Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19372
VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11 (https://dejure.org/2012,19372)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 A 122/11 (https://dejure.org/2012,19372)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 A 122/11 (https://dejure.org/2012,19372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 27.87

    Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Wunschstudium - …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11
    Voraussetzung für die Annahme eines Parkstudiums ist ferner der Wille des Auszubildenden, dieses Studium seiner zweiten Wahl berufsqualifizierend abzuschließen und nicht lediglich die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken (BVerwG, Urteil vom 22.6.1989 -5 C 27/87-, BVerwGE 82, 156, m.w.N.).

    Rn. 23 "Das Bundesverwaltungsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung (zusammenfassend siehe Urteil vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 16 ff mit Einzelnachweisen), der sich die Kammer angeschlossen hat, grundsätzlich für notwendig erachtet, dass der Auszubildende die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, zu seinem Wunschstudium zugelassen zu werden, im Auswahlverfahren zur Vergabe der Studienplätze fortdauernd und lückenlos wahrnimmt.

    Zum einen verbieten die diesen Grundsatz tragenden Zweckerwägungen unmittelbar, "Bewerbungen um einen Studienplatz im Wunschstudium auch dann zu verlangen, wenn sie sich als von vornherein aussichtslos darstellen" (BVerwG vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 18).

    Rn. 27 In den höchstrichterlichen Entscheidungen, die darauf abstellen, dass "die einmalige Nichtteilnahme des NC-Studienplatzbewerbers am Vergabeverfahren" förderungsunschädlich ist (…etwa BVerwG vom 12.03.1987 a. a. O., RdNr. 15, Beschluss vom 04.06.1987 Az. 5 B 134/86, Buchholz 436.36, § 7 BAföG Nr. 62, Beschluss vom 29.09.1987, Az. 5 B 3/86 RdNr. 3, Urteil vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 20 …und Urteil vom 08.03.1990 a. a. O., RdNr. 20) gab es keinen Anlass, "die Bedeutung der fortlaufenden Bewerbung um eine Zulassung zum Wunschstudium weiterhin rechtsgrundsätzlich zu klären" (…BVerwG vom 29.09.1987 a. a. O., RdNr. 3).

    Stellt sich eine Bewerbung als "von vorneherein aussichtslos" dar, kann sie nicht zur Voraussetzung der Gewährung von Ausbildungsförderung nach einem Studienfachwechsel gemacht werden (siehe BVerwG vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 18).

    Rn. 31 ….Auch wenn das mehrfache Auslassen der Bewerbung um einen Studienplatz im bundesdeutschen Auswahlverfahren als Pflichtverstoß gewertet wird - was das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 12.03.1987 a. a. O. RdNr. 15 und vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 20 offen lässt - "wäre dieser nicht von solcher Art und solchem Gewicht", dass er den Ausschluss des Klägers "von jeder Förderung des Wunschstudiums" nach zwei Semestern Parkstudium "rechtfertigen könnte" (BVerwG vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 22).".

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1986 - 14 B 75/86
    Auszug aus VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11
    Rn. 34 Die vor den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ergangene Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 29.8.1986 -14 B 75/86-, zitiert nach juris), die ohne Ausnahme eine lückenlose und erfolglose Bewerbung zum Wunschstudium zu verlangen scheint, hatte offenkundig keinen Anlass sich mit den vom Bundesverwaltungsgericht herausgearbeiteten Einschränkungen dieses Grundsatzes zu befassen.
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11
    Zum anderen wäre es mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, "bei einer Parkstudienzeit von ein bis zwei Semestern allein wegen der einmaligen Nichtteilnahme am Vergabeverfahren für das Wunschstudium den wichtigen Grund für den Fachrichtungswechsel nicht zuzubilligen" (…BVerwG vom 08.03.1990, a. a. O., RdNr. 20 unter Bezugnahme auf BVerwG Urteil vom 12.03.1987, Az. 5 C 22/85, Buchholz 436.36, § 7 BAföG Nr. 60 RdNr. 16; siehe auch BVerfG Beschluss vom 03.07.1985, BVerfGE 70, 230 ff. "zur Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs wichtiger Grund in § 7 Abs. 3 BAföG").
  • BVerwG, 29.09.1987 - 5 B 3.86

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Teilnahme an allen zur Verfügung …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11
    Rn. 27 In den höchstrichterlichen Entscheidungen, die darauf abstellen, dass "die einmalige Nichtteilnahme des NC-Studienplatzbewerbers am Vergabeverfahren" förderungsunschädlich ist (…etwa BVerwG vom 12.03.1987 a. a. O., RdNr. 15, Beschluss vom 04.06.1987 Az. 5 B 134/86, Buchholz 436.36, § 7 BAföG Nr. 62, Beschluss vom 29.09.1987, Az. 5 B 3/86 RdNr. 3…, Urteil vom 22.06.1989, Az. 5 C 27/87 a. a. O., RdNr. 20 …und Urteil vom 08.03.1990 a. a. O., RdNr. 20) gab es keinen Anlass, "die Bedeutung der fortlaufenden Bewerbung um eine Zulassung zum Wunschstudium weiterhin rechtsgrundsätzlich zu klären" (BVerwG vom 29.09.1987 a. a. O., RdNr. 3).
  • VG Bayreuth, 24.08.2009 - B 3 K 08.803
    Auszug aus VG Göttingen, 24.05.2012 - 2 A 122/11
    Die Kammer schließt sich dem VG Bayreuth an, das in seinem Urteil vom 24.8.2009 -B 3 K 08.803-, zitiert nach juris ausgeführt hat:.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12

    Glaubhafte Darlegung der Gründe für einen Fachrichtungswechsel als Voraussetzung …

    Denn über den beim Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 LA 178/12 anhängigen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2012 (2 A 122/11) ist bislang noch nicht entschieden.
  • VG Göttingen, 27.08.2020 - 2 B 141/20

    Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Eignungsmangel; Fachrichtungswechsel; …

    Nach ständiger, von der Kammer geteilter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund dann gegeben, wenn eine Güter- und Interessenabwägung ergibt, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände und der beiderseitigen die Förderung berührenden Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. nur Urteile vom 22.06.1989 - 5 C 27/87 und 5 C 42.88 -, juris Rn. 13 bzw. 11 …sowie vom 23.09.1999 - 5 C 19/98 -, juris Rn. 11; ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 14.01.2019 - 4 ME 8/19 -, juris Rn. 4; Urteil der beschließenden Kammer vom 24.05.2012 - 2 A 122/11 -, juris Rn. 20;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 133;… Buter in Rothe/Blanke, a.a.O. Rn. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Göttingen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht