Rechtsprechung
| VG Schleswig, 10.09.2019 - 2 A 162/17 |
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.09.2019 - 2 A 162/17
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 166/20
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 228/17
Wehrdienstentziehung als Fluchtgrund aus Syrien
Rn. 32 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den §§ 3a Abs. 2 Nr. 5, 3 Abs. 2 Satz 1 AsylG beziehungsweise aus dem Umstand, dass sich nach einer vom Kläger in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Veröffentlichung(vgl. Julia Idler, Anmerkung zu OVG Münster, Urteil vom 4.5.2017 - 14 A 2023/16.A - in Asylmagazin 2017, 288 ff., insbesondere Seite 300) aus der Genfer Flüchtlingskonvention die Flüchtlingseigenschaft in Ausnahmefällen wegen einer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ergeben kann.(vgl. Marx, "Kriegsdienstverweigerung im Flüchtlingsrecht", bei www.connection-ev.org/article-1972) Die dafür geltenden engen Voraussetzungen liegen hier offensichtlich nicht vor.(vgl. auch hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 -, insoweit unter anderem unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-472/13 -, NVwZ 2015, 575, zu dem der genannten nationalen Regelung zugrunde liegenden Art. 9 Abs. 2e der RL 2011/95/EU; OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.8.2017 - 2 A 162/17 -).
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