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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11594/99.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6312
OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11594/99.OVG (https://dejure.org/1999,6312)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.1999 - 2 A 11594/99.OVG (https://dejure.org/1999,6312)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99.OVG (https://dejure.org/1999,6312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Anwärterbezügen trotz Unterzeichnung einer Rückzahlungsvereinbarung; Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 522
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11594/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 1993, 372 = Schütz, ES/C I 2 Nr. 17) und auch des erkennenden Senats (Urteil vom 29. April 1992 - 2 A 11888/91.OVG - = ZBR 1993, 213) handelt es sich bei einer solchen "Auflage" weder um einen Verwaltungsakt noch um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Dienstherrn und Anwärter, sondern um eine Zweckbestimmung im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11594/99
    Wenn dafür unter Umständen sogar eine Bezugnahme auf die Begründung des Zulassungsantrages ausreicht (so BVerwGE 107, 117), muss dasselbe erst recht gelten, wenn der Berufungsführer die maßgeblichen, mit dem Zulassungsantrag schon einmal vorgetragenen Gründe in der Berufungsbegründung wiederholt.
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11594/99
    Unter diesem Gesichtspunkt ist sie daher gemäß der vom Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen (st. Rspr.; siehe zuletzt BVerwG, ZBR 1995, 238 = Schütz ES/C IV 5 Nr. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1992 - 2 A 11888/91

    Gewährung von Anwärterbezügen; Auflage; Verwaltungsakt; Rückforderung von …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11594/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 1993, 372 = Schütz, ES/C I 2 Nr. 17) und auch des erkennenden Senats (Urteil vom 29. April 1992 - 2 A 11888/91.OVG - = ZBR 1993, 213) handelt es sich bei einer solchen "Auflage" weder um einen Verwaltungsakt noch um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Dienstherrn und Anwärter, sondern um eine Zweckbestimmung im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - 3 A 3218/19

    Rückforderung von Bezügen für Anwärtern der Laufbahn des gehobenen …

    Rn. 37 Vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.1999 - 2 A 11594/99 -, juris Rn. 25 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2021 - 1 A 922/19

    Rückforderung; Anwärterbezüge; Anwärtergrundbetrag; Anwärtersonderzuschlag; …

    Rn. 52 Zu dem Charakter der Regelung als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 -, juris, Rn. 7 ("entsprechend seiner Ermessenspraxis"), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2021- OVG 4 N 60.18 -, juris, Rn. 9 ("nach Ermessen Verzicht üben darf"), und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99 -, juris, Rn. 26 ("findet sich eine dieses Ermessen lenkende Richtlinie in Nr. 59.5.5 Bst. d) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz- BBesGVwV - vom 11. Juli 1997"); ebenso Buchwald, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Juni 2021, BBesG § 59 Rn. 41 f.

    Rn. 77 - zu dieser Möglichkeit allgemein: Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess, Rn. 64 und 93, sowie Kukk, in: Peters/Kukk/Ritgen, Der Beweis im Verwaltungsgerecht, 2019, C Rn. 122; vgl. im Übrigen auch das von dem Kläger in der Zulassungsbegründungsschrift vom 18. April 2019 (S. 7) angeführte Zitat aus dem Urteil des OVG Rh.-Pf. vom 28. Januar 1999- 2 A 11594/99 -, juris, Rn. 29: "vom Gericht eingeholten Auskunft der Oberfinanzdirektion" -.

  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 507/09

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Die Auflage im Schreiben vom 11. September 2001, wonach der Kläger zum Zwecke der Ableistung eines Studium an einer Fachhochschule Anwärterbezüge unter der Maßgabe erhalten sollte, dass die Ausbildung nicht vor Ablauf der festgesetzten Zeiten aus einem von ihm zu vertretenden Grund endet und er im Anschluss daran nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Landesdienst ausscheidet, ist eine auf § 59 Abs. 5 BBesG in der zum Zeitpunkt ihres Erlasses maßgeblichen Fassung vom 3. Dezember 1998 -BGBl. S. 3434 - gestützte, rechtlich zulässige Zweckbestimmung, die neben den Rechtsgrund der Leistung tritt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99.OVG- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Dies ergibt sich schon aus § 59 Abs. 5 BBesG, wonach die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von "Auflagen" abhängig gemacht werden kann: Ist eine über den Rechtsgrund der Leistung hinausgehende Zweckbestimmung der Anwärterbezüge nach § 59 Abs. 5 BBesG insgesamt in das Ermessen des Dienstherrn gestellt, so erstreckt es sich ohne Weiteres auch auf Umfang und Modalitäten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Dezember 1999, a.a.O.).

  • VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 799/12

    Rückforderung von Anwärterbezügen - vorübergehende krankheitsbedingte …

    Rn. 22 Die Auflage im Schreiben vom 16. Juli 2010, wonach die Klägerin Anwärterbezüge unter der Auflage erhalte, dass ihre Ausbildung nicht vor Ablauf der in der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Polizeidienstes - APOgPol - in der jeweils geltenden Fassung festgelegten oder im Einzelfall festgesetzten Zeiten aus einem von ihr zu vertretenden Grunde ende und die Nichterfüllung dieser Auflage die Rückforderung eines Teils der Anwärterbezüge zur Folge habe, ist eine auf § 59 Abs. 5 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - gestützte, rechtlich zulässige Zweckbestimmung, die neben den Rechtsgrund der Leistung tritt und, wenn sie verfehlt wird, zur Rückforderung der Leistung führt (OVG RP, Urteil vom 29. April 1992 - 2 A 11888/91.OVG -, ZBR 1993, 213; OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99 -, NVwZ-RR 2000, 522, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Das danach hinsichtlich der Zweckbestimmung von Anwärterbezügen dem Dienstherrn eingeräumte Ermessen erstreckt sich auch auf den Umfang und die Modalitäten einer etwaigen Rückforderung (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99 -, NVwZ-RR 2000, 522).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10294/07

    Übernahme in das Beamtenverhältnis scheitert an Höchstaltersgrenze

    Diese sind nach dem wirklichen Willen des Erklärenden, d. h. anhand des Wortlauts und der tatsächlich geübten Verwaltungspraxis, auszulegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2000, 522).
  • VG Koblenz, 25.04.2007 - 6 L 258/07

    Gericht bestätigt Auswahlentscheidung

    Für den Fall der Nummer 2.1 Satz 3 der Besetzungs-VV findet sich keine unmittelbare Anordnung zur Fertigung eines Besetzungsberichts in der genannten Besetzungs-VV. Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99.OVG -) die vom Urheber der Verwaltungsvorschrift, hier also dem Ministerium der Justiz, gebilligte oder doch geduldete Verwaltungspraxis maßgebend, nach der im Fall der Nummer 2.1 Satz 3 der Besetzungs-VV das Ministerium selbst und damit der Minister der Justiz den Besetzungsbericht fertigt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 2 A 11032/06

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Bereich der Polizei des Landes …

    Dessen Willen ist auch insofern beachtlich, als einer von ihm gebilligten oder geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis entscheidende Bedeutung selbst dann zukommt, wenn sie mit dem reinen Wortlaut der jeweiligen Verwaltungsvorschriften nicht in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1995, ZBR 1995, 238; Urteil des Senats vom 10. Dezember 1999, NVwZ-RR 2000, 522, stRspr).
  • VG Neustadt, 17.06.2015 - 1 K 878/14

    Anwärter, Anwärterbezüge, Anwärtersonderzuschlag, Ausbildung, Beamtenrecht, …

    Demgemäß hat die Rechtsprechung zwar die Rückforderung gezahlter Zulagen im Einzelfall, mangels Vorliegen der tatbestandlichen Anforderungen, beanstandet, aber bereits mehrfach die Rückforderung gezahlter Anwärtersonderzuschläge (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1991 - 2 B 144/91, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 22/85; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2014 - 5 LA 240/13) sowie von Anwärterbezügen gemäß § 59 Abs. 5 BBesG (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99.OVG, Urteil vom 29. April 1992 - 2 A 11888/91.OVG) dem Grunde nach akzeptiert.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 4 S 320/03

    Berücksichtigung von Werbungskosten bei der Berechnung zurückzufordernder …

    Die nähere Ausgestaltung dieser Auflage nach § 59 Abs. 5 BBesG, einschließlich des Umfangs und der Modalitäten einer etwaigen Rückforderung, sind in das Ermessen des Dienstherrn gestellt (OVG Koblenz, Urteil vom 10.12.1999, NVwZ-RR 2000, 522).
  • VG Münster, 02.06.2022 - 5 K 1217/21
    Rn. 19 Vgl. OVG O. , Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 A 3218/19 -, juris, Rn. 34; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11594/99 -, NVwZ-RR 2000, 522.
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