Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Abs 8 BNatSchG
Grünlandumbruch; Naturschutzrecht; Reitplatz; Wiederherstellungsanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16
Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Aus diesem Grund sind Beeinträchtigungen in Biotopen, in gesetzlich oder durch Ausweisung geschützten Gebieten und auf FFH-Gebieten, eher erheblich (…Guckelberber in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2015, § 14, Rn. 30 mwN; zum Ganzen auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris, Rn. 71, Rn. 106 ff. m.w.N.).Dies setzt aber voraus, dass der Eingriffsverursacher das Vorhaben wenigstens post factum angezeigt oder dessen Zulassung nach § 17 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG beantragt hat; andernfalls lässt sich der Verstoß gegen die formelle Genehmigungspflicht nicht beheben (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris, Rn. 103: in die Richtung, Siegel in: Frenz/Müggenborg, 2. Aufl. 2015, BNatSchG § 17 Rn. 50).
Eine feste Rangfolge bei dieser Wahl sieht das Gesetz nicht vor; in erster Linie sind die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege maßgebend (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris, Rn. 103 mwN.).
Teilweise wird aber auch die Auffassung vertreten, die Wiederherstellung des früheren Zustandes sei im Sinne der Prinzipien der Eingriffsregelung - Erhaltung des status quo - primäres Instrument zur Beseitigung der Folgen eines illegalen Eingriffs; ist sie tatsächlich möglich und erfordert sie einen verhältnismäßigen Aufwand (im Sinne eines angemessenen Verhältnisses zwischen Kosten und naturschützendem Effekt), könne der Betroffene auch nicht einwenden, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen seien billiger (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris, Rn. 107 m.w.N.).
- BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Bei der Landwirtschaft liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn ein Umbruch von Grünland zu Ackerland für den Anbau von Feldfrüchten stattfindet (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.6.2019 - 4 C 4/18 -, juris, Rn. 10 f;… VG Regensburg, Urt. v. 8.4.2014 - RO 4 K 13.1557 -, juris;… Guckelberger in: Frenz/Müggenborg, 2. Aufl. 2015, BNatSchG, § 14 Rn. 21;… Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 6/2019, § 14 Rn. 9;… Lütkes in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 14 Rn. 9).Dabei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu betrachten und insoweit die Flächengröße, die Dauer und Intensität der Nutzung als Grünland und die naturschutzfachliche Bedeutung der Fläche zu würdigen (BVerwG, Urteil vom 13.6.2019 - 4 C 4/18 -, juris, Rn. 14).
- BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Entspricht eine Maßnahme den in § 5 Abs. 2 BNatSchG genannten Anforderungen nicht, liegt ein Eingriff vor (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris, Rn. 21).
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Die Frage, ob eine beabsichtigte Eingriffshandlung die Schwelle einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts überschreitet, kann von der Naturschutzbehörde in der Regel nur zutreffend bewertet werden, wenn ihr hinreichend aussagekräftiges Datenmaterial zu den lokalen Gegebenheiten des Naturhaushalts zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, juris). - BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02
Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.2003 - 6 C 20.02 -, juris, Rn. 17 m.w.N). - OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14
Acker; Artenvielfalt; Umkehr der Beweislast; Dauergrünland; Direktzahlung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Zum einen hat die Gewährung von Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe für die Prüfung des in § 14 Abs. 1 BNatSchG geregelten naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestandes keine rechtliche Bedeutung, weil die Erteilung dieser Genehmigung die Beschränkungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften in Bezug auf den Umbruch von Dauergrünland ausdrücklich unberührt lässt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland vom 6. Oktober 2009 (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -, juris, Rn. 10). - BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft gilt indes nicht für solche Veränderungen der Landschaft, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen oder diese effektiver gestalten sollen; die sog. Landwirtschaftsklausel will die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen freistellen; dazu gehört der Wechsel einer landwirtschaftlichen Nutzungsart nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2003 - BVerwG 4 BN 27.03 -, juris, Rn. 9, m.w.N.). - VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147
Landwirtschaftsklausel
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Die Annahme, dass ein Grünlandumbruch an anderen Standorten nicht der guten fachlichen Praxis und daher kraft gesetzlicher Vermutung auch nicht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege widerspreche, würde schon voraussetzen, dass der den Umbruch durchführende Landwirt sich auf die sog. Landwirtschaftsklausel berufen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.2.2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, Rn. 10). - BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 32.12
Heranziehung zum Insolvenzsicherungsbeitrag nach dem Gesetz über die Verbesserung …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Maßgeblich ist der Empfängerhorizont des Adressaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.2014 - 8 C 32.12 -, juris, Rn. 45). - BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93
Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Eine solche Klage wahrt die Klagefrist nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 10.2.1994 - VII ZB 30/93 -, juris; BVerwG, 31.10.2000 - 3 C 37.00 -, juris). - VG Regensburg, 08.04.2014 - RO 4 K 13.1557
Unabhängig davon, ob der Umbruch von Dauergrünland an einem erosionsgefährdeten …
- BVerwG, 17.07.2001 - 3 C 37.00
Aussetzung des Verfahrens wegen eines vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) …
- OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 4 LB 68/24
Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung nach …
In erster Linie sind die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit maßgebend (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 107 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 20.2.2020 - 2 A 109/17 -, juris Rn. 56;… Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 55;… ferner Meßerschmidt/Schumacher, BNatSchRecht, Werkstand: Mai 2026, § 17 BNatSchG Rn. 77a). - VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19
Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen; …
- OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 4 LA 139/24
Auswahlermessen; Baumreihe; agroforstwirtschaftliche Bodennutzung; …
In erster Linie sind die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit maßgebend (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 107 m.w.N.; J., Urt. v. 20.2.2020 - 2 A 109/17 -, juris Rn. 56;… Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 55;… ferner Meßerschmidt, BNatSchRecht, Werkstand: 172. Aktualisierung März 2025, § 17 BNatSchG Rn. 77a).
- VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Naturschutzrecht
Je typischer die Gebietsstruktur eines Eingriffsbereichs ist, desto eher kann die Naturschutzbehörde dabei auch auf typisierende Merkmale und allgemeine Erfahrungen abstellen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - 2 A 109/17 -, juris Rn. 41-43 m. w. N.). - VG Potsdam, 24.01.2023 - 14 K 519/19 Wird - wie hier - eine mit Gräsern (und teilweise mit Gehölz) bewachsene Fläche in Ackerland (hier zum Anbau von Sonnenblumen und Körnermais) umgebrochen, liegt daher eine Änderung der Grundflächengestalt vor (…vgl. Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 14 Rn. 18;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 09/22, § 14 BNatSchG Rn. 6; BVerwG…, Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 -, juris Rn. 10; VG Lüneburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - 2 A 109/17 -, BeckRS 2020, 3677, Rn. 30).
- VG Lüneburg, 09.12.2021 - 1 B 52/21
Anordnung; Bewirtschaftungsvereinbarung; Dauergrünland; …
Die Kriterien für die Einordnung einer Fläche als Grünland im Sinne der EA-VO sind "weit" zu verstehen und stellen weder auf das Vorhandensein bestimmter (Grünfutter-)Pflanzenarten noch auf einen bestimmten Zeitraum ab, in dem die Fläche kein Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs gewesen sein darf (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 20.2.2020 - 2 A 109/17 -, juris Rn. 37).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.03.2018 - 2 A 109/17 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.09.2015 - 11 K 2423/14
- OVG Sachsen, 13.02.2017 - 2 A 566/15
- OVG Sachsen, 27.03.2018 - 2 A 109/17
- BVerwG, 31.05.2019 - 2 B 44.18
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 05.12.2018 - 2 A 631/17
Zeitsoldatin; Rückforderung von Ausbildungskosten
Der Senat hat mit rechtskräftigen Urteilen vom 27. März 2018 - 2 A 108/17 - und - 2 A 109/17 - bereits über vergleichbare Fallkonstellationen entschieden und die Verfahrensbeteiligten hiervon mit Schreiben vom 16. April 2018 in Kenntnis gesetzt.25 Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl. Urteile vom 27. März 2018 - 2 A 108/17 und 2 A 109/17 -, beide juris).
Maßgeblicher Bezugspunkt für die Errechnung der verbleibenden Dienstzeit für die Abdienquote ist der Entlassungszeitpunkt unter Zugrundelegung der Verpflichtungszeit der Klägerin von zwölf Jahren (vgl. bereits Senatsurteil v. 27. März 2018 - 2 A 109/17 - a. a. O. Rn. 30).
Es ist unmöglich zu entscheiden, welche zivile Einrichtung die Klägerin im hypothetischen Fall eines zivilen Studiums mit welchen Kostenfolgen besucht hätte (vgl. Senatsurt. v. 27. März 2018 - 2 A 109/17 - a. a. O. Rn. 28 m. w. N.).
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