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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.06.2016 - 2 A 122/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16364
OVG Saarland, 20.06.2016 - 2 A 122/16 (https://dejure.org/2016,16364)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.06.2016 - 2 A 122/16 (https://dejure.org/2016,16364)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 2 A 122/16 (https://dejure.org/2016,16364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 3 Abs 1 GG, § 7 AbfWG SL, § 8 Abs 3 S 2 AbfWG SL, § 8 Abs 2 AbfWG SL, § 8 Abs 1 AbfWG SL
    Heranziehung zu Abfallbeseitigungsgebühren; Vorhaltung eines Mindestbehältervolumens; Restmüllvermeidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABFALL; ANSCHLUSSZWANG; BASISGEBÜHR; BENUTZUNGSZWANG; ENTSORGUNG; ERMESSEN; EVS; GEBÜHREN; GLEICHBEHANDLUNG; LEERUNGSSYSTEM; MINDESTLEERUNG; MÜLLVERMEIDUNG; RESTMÜLL; SATZUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

  • rechtsportal.de

    SAWG § 8 Abs. 3 S. 2
    Grundstücksbezogene Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs für die Restmüllentsorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch wer seinen Müll sorgfältig trennt, muss Abfallgebühren zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Keine Befreiung eines Privathaushalts vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Restmüllentsorgung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung von Mindestentleerungen mit Gebührenpflicht für Restmüll rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstücksbezogene Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs für die Restmüllentsorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 712
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13

    Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2016 - 2 A 122/16
    Rn. 8 Aus Anlass des Vortrags des Klägers ist - größtenteils wiederholend - lediglich zu ergänzen, dass insbesondere das nach wie vor zentrale Argument des Klägers, dass bei ihm aufgrund "systematischer Mülltrennung und vor allem Müllvermeidung" kein Müll anfalle, weswegen er keine Mülltonne brauche und letztlich eine - wie das Verwaltungsgericht ebenfalls bereits ausgeführt hat, in dem § 9 Abs. 1 und 2 AbfWiS lediglich für gewerblichen Siedlungsabfall2(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.2.2015 - 4 A 488/13 -, KommJur 2015, 235) und für Bioabfälle, nicht aber für Restmüllgefäße vorgesehene - Befreiung von dem satzungsmäßig angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang (§§ 7 und 8 AbfWiS , 7 SAWG) aus seiner Sicht die "einzig gerechte Lösung" darstelle, keine abweichende Beurteilung rechtfertigt.

    Der seinerzeit für das Abfallrecht zuständige 1. Senat des OVG des Saarlandes hat in seiner ausführlich begründeten grundlegenden Entscheidung3(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, AS 39, 180) zur Vereinbarkeit einer Satzungsvorschrift eines kommunalen Entsorgungszweckverbands mit einer haushaltsbezogenen Mindestleerungsgebühr, dort noch berechnet auf der Grundlage von zehn Leerungen im Jahr, mit dem Gebot zur Schaffung von Anreizen zur Reduzierung des Restmülls im § 8 Abs. 3 SAWG ausdrücklich festgestellt, dass es - zum einen - keiner näheren Begründung bedürfe, dass selbst bei einem Einpersonenhaushalt, der seinen Abfall so sorgfältig wie möglich trennt, der alle Angebote zur Abfallverwertung wahrnimmt und der etwa schon bei den Einkäufen auf Abfallvermeidung in Gestalt von der Kreislaufwirtschaft problemlos zuführbaren Verpackungen und Materialien achtet, der Anfall von Restmüll nicht gänzlich vermieden werden kann4(vgl. ebenso für haushaltsähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.2.2015 - 4 A 488/13 -, KommJur 2015, 235) und dass (schon) dies es vom Grundsatz her rechtfertigt, durch eine entsprechende Satzungsregelung eine Gebührenpflicht für eine angemessene Zahl von Mindestentleerungen vorzusehen.

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2016 - 2 A 122/16
    Dass der Beklagte bei der Ausübung seines Satzungsermessens hier die sich aus dem allgemeinen Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ergebende Grenze zu einer insoweit nicht mehr zu tolerierenden "willkürlichen", das heißt aus sachlichen Gründen nicht mehr zu rechtfertigenden Ausgestaltung der Maßstäbe5(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - , juris, dort Rn 8) in § 4 AbfGebS überschritten hätte, ist - sofern der Kläger das meint - nach dem zuvor Gesagten auszuschließen.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2016 - 2 A 122/16
    Rn. 11 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die Sache entgegen der Ansicht des Klägers auch keine "besondere" tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist, wie auch, dass ihr keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zukommt, wobei der Zulassungsantrag insoweit - zusätzlich - bereits nicht den formalen Anforderungen an eine beachtliche Grundsatzrüge genügt.6(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7).
  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 1 A 7/11

    Abfallgebührenrecht; Zulässigkeit einer Mindestentleerungsgebühr

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2016 - 2 A 122/16
    Der seinerzeit für das Abfallrecht zuständige 1. Senat des OVG des Saarlandes hat in seiner ausführlich begründeten grundlegenden Entscheidung3(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, AS 39, 180) zur Vereinbarkeit einer Satzungsvorschrift eines kommunalen Entsorgungszweckverbands mit einer haushaltsbezogenen Mindestleerungsgebühr, dort noch berechnet auf der Grundlage von zehn Leerungen im Jahr, mit dem Gebot zur Schaffung von Anreizen zur Reduzierung des Restmülls im § 8 Abs. 3 SAWG ausdrücklich festgestellt, dass es - zum einen - keiner näheren Begründung bedürfe, dass selbst bei einem Einpersonenhaushalt, der seinen Abfall so sorgfältig wie möglich trennt, der alle Angebote zur Abfallverwertung wahrnimmt und der etwa schon bei den Einkäufen auf Abfallvermeidung in Gestalt von der Kreislaufwirtschaft problemlos zuführbaren Verpackungen und Materialien achtet, der Anfall von Restmüll nicht gänzlich vermieden werden kann4(vgl. ebenso für haushaltsähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.2.2015 - 4 A 488/13 -, KommJur 2015, 235) und dass (schon) dies es vom Grundsatz her rechtfertigt, durch eine entsprechende Satzungsregelung eine Gebührenpflicht für eine angemessene Zahl von Mindestentleerungen vorzusehen.
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im …

    Das ist bei der hier in Rede stehenden Regelung in dem § 4 AbfGebS, der für die Restmüllgebühren im Leerungssystem bei dem - wohlgemerkt kleinsten - Gefäß (120 l) eine von der Beklagten festgesetzte Basisgebühr und eine Mindestgewichtsgebühr (bei 4-wöchentlicher Entleerung und einer Mindestmasse von 68 kg bzw. ab dem Jahr 2013 nur noch 56 kg je Jahr) nicht der Fall.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, juris (zu einer Anzahl von 4 Mindestleerungen im Jahr gegen eine Basisgebühr von 84, 20 EUR)) Darüber hinaus darf der Satzungsgeber - zum anderen - bei der Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs (hier § 4 AbfGebS) nach dem § 8 Abs. 3 Satz 2 SAWG den gewichtigen öffentlichen Belang berücksichtigen, dass - aus gutem Grund, da die Entsorgung gerade nicht jedem Müllbesitzer in eigener Regie überlassen werden soll - die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Haushalte nicht zur Fehlentsorgung von Restabfällen verleitet werden sollen.

    Der dem Satzungsgeber insoweit eingeräumte, zulässigerweise ergänzend am Maßstab der Praktikabilität der Regelung auszufüllende Entscheidungsspielraum verbietet daher den Gerichten eine Überprüfung dahingehend, ob bei Festlegung des Gebührenmaßstabs die "vernünftigste, gerechteste oder wirklichkeitsnächste" beziehungsweise eine - was in diesem Zusammenhang ohnehin kaum möglich sein dürfte - so ausdifferenzierte Lösung gewählt oder "gefunden" wurde, die jedem Einzelfall im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit Rechnung trägt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, juris).

  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

    Es ist hiernach unzulässig, für konsequent Müll vermeidende Haushalte keinerlei gebührenrechtliche Anreize zu schaffen, also keine finanziellen Belohnungen für das gewünschte Verhalten zu gewähren (vgl. VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009, a.a.O., Rn. 26 ff.;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783 g; zum dortigen, zum Teil allerdings im Wortlaut abweichenden Landesrecht NdsOVG…, Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289;… Urt. vom 2.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001 S. 601 f.; OVG Saarland…, Urt. vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, zit. nach juris, Rn. 79; Beschl. vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, zit. nach juris Rn. 9; OVG LSA…, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O.; ThürOVG…, Urt. vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002 S. 526, 531; VGH BW…, Urt. vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, zit. nach juris, Rn. 93; VG Göttingen…, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - 2 M 43/16

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung vorzeitigen Beginns der …

    Beide erhoben gegen den Zulassungsbescheid vom 14.04.2016 bei dem Verwaltungsgericht in den Verfahren 2 A 120/16 HAL und 2 A 122/16 HAL Klage.
  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Abfallgebühren

    Es ist hiernach unzulässig, für konsequent Müll vermeidende Haushalte keinerlei gebührenrechtliche Anreize zu schaffen, also keine finanziellen Belohnungen für das gewünschte Verhalten zu gewähren (vgl. VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009, a.a.O., Rn. 26 ff.;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783 g; zum dortigen, zum Teil allerdings im Wortlaut abweichenden Landesrecht NdsOVG…, Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289;… Urt. vom 2.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001 S. 601 f.; OVG Saarland…, Urt. vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, zit. nach juris, Rn. 79; Beschl. vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, zit. nach juris Rn. 9; OVG LSA…, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O.; ThürOVG…, Urt. vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002 S. 526, 531; VGH BW…, Urt. vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, zit. nach juris, Rn. 93; VG Göttingen…, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).
  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Abfallgebühren

    Es ist hiernach unzulässig, für konsequent Müll vermeidende Haushalte keinerlei gebührenrechtliche Anreize zu schaffen, also keine finanziellen Belohnungen für das gewünschte Verhalten zu gewähren (vgl. VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009, a.a.O., Rn. 26 ff.;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783 g; zum dortigen, zum Teil allerdings im Wortlaut abweichenden Landesrecht NdsOVG…, Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289;… Urt. vom 2.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001 S. 601 f.; OVG Saarland…, Urt. vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, zit. nach juris, Rn. 79; Beschl. vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, zit. nach juris Rn. 9; OVG LSA…, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O.; ThürOVG…, Urt. vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002 S. 526, 531; VGH BW…, Urt. vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, zit. nach juris, Rn. 93; VG Göttingen…, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).
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