Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91.OVG |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 37 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 2 GOZ - Abweichende Vereinbarung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arzt; Honorarvereinbarung ; Beihilfeberechtigter; Überschreitung des Schwellenwertes; Beihilfe
Verfahrensgang
- VG Mainz, 20.02.1991 - 7 K 95/90
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 44
- VersR 1992, 1266
- DÖV 1992, 364
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- LG Duisburg, 10.06.1986 - 5 S 96/86
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91
Mit diesen Grundgedanken ist es nicht vereinbar, wenn vor Beginn der Behandlung pauschal und formularmäßig Steigerungssätze festgelegt werden, die sich nicht an den Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und ihrer Behandlung orientieren und die außerdem über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte liegen (vgl. LG Duisburg, NJW 1986, 2887; so im übrigen jetzt auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1991 - VIII ZR 51/91 -).Da für diesen die Beihilfefähigkeit für ärztliche Behandlungskosten auf den Schwellenwert des Gebührenrahmens begrenzt ist, soweit "keine begründeten besonderen Umstände vorliegen", ist der Arzt in einem solchen Fall verpflichtet, seinem Patienten eine entsprechende Bescheinigung für die Notwendigkeit der Überschreitung des Schwellenwertes aus den Bemessungskriterien des § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GOÄ auszustellen, eine Verpflichtung, die sich gemäß § 242 BGB als Nebenverpflichtung aus dem Behandlungsvertrag ergibt (…vgl. Brück/Krimmel/Hess, aaO; mit anderem Ansatz, aber im Ergebnis ebenso: LG Duisburg, NJW 1986, 2887; LG Hannover, MedR 1988, 192sowie Hensen, NJW 1983, 1367).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91
Die Mitwirkungspflicht des Beihilfeberechtigten ergibt sich aus den das Beamtenverhältnis prägenden wechselseitigen Rechten und Pflichten des Dienstherrn und seiner Beamten, aus denen sich für beide Seiten regelmäßig das ableiten läßt, das sonst mit dem allgemeinen Hinweis auf Treu und Glauben gerechtfertigt zu werden pflegt (vgl. BVerfGE 3, 58, 157). - BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91
Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91
Mit diesen Grundgedanken ist es nicht vereinbar, wenn vor Beginn der Behandlung pauschal und formularmäßig Steigerungssätze festgelegt werden, die sich nicht an den Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und ihrer Behandlung orientieren und die außerdem über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte liegen (vgl. LG Duisburg, NJW 1986, 2887; so im übrigen jetzt auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1991 - VIII ZR 51/91 -).
- BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76
Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91
Zwar kommt derartigen Hinweisen und Rundschreiben, wie das Bundesverwaltungsgericht und der Senat wiederholt entschieden haben (BVerwGE 21, 264, 267; 57, 336, 342; BVerwG, ZBR 1989, 342 = Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 1), für die Beurteilung der Rechtslage keine ausschlaggebende Bedeutung zu. - BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 39.87
Zahnärztliche Leistungen - Beihilfefähigkeit - Gebührensatz
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91
Zwar kommt derartigen Hinweisen und Rundschreiben, wie das Bundesverwaltungsgericht und der Senat wiederholt entschieden haben (BVerwGE 21, 264, 267; 57, 336, 342; BVerwG, ZBR 1989, 342 = Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 1), für die Beurteilung der Rechtslage keine ausschlaggebende Bedeutung zu. - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 2 A 10662/91
Zwar kommt derartigen Hinweisen und Rundschreiben, wie das Bundesverwaltungsgericht und der Senat wiederholt entschieden haben (BVerwGE 21, 264, 267; 57, 336, 342; BVerwG, ZBR 1989, 342 = Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 1), für die Beurteilung der Rechtslage keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1993 - 6 A 511/92 Rn. 24 Vgl. insoweit - neben dem bereits zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Juni 1989 - Baden-Württembergischer VGH, Urteil vom 20. Juli 1992 - 4 S 962/91 -, DÖD 1993, 113; Rheinland-Pfälzisches OVG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 A 10662/91 -, NVwZ-RR 1993, 44; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1991 - VIII ZR 51/91 -, NJW 1992, 746; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 1989 - 17 U 26/88 -,.
Rn. 31 Vgl. mit einem Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rheinland-Pfälzisches OVG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 A 10662/91 -, am angegebenen Ort, S. 45.
- VG Oldenburg, 08.10.2004 - 6 A 4255/02
Beihilfe: Begründung der Angemessenheit einer Schwellenwertüberschreitung in …
Bringt aber der Beihilfeberechtigte eine solche Begründung der besonderen Verhältnisse durch den Arzt nicht bei, so ist die Beihilfestelle berechtigt, die Gewährung von Beihilfe für die über dem Schwellenwert liegende Gebühr des Arztes zu verweigern (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 A 10662/91 - RiA 1992, 261). - VG Stuttgart, 10.05.2002 - 17 K 4991/01
Anforderungen an die Abrechnung des 3,5-fachen Gebührensatzes nach der GOÄ
Eine in der Rechnung selbst fehlende Begründung kann später (schriftlich) nachgeschoben werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 30.10.1991, DÖV 1992, 364).
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