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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72057
VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11.Z (https://dejure.org/2011,72057)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.11.2011 - 2 A 1618/11.Z (https://dejure.org/2011,72057)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z (https://dejure.org/2011,72057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Bei der Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage ist im Hinblick auf den Zweck, im Falle der Begehung weiterer Verkehrsverstöße deren Ahndung nach Maßgabe des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts zu ermöglichen, eine Orientierung an dem Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung und gegebenenfalls dem Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Tataufklärung sachgerecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01-, NZV 2003, 399).

    Bei einem groben Rotlichtverstoß ist sogar eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von zwei Jahren als rechtmäßig beurteilt worden (VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. dieser Vorschrift sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. dieser Vorschrift sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Dabei liegt eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von sechs Monaten noch im unteren Bereich (BVerwG, U. v. 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    So kann auch im Falle eines einfachen Rotlichtverstoßes der lediglich mit drei Punkten in das Verkehrszentralregister eingetragen wird, die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres verhältnismäßig sein (Bay. VGH, B. v. 18.05.2010 - 11 CS 10.357 -, NJW 2011, 326).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers; …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Dazu gehört, dass er substantiierte Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt, so dass die Ordnungswidrigkeitenbehörde in die Lage versetzt wird, auf dieser Grundlage den Fahrer zu ermitteln (Niedersächsisches OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Es ist nicht unverhältnismäßig, schon nach der ersten Begehung einer derartigen Ordnungswidrigkeit, bei der der Täter nicht ermittelt werden konnte, die Führung eines Fahrtenbuches anzuordnen (VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, NZV 1999, 396).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Zum einen ist in der Rechtsprechung unbestritten, dass auch ein einfacher Rotlichtverstoß, im vorliegenden Falle mit drei Punkten gemäß 5.17 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet, die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs rechtfertigt (Niedersächsisches OVG, B. v. 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NJW 2004, 1124).
  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. dieser Vorschrift sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - 8 B 491/08

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
    Auf dieser Grundlage ist es dann - wie hier - unerheblich, ob die Anhörung mehr als zwei Wochen nach dem Verkehrsverstoß erfolgte (OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 21.04.2008 - 8 B 491/08 -, NZV 2008, 479).
  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich; …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage beim Rotlichtverstoß

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …

    Eine solche Geltungsdauer steht - wie die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zu Vergleichsfällen bestätigt - im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 - juris Rn. 23 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, die nach dem "alten" Punktekatalog ebenfalls zu drei Punkten im Verkehrszentralregister führte; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 - VRS 125, 239 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h; VGH München…, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 bei einer mit drei Punkten bewerteten Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z - juris Rn. 8 bei einem zu drei Punkten führenden Rotlichtverstoß).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 12 ME 243/13

    Einheitliche Bestimmung des Halterbegriffs im Straßenverkehrsrecht

    Soweit das Verwaltungsgericht von einem gegenüber § 7 StVG abweichenden "Halterbegriff" in § 31a StVZO ausgeht, folgt der Senat ihm mit der herrschenden Meinung nicht (Beschl. d. Sen. v. 19.1.2012 - 12 ME 259/11 - Hess. VGH, Beschl. v. 23.11.2011 - 2 A 1618/11.Z -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 13.8.2008 - 11 ZB 08.1390 -, juris; Beschl. d. Sen. v. 18.8.2009 - 12 LA 226/08 -, ZfS 2008, 356;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 31a StVZO Rn. 9 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21

    Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht; …

    Rn. 18 Die Antragstellerin hätte im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten als Geschäftsbetrieb (vgl. dazu VG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 2017 - 7 B 1386/17 - juris) schon auf die erste Anhörung hin die ladungsfähigen Anschriften der in Betracht kommenden Fahrer angeben müssen (so schon etwa: Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z - juris, RdNr. 6).
  • VG Gießen, 13.04.2022 - 6 L 736/22

    Fahrtenbuchauflage nach Verstoß gegen Abstandsgebot

    Dazu muss er das Seine dafür tun, im Fall eines Verkehrsverstoßes die Feststellung des Fahrzeugführers zu ermöglichen, insbesondere dadurch, dass er alle ihm bekannten Informationen zu möglichen Fahrzeugführern während des in Betracht kommenden Tatzeitraums auf Befragen umfassend mitteilt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 1. Juli 2014, Az. 2 B 791/14, n. v.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 2011, Az. 2 A 1618/11.Z, juris, Rn. 5).
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