungsweise "überholt" (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 A 10/14 -, juris Rn. 14).
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