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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9558
OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91 (https://dejure.org/1992,9558)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.06.1992 - 2 A 12272/91 (https://dejure.org/1992,9558)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 2 A 12272/91 (https://dejure.org/1992,9558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kündigung einer Zweckvereinbarung über Schulkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung ; Benachbarte Schulträger; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung; Kostenbeteiligung; Schüler ; Nachbar-Gebietskörperschaften

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76

    Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91
    Unter Berücksichtigung dieser hoch anzusetzenden Zumutbarkeitsgrenze ist eine Unzumutbarkeit nicht gegeben, wenn ein Partner der Vereinbarung die Veränderung der Verhältnisse oder die Umstände, unter denen er den Vertrag abgeschlossen hat, selbst zu vertreten hat oder wenn er die Möglichkeit hatte, ein für ihn untragbares und unzumutbares Ergebnis zu vermeiden (BGH, JZ 1978, 235, 236;… Obermayer, a.a.O.;… Müllgaard, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91
    Eine Leistungsklage hatte die Klägerin erstinstanzlich erhoben, sie durfte jedoch - ohne daß hierin eine Klageänderung liegt (vgl. BVerwG, NJW 1983, 1990) - im Berufungsrechtszug auf eine Feststellungsklage übergehen, da die Subsidiarität einer solchen Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu verneinen ist, wenn der zur Feststellung gestellte Leistungsanspruch mit einer nicht fristgebundenen Leistungsklage geltend zu machen wäre (BVerwGE 36, 179, 182 m.w.N., Bad.-Württ. VGH, NVwZ-RR 1990, 215) und wenn der zwischen den Beteiligten bestehende Streit durch die begehrte Feststellung endgültig geklärt wird(vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 06. Januar 1972, VerwRspr., Band 24 Nr. 114, S. 490, 492).
  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91
    Eine "Unzumutbarkeit" im Sinne des § 60 Abs. 1 VwVfG liegt vor, wenn unter Abwägung der Interessen aller Partner der Vereinbarung für einen von ihnen die Bindung an den Vertrag nach Treu und Glauben zu einem mit Recht und Gerechtigkeit unvereinbaren Ergebnis führen würde (vgl. BVerfGE 34, 216, 232; 42, 345, 358 f.;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., Rn. 14, Obermayer, a.a.O., Rn. 28;… Möllgaard, a.a.O., Rn. 6;… Kopp, a.a.O., Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 4.82

    Gemeinsamer Markt - Geflügelfleisch - Untersuchung - Abfertigungszeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91
    Eine Leistungsklage hatte die Klägerin erstinstanzlich erhoben, sie durfte jedoch - ohne daß hierin eine Klageänderung liegt (vgl. BVerwG, NJW 1983, 1990) - im Berufungsrechtszug auf eine Feststellungsklage übergehen, da die Subsidiarität einer solchen Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu verneinen ist, wenn der zur Feststellung gestellte Leistungsanspruch mit einer nicht fristgebundenen Leistungsklage geltend zu machen wäre (BVerwGE 36, 179, 182 m.w.N., Bad.-Württ. VGH, NVwZ-RR 1990, 215) und wenn der zwischen den Beteiligten bestehende Streit durch die begehrte Feststellung endgültig geklärt wird(vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 06. Januar 1972, VerwRspr., Band 24 Nr. 114, S. 490, 492).
  • BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74

    Bad Pyrmont

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91
    Eine "Unzumutbarkeit" im Sinne des § 60 Abs. 1 VwVfG liegt vor, wenn unter Abwägung der Interessen aller Partner der Vereinbarung für einen von ihnen die Bindung an den Vertrag nach Treu und Glauben zu einem mit Recht und Gerechtigkeit unvereinbaren Ergebnis führen würde (vgl. BVerfGE 34, 216, 232; 42, 345, 358 f.;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., Rn. 14, Obermayer, a.a.O., Rn. 28;… Möllgaard, a.a.O., Rn. 6;… Kopp, a.a.O., Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.11.1978 - II OE 105/76
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91
    Beides ist hier ohne weiteres der Fall, insbesondere ist ein Feststellungsurteil geeignet, die Frage endgültig zu klären, ob die hier in Rede stehende Kostenvereinbarung weiterhin Bestand hat und dadurch die künftigen Leistungsklagen - abgesehen von Streitigkeiten über die Höhe der jährlichen Zahlungsverpflichtung - entbehrlich zu machen (vgl. hierzu HessVGH, NJW 1979, 997).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2015 - 2 A 10736/14

    Zweckvereinbarung zur Schulfinanzierung; Einführung der Realschule Plus

    Rn. 37 I. Die als solche zulässige Feststellungsklage (vgl. hierzu im Einzelnen OVG RP, Urteil vom 3. Juni 1992 - 2 A 12272/91.OVG -, AS 24, 12 [13]) hat Erfolg.

    Unter Berücksichtigung dieser hoch anzusetzenden Zumutbarkeitsgrenze ist eine Unzumutbarkeit nicht gegeben, wenn ein Partner der Vereinbarung die Veränderung der Verhältnisse oder die Umstände, unter denen er den Vertrag abgeschlossen hat, selbst zu vertreten hat oder wenn er die Möglichkeit hatte, ein für ihn untragbares und unzumutbares Ergebnis zu vermeiden (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Urteil vom 3. Juni 1992, a.a.O, S. 17; m.w.N.).

    Richtigerweise hat insofern eine Anpassung der Vertragsverhältnisse, nicht aber die Kündigung des Vertrages zu erfolgen (vgl. zu einer vergleichbaren Situation bereits Senatsurteil vom 3. Juni 1992, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1999 - 2 A 10993/99
    Sie sind einmal durch die Notwendigkeit eines wichtigen Grundes gekennzeichnet (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 25. Juni 1962 - 1 A 21/62 -, AS 8, 368[373]; Urteil vom 3. Juni 1992 - 2 A 12272/91.OVG -, AS 24, 12 [14 ff.]; Beschluss vom 6. Dezember 1993 - 7 B 12364/93.OVG -, NVwZ-RR 1994, 685 f.) und zum anderen durch das Gebot, die Folgen dieser Entscheidung insgesamt in Einklang mit dem Gemeinwohl zu bringen.
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