Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.
(2) Ein Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 ist ferner nichtig, wenn
1. | ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig wäre; | |
2. | ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nicht nur wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers im Sinne des § 46 rechtswidrig wäre und dies den Vertragschließenden bekannt war; | |
3. | die Voraussetzungen zum Abschluss eines Vergleichsvertrags nicht vorlagen und ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nicht nur wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers im Sinne des § 46 rechtswidrig wäre; | |
4. | sich die Behörde eine nach § 56 unzulässige Gegenleistung versprechen lässt. |
(3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrags, so ist er im Ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
rechtlichen Vertrags § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrags § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Rechtsprechung zu § 59 BVwVfG
499 Entscheidungen zu § 59 BVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21
Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei ...
- OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
Umweltschutz; Zur Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im ...
- OVG Sachsen, 05.01.2023 - 6 A 333/19
Subventionsrecht; bedingt rückzahlbare Zuwendung; Besserungsvereinbarung; ...
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16
Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16
Aussetzung des Vollzugs des Vergleichsvertrages zwischen der Bundesnetzagentur ...
- OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 1203/16
OPAL Gasleitung zur vollständigen Nutzung freigegeben
- OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16
- VG Gelsenkirchen, 19.12.2008 - 14 K 2147/07
Klagen der DB - Regio gegen den VRR
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22
Eintragung einer Vormerkung eines Grundstücks
- BGH, 05.04.2022 - EnVR 36/21
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Wirksamkeit einer Entscheidung der ...
- BGH, 05.04.2022 - KZR 84/20
Regionalfaktoren II - Schienennetz-Benutzungsbedingungen: Unmittelbare ...
§ 59 BVwVfG in Nachschlagewerken
- § 59 BVwVfG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kopplungsvertrag
Querverweise
Auf § 59 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 62 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)