Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1987 - 2 A 126/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 464
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05
Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der …
Ob und inwieweit die Aufsichtsbehörden von den Mitteln der §§ 129 bis 132 NGO Gebrauch machen, liegt im Ermessen der Kommunalaufsichtsbehörde; sie ist nicht zwingend zum Einschreiten verpflichtet (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 1987 - 2 A 126/85 -, NVwZ 1988, 464, 465;… Thiele, Nds. Gemeindeordnung - 7. Auflage, 2004 -, § 127 Nr. 4;… Langrehr, a.a.O., Rdnr. 4;… Smollich, in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen (Stand: Juni 2007), § 127 NGO Rdnr. 7;… Ipsen, a.a.O., Rdnr. 844).Die das Ermessen des Beklagten lenkenden Vorgaben im dargestellten Sinne sind im vorliegenden Fall den Art. 20 Abs. 3 GG, 2 Abs. 2, 57 Abs. 5 Nds. Verfassung zu entnehmen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 1987, a.a.O.).
Dieses Verfassungsgebot erfordert bei eindeutigen Rechtsverstößen ein Einschreiten der Kommunalaufsicht; die Sollvorschrift des § 127 Abs. 1 Satz 3 NGO muss deshalb bei materiellen Gesetzesverletzungen zurücktreten (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 1987, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 10 ME 43/10
"Verdeckte" Schulträgerschaft für eine Realschule in freier Trägerschaft durch …
Ob und inwieweit die Aufsichtsbehörden von den Mitteln der §§ 129 bis 132 NGO Gebrauch machen, liegt im Ermessen der Kommunalaufsichtsbehörde; sie ist nicht zwingend zum Einschreiten verpflichtet (…Beschl. d. Sen. v. 15.8.2007, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.3.1987 - 2 A 126/85 - NVwZ 1988, 464;… Thiele, Nds. Gemeindeordnung, 8. Aufl. 2007, § 127 Nr. 4;… Smollich, in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, Stand: September 2009, § 127 NGO Rdnr. 7).Dieses Verfassungsgebot erfordert bei eindeutigen Rechtsverstößen ein Einschreiten der Kommunalaufsicht; die Sollvorschrift des § 127 Abs. 1 Satz 3 NGO muss deshalb bei materiellen Gesetzesverletzungen zurücktreten (…Beschl. d. Sen. v. 15.8.2007, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.3.1987, a.a.O.).
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