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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1984 - 2 A 1020/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3145
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1984 - 2 A 1020/84 (https://dejure.org/1984,3145)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.1984 - 2 A 1020/84 (https://dejure.org/1984,3145)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1020/84 (https://dejure.org/1984,3145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 127 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließung; Grundstück; Straße; Lärmschutzwall; Erschließungsanlage

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 774
  • ZMR 1985, 356
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 9 A 2119/12

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren bei Erschließung über ein eigenes …

    Rn. 30 So schon OVG NRW, Urteil vom 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, OVGE MüLü 41, 257; anders früher OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1020/84 -, NVwZ 1985, 774.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 9 A 1809/11

    Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren bei Erschließung des …

    Rn. 33 Anders früher OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1020/84 -, NVwZ 1985, 774.
  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher …

    Dabei ist der Senat - in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des OVG Münster (grundlegend Urteil vom 19.12.1984, NVwZ 1985, 773 [OVG Nordrhein-Westfalen 19.12.1984 - 2 A 631/84] ; zustimmend Erkes, KStZ 1986, 164 [166]; anders noch die frühere Rechtsprechung dieses Gerichts, u.a. Urteile vom 28.6.1982, KStZ 1983, 11, vom 31.1.1984, KStZ 1984, 136, und vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774;… ebenso Hinsen, KStZ 1983, 21 f, und Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., § 6 Rdnrn. 103 ff.) - zu der Auffassung gelangt, die das Erheben von Straßenreinigungsgebühren rechtfertigende Anliegereigenschaft könne nicht schon dann bejaht werden, wenn einer wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des angrenzenden Grundstücks durch die Straße zwar derzeit noch Hindernisse entgegenstehen, diese aber ausräumbar sind; unerläßliche Voraussetzung ist vielmehr, daß die Realisierung dieser Nutzungsmöglichkeit rechtlich und tatsächlich bereits voll gesichert ist, also alle Hindernisse ausgeräumt sind.

    Diese Frage, die letztlich nur durch eine Ortsbesichtigung geklärt werden könnte, bedarf keiner Entscheidung (zum Vergleich: BVerwG…, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O., und OVG Münster, Urteil vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774, für Fälle einer 1 m breiten, einen Höhenunterschied von 1, 50 m überwindenden Böschung beziehungsweise für einen 2, 50 m hohen Wall mit einem Neigungswinkel von 45 Grad: jeweils Erschlossensein verneint; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, für den Fall eines 0, 80 m breiten, unbefestigten Geländestreifens: Erschlossensein bejaht; unentschieden BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., für einen zwischen 0, 30 m und 0, 70 m breiten, weitgehend ebenen Grünstreifen).

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

    Für die Beurteilung, über welche besonderen Eigenschaften die erschließende Straße im Hinblick auf eine solche Erschließungsfunktion verfügen muss, sind somit die zusätzlichen und besonderen Merkmale ohne Bedeutung, die eine Straße haben muss, um dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit einer baulichen oder gewerblichen Nutzung des Grundstückes zu vermitteln (anders insoweit etwa zur dortigen Rechtslage noch die ältere, inzwischen überholte Rechtsprechung des OVG Nordrhein- Westfalen, vgl. etwa Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1020/84 -, NVwZ 1985, 774).
  • VG Köln, 29.06.2011 - 27 K 753/10

    Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers in Köln zu …

    Rn. 38 OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1020/84 -, KStZ 1985, 58.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 L 166/91

    Straßenreinigungsgebühr; Öffentliche Straße; Gebührenpflichtigkeit; Verschmutzung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung verneint ein solches Interesse z. B. bei Grundstücken, mit einer Steilhanglage zu einer Straße (…BVerwG, Urt. v. 10.05.1974 - a.a.O. -), bei Straßen, die auf einem Damm verlaufen und den Anliegergrundstücken die Schaffung eines Zuganges untersagt ist (vgl. das vom Kläger zitierte Urteil des BVerwG v. 24.10.1969 - VII C 16.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 10;… OVG Lüneburg, Urt. v. 31.01.1985 - 14 A 147/83 - (S. 13)) oder bei Grundstücken, die von der Straße durch einen - allerdings nicht privaten - Lärmschutzwall getrennt sind (OVG Münster, Urt. v. 31.10.1981 - 2 A 1020/84 -, E 37, 194/196 f.).
  • VG Berlin, 12.11.2003 - 1 A 243.00
    Der klare Wortlaut der genannten Bestimmungen verbietet es, die Frage der Anliegereigenschaft darüber hinaus davon abhängig zu machen, ob infolge des Angrenzens die Möglichkeit der wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks durch die Straße vorhanden ist (…so aber Sauthoff, Straße und Anlieger, 2002, Rdnr. 1545; BVerwG, Urteil vom 11. März 1988, BVerwG 4 C 78.84, NVwZ 1988, 824; OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2003, 4 ZEO 1139/98, zitiert nach juris, ähnlich auch: OVG Münster, Urteil vom 31. Oktober 1984, 2 A 1020/84, NVwZ 1985, 774 [Lärmschutzwall]).
  • VG Oldenburg, 18.11.2004 - 2 A 4139/02

    Straßenreinigungsgebühr bei einem Hinterliegergrundstück

    Solche Grundstücke, die an eine eine selbständige Erschließungsanlage begründende, Zuwegung angrenzen, sind nicht als Hinterliegergrundstücke der aufgeführten öffentlichen Straße anzusehen (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 20. November 1989 a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1020/84 -, NVwZ 1985, 774).
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