Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) 1Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. 2Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.
(2) 1Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. 2Sie soll begründet werden.
rechtlichen Vertrags § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrags § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 60 BVwVfG
462 Entscheidungen zu § 60 BVwVfG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 09.06.2026 - 5 VR 1.26
Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Stipendiatenvertrages
- LG Stuttgart, 30.09.2026 - 18 O 291/25
Nachzahlung von Notfallabschlägen
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 - 10 B 6.25
Erhaltungsverordnung - Milieuschutzgebiet "Boxhagener Platz" - Vorkaufsrecht - ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22
Vorkaufsrecht der Bezirke im Milieuschutzgebiet: Bindung der ...
- VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22
- VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung eines Bürgerbegehrens
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2023 - 2 S 56.22
Abwendungsvereinbarung
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22
Eintragung einer Vormerkung eines Grundstücks
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22
- BVerwG, 26.06.2025 - 10 A 6.23
Keine weitere Finanzierung ökologischer Altlastensanierung in Thüringen durch den ...
- VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2077/18
- LSG Hessen, 03.06.2022 - L 9 U 203/19
Gesetzliche Unfallversicherung
Querverweise
Auf § 60 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 62 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)