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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20696
VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04 (https://dejure.org/2006,20696)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04 (https://dejure.org/2006,20696)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 2 A 1562/04 (https://dejure.org/2006,20696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 105 Abs 2a GG; § 42 AO; § 2 KAG ND; § 3 KAG ND; § 113 Abs 1 VwGO
    Ausstattung; Bereich; Bescheid; Besuch; Dauermietvertrag; Heranziehung; innehaben; Kapitalanlage; Lebensbedarf; Mischnutzung; Missbrauch; nutzen; Nutzung; objektiv; persönlich; privat; Raum; reine Kapitalanlage; Wohneinheit; Wohnungsbegriff; Zweitwohnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggfs. auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen, so dass es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, NSt-N 1996, 19; dasselbe, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.02 -, NSt-N 2001, 366; dasselbe, Beschluss vom 2. August 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.; dasselbe, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 253.97 -, NSt-N 1998, 197).

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits ggfs. entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995, aaO; Nds. OVG, Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 -, NST-N 2002, 233).

    Gesichtspunkte, die die tatsächliche Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung erschüttern, können beispielsweise vorliegen mit der Folge, dass - umgekehrt - für eine reine Kapitalanlage eine tatsächliche Vermutung spricht, wenn ein gewerbliches Unternehmen mit der Vermietung der Wohnung ohne Vorbehalt der Eigennutzung ganzjährig beauftragt wurde, erzielte erhebliche Einnahmen auf eine dauerhafte erwerbsorientierte Vermietungsabsicht hindeuten und unwidersprochen vorgetragen oder nachgewiesen wird, man habe die Wohnung weder selbst noch durch Angehörige genutzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, a.a.O., 308).

  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggfs. auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen, so dass es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, NSt-N 1996, 19; dasselbe, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.02 -, NSt-N 2001, 366; dasselbe, Beschluss vom 2. August 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.; dasselbe, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 253.97 -, NSt-N 1998, 197).

    Da nach alledem von einer gelegentlichen unentgeltlichen Überlassung der Wohnung an Dritte in den streitigen Veranlagungsjahren auszugehen ist, liegt nach der oben dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine reine Kapitalanlage nicht (mehr) vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O.).

    Der Abschluss eines Dauermietvertrags - den der Kläger hier als gegeben ansieht - ist zwar grundsätzlich geeignet, die tatsächliche Vermutung der Vorhaltung (auch) für die persönliche Lebensführung erschüttern (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O., S.728 f.).

  • BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggfs. auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen, so dass es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, NSt-N 1996, 19; dasselbe, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.02 -, NSt-N 2001, 366; dasselbe, Beschluss vom 2. August 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.; dasselbe, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 253.97 -, NSt-N 1998, 197).

    Ist nämlich in Fällen der sog. Mischnutzung zu Beginn des Jahres die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen, bleibt eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebt (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99

    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits ggfs. entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1995, aaO; Nds. OVG, Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 -, NST-N 2002, 233).

    Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesichtspunkt der (nachgewiesenen oder unwidersprochen geltend gemachten) "Nicht-Nutzung" (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 17. April 2002 a.a.O.) allerdings nur dann bedeutsam, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum "erstreckt".

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Was die Bemessung der Zweitwohnungssteuer für 2004 angeht, liegt kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor, weil der Kläger zur vollen Jahressteuer für Zweitwohnungsbesitzer herangezogen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188).
  • VG Oldenburg, 22.09.2005 - 2 A 2395/03

    Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer bei Vorliegen eines Vermietungsvertrages

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Insoweit hätte der Vertrag eine Beschränkung der Möglichkeit der Nutzung durch den Eigentümer kalendermäßig bestimmen und - mit anderen Worten - ausdrücklich die Tage oder Wochen des Jahres nach dem Kalender benennen müssen, in denen der Eigentümer die Möglichkeit haben soll, die Wohnung zu nutzen (vgl. erkennendes Gericht, Urteil vom 22. September 2005 - 2 A 2395/03 -, veröffentlicht unter:.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Die genannten Bestimmungen beruhen auf den §§ 2 und 3 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) und stellen eine wirksame Rechtsgrundlage für die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer dar, da sie den verfassungs- und kommunalabgabenrechtlichen Anforderungen entsprechen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem "Überlinger Beschluss" vom 6. Dezember 1983 (- 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ff. = NJW 1984, 785 ff.) aufgezeigt hat.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Eine solche Kapitalanlage liegt nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht mehr vor, wenn die Inhaber die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum entweder für eigene Erholungszwecke tatsächlich nutzen bzw. Dritten, insbesondere Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, NVwZ 2002, 728, 729), oder sie die Wohnung zumindest unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, dass die Zweitwohnung auch für Zwecke der eigenen Erholung oder der Erholung ihrer Angehörigen vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, NSt-N 1995, 216 mwN).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89

    Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Ausreichend ist es, wenn eine Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung und ein Sanitärbereich vorhanden oder in vertretbarer Entfernung erreichbar sind sowie eine Anschlussmöglichkeit für Gas- oder Elektroherd gegeben ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 9 M 6646/93 -, V.n.b.; OVG Koblenz, Urteil vom 26. April 2002 - 6 A 11634/01 -, NVwZ-RR 2003, 62 ;… Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2006, § 3 Rdnr. 217; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 8 C 38.89 -, NJW 1991, 1966 zum zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraumbegriff ; OVG Münster, Urteil vom 13. August 1997 - 14 A 1261/94 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZMR 1998, 254 ff.; Mohl/Dohr, Zum Steuergegenstand im Zweitwohnungssteuerrecht, insbesondere zu Problemen des Wohnungsbegriffs, KStZ 2001, 83 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
    Falls es also beispielsweise nachweislich oder unwiderlegt über Jahre hinweg an einer tatsächlichen eigenen Wohnnutzung eines Hauses fehlt, lässt dies den Rückschluss zu, dass das Haus in dieser Zeit auch subjektiv nicht dazu bestimmt war, persönlichen Wohnzwecken zu dienen und zu diesem Zwecke vorgehalten wurde, selbst wenn die objektiven Gegebenheiten eine persönliche Wohnnutzung zugelassen hätten (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 14 B 2135/99 -, NVwZ-RR 2001, 54, 55).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01

    Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00

    Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …

  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97

    Örtliche Auswandsteuern - Zweitwohnungsteuer, Nutzung durch den Erben, Abgrenzung …

  • BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03

    Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …

  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1997 - 14 A 1261/94

    Zulässigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen; …

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer, …

  • VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01

    Baurechtliche Genehmigung; Dauervermietung; Kapitalanlage; Mindestausstattung; …

  • OVG Niedersachsen, 14.01.1992 - 9 L 4564/91
  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135

    Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer

    Hierbei ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Zweitwohnungsinhabers maßgeblich, die unüberprüfbare innere Absicht muss vielmehr auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5/13; VG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04).

    Weitere Gesichtspunkte sind bspw. die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets wie die Zweitwohnung oder der Abschluss eines Dauermietvertrags mit einer natürlichen Person als Mieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 694; BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 - 9 C 1.01; VG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04; so auch: VGH München, Urteil vom 27.6.2013 - 4 B 13.592; VG Gießen, Urteil vom 26.2.2008 - 8 E 493/07; VG Stade, Urteil vom 12.5.2009 - 3 A 665/07).

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestands wiederherstellen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04; VG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2008 - 2 B 2554/08).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Als Wohnungen in diesem Sinne sind nach Auffassung des Senats abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 2 A 1562/04 - juris;… VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …

    Rn. 27 Hiervon ausgehend bewegt sich der satzungsmäßige Wohnungsbegriff, wie er nach Auffassung des Senats einheitlich auf die Erst- und die Zweitwohnung anzuwenden ist, zwischen den niedrigen Anforderungen des Melderechts (§ 15 LMG) und den deutlich strengeren Anforderungen eines allgemeinen Wohnungsbegriffs ("abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit"; so vom Senat zugrundegelegt in OVG Greifswald, 20.06.2007 - 1 L 194/06 und 1 L 257/06 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97 -, juris; OVG Schleswig, 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, juris; VG Lüneburg, 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).
  • VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08

    Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand; …

    Es genügt beispielsweise, wenn mehreren Wohnungen/Appartements eine extern gelegene Gemeinschaftsküche oder/und ein extern gelegenes Gemeinschaftsbad zugeordnet ist/sind (…vgl. Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., Stand März 2008, § 3 Rn. 200; VG Oldenburg, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 2 A 1562/04 -, juris, Rn. 25, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; Nds. OVG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 36, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NdsVBl 2007, 306 f. zur nicht notwendigen Mindestausstattung ortsfester Wohn- und Campingwagen; VG München…, Urteil vom 12. Juli 2007 - M 10 K 06.3116 -, juris, Rn. 21; a.A. hinsichtlich der Mindestausstattung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982 - 2 S 567/82 -, juris (Orientierungssatz), mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1983, 33; VG Freiburg…, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 9 K 386/02 -, juris, Rn. 15; BVerwG…, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 B 87/97 -, juris, Rn. 6 ).

    Es reicht vielmehr aus, dass die eine Wohnung ausmachenden Räumlichkeiten sich durch ein Abgrenzungselement (was auch eine selbstständige Etage sein kann) von anderen Räumlichkeiten bzw. einer anderen Wohnung als selbständig nutzbare Wohneinheit absetzen, ohne dass eine vollständige tatsächliche Trennung, etwa durch eine Tür, zu fordern ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. April 2008 - 9 LA 50/07 -, V.n.b., VG Oldenburg, Urteil vom 26. Oktober 2006, a.a.O., Rn. 27. Ausreichend ist es außerdem, wenn die Räume bestimmungsgemäß nur in bestimmten Jahreszeiten (z. B. bei fehlender Heizung im Sommer) genutzt werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …

    Als Wohnungen in diesem Sinne sind nach Auffassung des Senats abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, juris;… VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).
  • AGH Niedersachsen, 13.02.2012 - AGH 5/11
    Rn. 5 Unter Ziffern 42, 51, 55 und 56 der Liste werden Widerspruchsverfahren gegen die Festsetzung von Zweitwohnungssteuern für verschiedene Jahre nebst zwei sich anschließenden Klageverfahren beim VG O. zu den Aktenzeichen 2 A 1564/04 und 2 A 1562/04 aufgeführt, wobei das letztere Klageverfahren mit einem Vergleich beendet wurde, durch den das Ergebnis des erstgenannten Verfahrens übernommen werden soll.

    Das Verfahren gegen den zweiten Bescheid (VG O. 2 A 1562/04) endete mit einem Vergleich, in dem das Ergebnis des anderen Verfahrens übernommen werden sollte.

  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides; …

    Rn. 46 vgl. Mohl/Dohr, Zum Steuergegenstand im Zweitwohnungsteuerrecht, insbesondere zu Problemen des Wohnungsbegriffs, KStZ 2001, 83 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2006 - 4 M 319/06 -, Juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, Juris; VG München, Beschluss vom 05.12.2006 - M 10 S 06.3639 -, Juris; ähnlich auch BVerwG, Beschluss vom 21.04.1997 - 8 B 87/97 -, Juris.
  • VG München, 09.09.2015 - M 10 S 15.3861

    Zeitwohnungssteuerpflicht besteht

    Es liege ein Fall des Gestaltungsmissbrauchs mit der Folge der Steuerpflicht gemäß Art. 13 Abs. 1 KAG, § 42 AO vor; insoweit sei das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 26. Oktober 2006 - 2 A 1562/04 - auf den hiesigen Fall übertragbar.
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