Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) 1Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2, in dem sich der Vertragspartner der Behörde zu einer Gegenleistung verpflichtet, kann geschlossen werden, wenn die Gegenleistung für einen bestimmten Zweck im Vertrag vereinbart wird und der Behörde zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dient. 2Die Gegenleistung muss den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen.
(2) Besteht auf die Leistung der Behörde ein Anspruch, so kann nur eine solche Gegenleistung vereinbart werden, die bei Erlass eines Verwaltungsaktes Inhalt einer Nebenbestimmung nach § 36 sein könnte.
rechtlichen Vertrags § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrags § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 56 BVwVfG
286 Entscheidungen zu § 56 BVwVfG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2026 - 3 L 52/26
Rückforderung einer Entschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 - 10 B 6.25
Erhaltungsverordnung - Milieuschutzgebiet "Boxhagener Platz" - Vorkaufsrecht - ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22
Vorkaufsrecht der Bezirke im Milieuschutzgebiet: Bindung der ...
- VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22
- VG Berlin, 12.12.2019 - 13 K 296.17
Baugenehmigung: Änderung einer hinterleuchteten Mega-Light-Werbeanlage in eine ...
- VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
Telekom darf Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einsetzen
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 6.17
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um ...
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 7.17
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um ...
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um ...
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 6.17
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 LC 534/18
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Angemessenheit; öffentlich-rechtlicher Vertrag; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 - 10 B 9.25
Erhaltungsverordnung - Milieuschutzgebiet "Falkplatz" - Vorkaufsrecht - ...
§ 56 BVwVfG in Nachschlagewerken
- § 56 BVwVfG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag