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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35625
VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16 (https://dejure.org/2017,35625)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15.09.2017 - 2 A 115/16 (https://dejure.org/2017,35625)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15. September 2017 - 2 A 115/16 (https://dejure.org/2017,35625)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92
    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Rn. 10 Mit gerichtlicher Hinweisverfügung vom 4. August 2017 hat die Einzelrichterin die Beklagte auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordreih-Westfalen hingewiesen, wonach in einem vergleichbaren Fall an die hinreichende Wahrscheinlichkeit des von einem Baum ausgehenden Schadens nur geringe Anforderungen zu stellen sind (OVG NRW, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 -, zit. n. Juris) und zugleich angeregt, zu den in dem vom Kläger vorgelegten Kurzgutachten angesprochenen Punkten, insbesondere zur Standfestigkeit der Bäume, weiter vorzutragen.

    Spätestens dann, wenn es um Ausnahmen und Befreiungen von der Satzung sowie um Ersatzpflanzungen geht, muss gewährleistet sein, dass die bewirkten Eigentumsbindungen nicht - gemessen am sozialen Bezug, an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjektes und am verfolgten Regelungszweck - zu einer übermäßigen und unzumutbaren Belastung für den Eigentümer führen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschl. v. 16.01.1998 - 10 A 666/96 -, jeweils zit. n. Juris).

    Denn den betroffenen Eigentümerinteressen ist umso eher und umso mehr Rechnung zu tragen, je geringer im konkreten Fall die Schutzzwecke der Satzung durch den Verlust eines einzelnen Baumes, etwa im Hinblick auf dessen Alter, Zustand, Standort usw., berührt werden (vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 -, zit. n. Juris).

  • VG Frankfurt/Main, 09.06.2009 - 8 K 920/09

    Ersatzpflanzungsgebot nach Baumschutzsatzung

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Jedenfalls in Regelungen über Ersatzpflanzungen sind deshalb im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit die betroffenen Eigentümerinteressen zu berücksichtigen (VG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2009 - 8 K 920/09.F - vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, jeweils zit. n. Juris).

    Entfaltet ein Baum etwa aufgrund seines Alters, Zustandes oder Standortes die typischen Wohlfahrtswirkungen, die seine Unterschutzstellung im öffentlichen Interesse angezeigt erscheinen lassen, nicht mehr oder nur noch in verringerten Maße, so kann dies zur Folge haben, dass sich die mit der Unterschutzstellung und Verpflichtung zur Ersatzpflanzung verbundenen Belastungen und Beschränkungen für den Eigentümer, weil nicht mehr durch einen mindestens gleichgewichtigen öffentlichen Zweck gerechtfertigt, als unverhältnismäßig und unzumutbar erweisen (VG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2009 - 8 K 920/09.F - vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, jeweils a. a. O.).

    Damit fehlt es insgesamt an objektiven Kriterien, die es einerseits ausschließen, dass die Entscheidung über den Umfang der vom Antragsteller geforderten Verpflichtung in die Hand der Behörde gelegt ist und die es andererseits dem Normbetroffene ermöglichen, die von ihm ggf. verlangte Verpflichtung hinreichend deutlich vorhersehen zu können (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2009 - 8 K 920/09.F - VG Berlin, Urt. v. 11.02.2004 - 1 A 230.01 -, jeweils a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1998 - 7 A 759/96

    Baumschutzsatzung; Entfernung eines Baumes; Ersatzpflanzung; Abwägung; Beitrag zu …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Jedenfalls in Regelungen über Ersatzpflanzungen sind deshalb im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit die betroffenen Eigentümerinteressen zu berücksichtigen (VG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2009 - 8 K 920/09.F - vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, jeweils zit. n. Juris).

    Entfaltet ein Baum etwa aufgrund seines Alters, Zustandes oder Standortes die typischen Wohlfahrtswirkungen, die seine Unterschutzstellung im öffentlichen Interesse angezeigt erscheinen lassen, nicht mehr oder nur noch in verringerten Maße, so kann dies zur Folge haben, dass sich die mit der Unterschutzstellung und Verpflichtung zur Ersatzpflanzung verbundenen Belastungen und Beschränkungen für den Eigentümer, weil nicht mehr durch einen mindestens gleichgewichtigen öffentlichen Zweck gerechtfertigt, als unverhältnismäßig und unzumutbar erweisen (VG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2009 - 8 K 920/09.F - vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 15.06.1998 - 7 A 759/96 -, jeweils a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 3 L 5739/97

    Satzungsrecht; Gemeinde; Baumschutzsatzung; Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Dies habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 26. Januar 1998 (3 L 5739/97) ausgeführt.

    Rn. 33 Da die streitgegenständlichen Ersatzpflanzanordnungen daher aufgrund der Nichtigkeit der zugrundeliegenden Satzungsregelungen keinen Bestand haben können, kommt es auf die zwischen den Beteiligten ebenfalls streitige Frage, ob die angeordneten Ersatzpflanzungen (zusätzlich) auch deshalb rechtswidrig sind, weil der Beklagten die Ermächtigung fehlt, das Ersatzpflanzgebot durch Verwaltungsakt durchzusetzen (so Nds. OVG, Beschl. v. 26.01.1998 - 3 L 5739/97 -, zit. n. Juris), nicht mehr entscheidungserheblich an.

  • VG Regensburg, 19.02.2008 - RN 4 K 07.455

    Erhaltung einer durch eine Baumschutzverordnung geschützten Buche, die ein …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Letztgenannter Aspekt ist aber von dem nunmehr vorgelegten Gutachten unberührt und wäre - auch wenn es darauf jetzt nicht mehr entscheidungserheblich ankommt - im Übrigen auch nicht geeignet gewesen, seinen Antrag zu begründen (…vgl. vgl. Möller, a.a.O., Ziff. 51.7.6.; VG Regensburg, Urt. v. 19.02.2008 - RN 4 K 07.455 -, zit. n. Juris).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Rn. 22 Derartige Regelungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind grundsätzlich als zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 47.89 - BGH, Urt. v. 26.01.1984 - III ZR 216/82 -, Nds. OVG, Urt. v. 27.02.1986 - 3 OVG C 1/85 -, OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.11.1994 - 1 L 21/94 -, jeweils zit. n. Juris).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89

    Serriesteich - Art. 14 GG, Enteignung, (ausgleichspflichtige) Inhalts- und …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Rn. 22 Derartige Regelungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind grundsätzlich als zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 47.89 - BGH, Urt. v. 26.01.1984 - III ZR 216/82 -, Nds. OVG, Urt. v. 27.02.1986 - 3 OVG C 1/85 -, OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.11.1994 - 1 L 21/94 -, jeweils zit. n. Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Vielmehr muss sich aus dem Inhalt der Rechtsvorschrift mit ausreichender Bestimmtheit ermitteln lassen, was von der pflichtigen Person verlangt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.04.2000 - 11 B 61/99 -, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.01.2006 - 11 B 12.05 -, zit. n. Juris).
  • VG Saarlouis, 07.06.2017 - 6 K 801/15

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Rn. 34 Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 VwGO, wobei eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen war, die auch die teilweise Klagerücknahme hinsichtlich der Fällgenehmigung mitumfasst (vgl. VG des Saarlandes, Urt. v. 07.06.2017 - 6 K 801/15 -, zit. n. Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 10 A 666/96

    Einzelfallprüfung; Ausnahme von einer baumschutzrechtlichen Norm; Ersatzbaum; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.09.2017 - 2 A 115/16
    Spätestens dann, wenn es um Ausnahmen und Befreiungen von der Satzung sowie um Ersatzpflanzungen geht, muss gewährleistet sein, dass die bewirkten Eigentumsbindungen nicht - gemessen am sozialen Bezug, an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjektes und am verfolgten Regelungszweck - zu einer übermäßigen und unzumutbaren Belastung für den Eigentümer führen (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.10.1993 - 7 A 2021/92 - und Beschl. v. 16.01.1998 - 10 A 666/96 -, jeweils zit. n. Juris).
  • VG Berlin, 11.02.2004 - 1 A 230.01
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.11.1994 - 1 L 21/94

    Ausnahmegenehmigung; Baumschutzsatzung; Ersatzbaum

  • VG Hamburg, 16.10.2017 - 7 K 4333/15

    Zum zumutbaren Ausgleich zwischen Baumschutz und Anspruch auf bauliche …

    Regelungen, wie sie in den §§ 1, 2 und 4 BaumSchV enthalten sind und die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind grundsätzlich als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen (VG Lüneburg, Urt. v. 15.9.2017, 2 A 115/16, juris, Rn. 22).

    Zulässig sind sie insbesondere, wenn und weil durch die Möglichkeit, von den baumschutzrechtlichen Verboten Ausnahmen oder Befreiungen zuzulassen, dem geschützten Eigentümerinteresse angemessen Rechnung getragen wird (VG Lüneburg, Urt. v. 15.9.2017, 2 A 115/16, juris, Rn. 22).

    Letzteres gilt in der Normanwendung wiederum aber nur, wenn von den Ausnahme- bzw. Befreiungsvorschriften - hier § 4 BaumSchV - nicht in so restriktiver Weise Gebrauch gemacht wird, dass im Einzelfall das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (…OVG Münster, Urt. v. 8.10.1993, 7 A 2021/92, juris, Rn. 95; VG Lüneburg, Urt. v. 15.9.2017, 2 A 115/16, juris, Rn. 26).

  • VG München, 28.02.2023 - M 19 K 22.4395

    Ersatzpflanzungsverpflichtung bzgl. der Fällung einer einsturzgefährdeten …

    Das Gericht folgt den in der überwiegenden Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Bestimmtheit von Rechtsgrundlagen für Ersatzpflanzungsanordnungen (…vgl. dazu OVG SA, B.v. 15.10.2019 - 2 L 37/18 - juris Rn. 11; VG Lüneburg, U.v.15.9.2017 - 2 A 115/16 - juris Rn. 29;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 5.5.2017 - OVG 11 N 90.16 - juris Rn. 4;… VG Frankfurt, U.v. 9.6.2009 - 8 K 920/09.F - juris Rn. 27 ff.;… OVG BBg, U. v. 26.1.2006 - OVG 11 B 12.05 - juris Rn. 19 f.;… VG Frankfurt (Oder), U.v. 29.4.2003 - 7 K 3385/99 - juris Rn. 34;… OVG NRW, U.v. 15.6.1998 - 7 A 759/96 - juris Rn. 14), denen in § 7 Abs. 2 BaumSchutzVO nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
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