Rechtsprechung
| VG Dessau, 25.11.2004 - 2 A 133/04 |
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Klage von Gemeinden gegen Genehmigung des Schulentwicklungsplanes unzulässig
Wird zitiert von ...
- VG Dessau, 07.09.2004 - 2 B 198/04 dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzugeben, es vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag im Hauptsacheverfahren, Verwaltungsgericht Dessau, Aktenzeichen: 2 A 191/04 DE bzw. im Verfahren, Verwaltungsgericht Dessau, Aktenzeichen: 2 A 133/04 DE zu unterlassen, den mittelfristigen Schulentwicklungsplan des Landkreises W. für die Schuljahre 2004/2005 bis 2008/2009 zu vollziehen und den Schulbetrieb in der Sekundarschule A-Stadt vorläufig unverändert fortzusetzen,.
dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzugeben, es vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag im Hauptsacheverfahren, Verwaltungsgericht Dessau, Aktenzeichen: 2 A 191/04 DE bzw. im Verfahren, Verwaltungsgericht Dessau, Aktenzeichen: 2 A 133/04 DE zu unterlassen, die Eingangsklassenbildung in den Schuljahrgängen 5 und 7 am Sekundarschulstandort El... vorzunehmen,.
Vor diesem Hintergrund kommt es an dieser Stelle nicht auf die Frage an, ob die Klage der Antragstellerinnen gegen die Genehmigung des Schulentwicklungsplans durch das Landesverwaltungsamt (2 A 133/04 DE) aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO entfaltet, weil es sich - wie die Antragstellerinnen vertreten - bei der Genehmigung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SchulG LSA um einen anfechtbaren Verwaltungsakt handelt (…so Klügel/Woltering, Niedersächsisches Schulgesetz, 2. Auflage, § 18 RdNr. 17) oder ob es sich bei der Genehmigung des Schulentwicklungsplans nur um die Mitteilung von lediglich verwaltungsinterner Bedeutung handelt, dass gegen den eingereichten Schulentwicklungsplan aus fachaufsichtlicher Sicht keine Einwände bestehen (so Seyderhelm/Nagel, Niedersächsisches Schulgesetz, § 26 Anm. 4; vgl. hierzu Beschl. d. Kammer vom 6. Juli 2004 - 2 B 149/04 -).
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 18.03.2005 - 2 A 133.04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17
Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen …
Die Verlagerung auf ein (neuerliches) Einbürgerungsverfahren, das von dem Eingebürgerten einen entsprechenden Antrag erforderte (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 18. März 2005 - 2 A 133.04 - juris Rn. 13 ff.;… s.a. Hailbronner/Hecker, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 35 StAG Rn. 44), entspräche schon nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach nationalem Recht.
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