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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22143
OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20 (https://dejure.org/2021,22143)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.07.2021 - 2 A 110/20 (https://dejure.org/2021,22143)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 2 A 110/20 (https://dejure.org/2021,22143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbereich; Bauvoranfrage; Bebauungszusammenhang; Erholungswert; Innenbereich; Landschaft; Splittersiedlung; Vorbescheid; Vorbildwirkung; Wald; Vorbescheid: Abgrenzung Innen-/Außenbereich (Einfamilienhaus mit Garage)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Einfamilienhaus im Außenbereich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unerwünschtheit einer Splittersiedlung bei Zersiedlungsvorgang als eigenständiger bodenrechtlicher Belang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris (m.w.N.)][Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris (m.w.N.)] Mit Blick auf die negative Umschreibung des Außenbereichs durch den Bundesgesetzgeber ist in jedem Einzelfall eine Bestimmung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils beziehungsweise der Zugehörigkeit der zur Bebauung ausersehenen Grundflächen hierzu vorzunehmen.

    Es kommt weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris] "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist indes nicht jede beliebige bauliche Anlage.

    Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris].

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Die Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen nicht ineinander auf, sondern sind kumulativer Natur.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, juris] "Ortsteil" im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

    Das BVerwG hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.[Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.3.2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2.4.2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13][Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.3.2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2.4.2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13] Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden sind dagegen in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen.

    Auch sie sind nur dann zu missbilligen, d.h. zu befürchten und unerwünscht, wenn in ihnen ein Vorgang der Zersiedlung gesehen werden muss.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 -, juris] Hiervon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Die Bauvoranfrage muss vor diesem Hintergrund eine das Vorhaben betreffende Frage so eindeutig zur Prüfung stellen, dass hieran die behördliche Entscheidung mit der ihr zukommenden Bindungswirkung anknüpfen kann.[Vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.2.2008 - 10 A 1060/06 -, juris][Vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.2.2008 - 10 A 1060/06 -, juris] Mit seiner Bauvoranfrage bestimmt der Antragsteller, was Gegenstand des Verfahrens und der dort vorzunehmenden Beurteilung sein soll.

    Aus dem angesprochenen Erfordernis, dass die zur Bescheidung gestellte Frage einer selbständigen Beurteilung zugänglich sein muss, folgt außerdem, dass aus der Fragestellung keine Teile ausgeklammert werden dürfen, deren Kenntnis zu Beurteilung der gestellten Frage unerlässlich sind.[Vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.2.2008 - 10 A 1060/06 -, juris (m.w.N.)][Vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.2.2008 - 10 A 1060/06 -, juris (m.w.N.)].

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34 …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Hierfür reicht es aus, dass bei einer Zulassung des Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben in der Splittersiedlung nicht verhindert werden könnten und dadurch der Außenbereich weiter zersiedelt werden würde.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.2016 - 4 B 47.14 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.2016 - 4 B 47.14 -, juris] Das Merkmal des Befürchtens der Verfestigung einer Splittersiedlung setzt dabei nicht voraus, dass als Folge der Zulassung des insoweit öffentliche Belange beeinträchtigenden Vorhabens ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf Zulassung weiterer Vorhaben entsteht.
  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Allerdings hat das BVerwG klargestellt, dass es sich bei der Begrifflichkeit der "Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen" lediglich um ein Hilfskriterium handelt, anhand dessen die maßstabsbildende Kraft eines Bauwerks "in aller Regel" beurteilt werden kann.[Vgl. zu "Nebenanlagen" wie Gewächshäusern, die regelmäßig ebenfalls kein die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen: BVerwG, Beschluss vom 5.4.2017 - 4 B 46.16 -, juris][Vgl. zu "Nebenanlagen" wie Gewächshäusern, die regelmäßig ebenfalls kein die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen: BVerwG, Beschluss vom 5.4.2017 - 4 B 46.16 -, juris] Letztlich maßgeblich bleiben aber die Umstände des Einzelfalls.
  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 15 ZB 18.2653

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen baurechtllicher Beseitigungsanordnung …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Es genügt, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen - der Verfestigung einer Splittersiedlung - versagt würde, mit der Genehmigung also ein sogenannter Berufungsfall geschaffen würde.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.5.2020 - 15 ZB 18.2653 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.5.2020 - 15 ZB 18.2653 -, juris] So liegt der Fall hier.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Das BVerwG hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.[Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.3.2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2.4.2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13][Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.3.2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2.4.2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13] Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden sind dagegen in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen.
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Das BVerwG hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.[Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.3.2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2.4.2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13][Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.3.2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2.4.2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13] Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden sind dagegen in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2016 - 8 A 11046/15

    Erweiterung des "Hilschberghauses" des Pfälzerwald-Vereins Rodalben: …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Es kommt dabei auch nicht maßgeblich darauf an, ob das Vorhaben mehr oder weniger auffällig in Erscheinung tritt oder ob es etwa durch Bäume oder Hecken der Sicht entzogen ist.[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.12.2020 - 9 M 97/20 -, juris (m.w.N.][Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.12.2020 - 9 M 97/20 -, juris (m.w.N.] Der Belang wird schon dann beeinträchtigt, wenn durch das Vorhaben die Fläche der naturgegebenen Bodennutzung entzogen wird. Außenbereichsvorhaben mit anderer als land- oder forstwirtschaftlicher Bestimmung sind deshalb im Regelfall unzulässig. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Anlagen im Außenbereich nur ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder wenn es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe (z.B. durch andere Bauten) eingebüßt hat.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris (m.w.N.); sowie OVG Koblenz, Urteil vom 20.4.2016 - 8 A 11046/15 -, juris (Erweiterung eines Vereins- und Wanderheimes)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris (m.w.N.); sowie OVG Koblenz, Urteil vom 20.4.2016 - 8 A 11046/15 -, juris (Erweiterung eines Vereins- und Wanderheimes)] Ansonsten ist davon auszugehen, dass ein Wohngebäude dem Außenbereich grundsätzlich wesensfremd ist, da dieser regelmäßig land- oder forstwirtschaftlichen Vorhaben vorbehalten ist.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris] Die natürliche Eigenart der Landschaft wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben im Anschluss an eine bebaute Ortslage an einem Standort im Außenbereich errichtet werden soll.
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
    Es kommt dabei auch nicht maßgeblich darauf an, ob das Vorhaben mehr oder weniger auffällig in Erscheinung tritt oder ob es etwa durch Bäume oder Hecken der Sicht entzogen ist.[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.12.2020 - 9 M 97/20 -, juris (m.w.N.][Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.12.2020 - 9 M 97/20 -, juris (m.w.N.] Der Belang wird schon dann beeinträchtigt, wenn durch das Vorhaben die Fläche der naturgegebenen Bodennutzung entzogen wird. Außenbereichsvorhaben mit anderer als land- oder forstwirtschaftlicher Bestimmung sind deshalb im Regelfall unzulässig. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Anlagen im Außenbereich nur ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder wenn es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe (z.B. durch andere Bauten) eingebüßt hat.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris (m.w.N.); sowie OVG Koblenz, Urteil vom 20.4.2016 - 8 A 11046/15 -, juris (Erweiterung eines Vereins- und Wanderheimes)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris (m.w.N.); sowie OVG Koblenz, Urteil vom 20.4.2016 - 8 A 11046/15 -, juris (Erweiterung eines Vereins- und Wanderheimes)] Ansonsten ist davon auszugehen, dass ein Wohngebäude dem Außenbereich grundsätzlich wesensfremd ist, da dieser regelmäßig land- oder forstwirtschaftlichen Vorhaben vorbehalten ist.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris] Die natürliche Eigenart der Landschaft wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben im Anschluss an eine bebaute Ortslage an einem Standort im Außenbereich errichtet werden soll.
  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21

    Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder …

    Ein Bauvorhaben beeinträchtigt die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn die zur Bebauung vorgesehene Fläche entsprechend der im Außenbereich zu schützenden "naturgegebenen Bodennutzung", nämlich landwirtschaftlich genutzt wird, und nichts darauf hindeutet, dass sie die Eignung für diese Nutzung demnächst einbüßen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 - UPR 1985, 337 = juris Rn. 8;… Beschluss vom 08.07.1996 - 4 B 120.96 - juris Rn. 3;… Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58 = juris Rn. 21;… Beschluss vom 19.01.2022 - 4 B 22.21 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.09.2011 - 8 S 1947/11 - juris Rn. 34;… Urteil vom 17.02.2012 - 8 S 1796/10 - juris Rn. 38;… Urteil vom 26.06.2013 - 3 S 241/12 - juris Rn. 33 ;… Urteil vom 22.02.2022 - 6 S 1251/20 - juris Rn. 63 ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17.08.2022 - 8 A 11327/21.OVG - juris Rn. 75 f.; BayVGH…, Beschluss vom 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602 - juris Rn. 20-22; OVG des Saarlandes, Urteil vom 02.07.2021 - 2 A 110/20 - juris Leitsatz 4 + Rn. 28 ff.;… Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 35 Rn. 139;… Dürr in Brügelmann, BauGB, 2020, § 35 Rn. 189 f.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 97 ff.; jew. m. w. N.;… eher von einem Schutz der Landschaft vor "ästhetischer Beeinträchtigung" ausgehend allerdings Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 35 Rn. 86).

    Zutreffend wird zudem in Rechtsprechung und Literatur darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung einer Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft schon deswegen nicht auf deren Erholungswert ankommen kann, weil anderenfalls die von § 35 Abs. 4 BauGB gewollte Begünstigung weitgehend leer laufen würde (so etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2012; OVG des Saarlandes, Urteil vom 02.07.2021 a. a. O; Rieger;… jew. a. a. O.).

  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602

    Keine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus in einer Außenbereichsfläche

    Die Beeinträchtigung der natürlichen Landschaft in Bezug auf ihren Erholungswert stellt gegenüber der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft einen eigenständigen bodenrechtlichen Belang dar (OVG Saarl., U.v. 2.7.2021 - 2 A 110/20 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.06.2025 - 2 A 101/24

    Zulässigkeit einer Schwimmbadanlage im Außenbereich

    Erforderlich ist eine am konkreten Sachverhalt orientierte, umfassende Bewertung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2021, 2 A 110/20, juris, Rn. 23 m.w.N.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2021, 2 A 110/20, juris, Rn. 23 m.w.N.].

    Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Anlagen im Außenbereich ausnahmsweise nur dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Grundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder wenn es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe (z.B. durch andere Bauten) eingebüßt hat[vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2021, 2 A 110/20, juris, Rn. 28][vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2021, 2 A 110/20, juris, Rn. 28].

  • VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2209/21

    Genehmigung eines Bauvorhabens im Widerspruchsverfahren; Ersetzung des …

    Maßgeblich hierfür ist, dass das Baugrundstück seine Schutzwürdigkeit durch die genehmigte Errichtung des schon vorhandenen Wochenendhauses im Wesentlichen eingebüßt (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 2. Juli 2021 - 2 A 110/20 -, Rn. 28, juris) und seinen grundsätzlichen Erholungswert für die Allgemeinheit aus diesem Grund verloren hat.
  • VG Münster, 02.09.2021 - 3 K 113/20

    Innenbereich landwirtschaftliche Nutzung Baumbestand Nutzungszäsur

    Rn. 49 Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2021 - 2 A 110/20 - juris, Rdn. 26.
  • VG Halle, 09.07.2024 - 4 A 285/23
    Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts kommt bei baulichen Anlagen im Außenbereich nur ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder wenn es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (OVG Saarl, Urteil vom 02. Juli 2021 - 2 A 110/20 - Juris Rn. 28 ff.).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 15.12.2021 - 2 A 110/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,73858
VG Osnabrück, 15.12.2021 - 2 A 110/20 (https://dejure.org/2021,73858)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15.12.2021 - 2 A 110/20 (https://dejure.org/2021,73858)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 2 A 110/20 (https://dejure.org/2021,73858)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Iran: Sachvortrag unglaubhaft; Keine beachtlich wahrscheinliche asylrelevante Individualverfolgung wegen Unterstützung der kurdischen Oppositionspartei DPIK

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VG Würzburg, 16.10.2017 - W 8 K 17.31567

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Kurdin

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.12.2021 - 2 A 110/20
    Heute treten beide Organisationen für ein föderales System im Iran sowie Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein (…vgl. Auswärtiges Amt, a. a. O., S. 2;… Amnesty International an VG Köln vom 29.5.2007, S. 2; vgl. insgesamt VG Würzburg, Urteil vom 16.10.2017 - W 8 K 17.31567-juris Rn. 25).

    Die Verfolgung beschränkt sich nicht auf Parteimitglieder in hohen Positionen; auch der Besitz einer Broschüre oder einer CD mit Informationen zur Partei könne als ein die nationale Sicherheit bedrohender Akt aufgefasst werden (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 16.10.2017, a. a. O., Rn. 27).

  • VG Würzburg, 03.06.2022 - W 8 K 22.30034

    Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Iran, kurdische …

    Der Grad der Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung übersteigt damit für Mitglieder bzw. Anhänger der Komalah oder auch der PDKI denjenigen, der für Mitglieder und Anhänger anderer Exilorganisationen, wie etwa der Monarchisten, angenommen wird (vgl. VG Würzburg, U.v. 16.10.2017 - W 8 K 17.31567 - juris Rn 35 f.; U.v. 15.2.2017 - W 6 K 16.32201 - juris Rn 42 f. jeweils m.w.N.; sowie zuletzt insbesondere VG Potsdam, U.v. 11.3.2022 - VG 5 K 265/17.A - juris; U.v. 10.11.2020 - 14 K 5030/17.A - juris; VG Chemnitz, U.v. 4.2.2022 - 7 K 630/19.A - juris; VG Minden, U.v. 1.2.2022 - 6 K 2536/18.A, 7435686 - juris; VG Magdeburg, U.v. 26.1.2022 - 4 A 164/21 MD, 7682461 - juris; VG Osnabrück, U.v. 15.12.2021 - 2 A 110/20, 805823 - juris; VG Saarland, U.v. 13.12.2021 - 6 K 1983/19 - juris; VG Stuttgart, U.v. 8.12.2021 - A 11 K 405/19 - juris; VG Meiningen, U.v. 1.12.2021 - 5 K 588/19 Me, 7676314 - juris; VG Freiburg, U.v. 19.5.2021 - A 15 K 10213/17 6531310 - juris; VG Hamburg, U.v. 10.3.2021 - 10 A 949/18 - juris; VG Aachen, U.v. 13.7.2021 - 10 K 3430/18.A - juris; VG Hamburg, U.v. 14.8.2019 - 10 A 2041/17, 6293724 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2021 - 14 ZB 21.30040 - juris; B.v. 20.1.2020 - 14 ZB 19.30400 - juris; B.v. 9.1.2020 - 14 ZB 19.30108 - juris; B.v. 9.1.2020 - 14 ZB 19.30023 - juris; SächsOVG, U.v. 12.10.2021 - 2 A 88/20.A - juris; OVG SH, U.v. 24.3.2020 - 2 LB 18/19 - juris; OVG LSA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris).
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