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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38415
VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07 (https://dejure.org/2008,38415)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09.01.2008 - 2 A 179/07 (https://dejure.org/2008,38415)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 2 A 179/07 (https://dejure.org/2008,38415)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage - …

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Dies führt in den Fällen des § 48 Abs. 2 VwVfG zu einer Umkehr des Regel- / Ausnahmeverhältnisses, weil das nationale Recht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs so angewandt werden muss, dass die - hier durch Art. 14 Abs. 1 VO 3887/1992 - gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung staatlicher Beihilfen nicht praktisch unmöglich gemacht und das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.1990 - C-5/89 -, NVwZ 1990, 116; BVerwG, Urteil vom 17.02.1993 - 11 C 47.92 -, BVerwGE 92, 81).

    Diesem Gebot würde unzureichend Rechnung getragen, wenn sich das öffentliche Rücknahmeinteresse bei gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfen, über die der Begünstigte bereits i. S. des § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG disponiert hat, nur in den Fällen der Bösgläubigkeit i. S. des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG durchsetzen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1993 a. a. O.).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Rücknahmebescheides ist auf § 1 NVwVfG i. V. m. § 48 VwVfG abzustellen, weil das Gemeinschaftsrecht keine Regelungen zur Aufhebung fehlerhafter Subventionsbescheide enthält und die spezielle Vorschrift des § 10 MOG keine Anwendung findet, da sie sich nicht auf produktionsverfahrensbezogene Regelungen erstreckt (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003 - 3 C 22.02 -, RdL 2004, 132).

    Denn es ist insoweit zu berücksichtigen, dass im Rahmen des § 48 VwVfG bei der Betätigung des Ermessens nicht nur Zweckmäßigkeitsaspekte zu berücksichtigen sind, zu denen die Frage des Vertrauensschutzes gehört, sondern auch die Verhältnismäßigkeit einer Entscheidung, die einen Aspekt ihrer Rechtmäßigkeit betrifft (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 10 LB 45/03

    Anspruch eines Schäfers auf eine Zuwendung für die Einführung ökologischer …

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Das Nds. Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung zu und gab der Klage durch Urteil vom 21.02.2006 (10 LB 45/03) mit der Begründung statt, die Behörde habe das ihr zustehende Ermessen nicht erkannt und ausgeübt.

    Den genannten vertraglichen Regelungen gleichzustellen sind verbindliche Verwaltungsvorschriften (vgl. NdsOVG, Urt. vom 21.02.2006 - 10 LB 45/03 -), die hier in Gestalt der Handlungsanweisung BfG der Bundesanstalt für Gewässerkunde aus dem Jahr 1999 vorliegen und die unter Nr. 3.1.4 vorschreiben, dass auf Flächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Düngemittel nicht eingesetzt werden dürfen.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Auch bei der danach gebotenen Umkehr des Regel- / Ausnahmeverhältnisses ist es europarechtlich nicht ausgeschlossen, dem Vertrauensgrundsatz Geltung zu verschaffen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.03.1997 - C-24/95, NVwZ 1998, 45).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Dem durch die Einwirkung des Gemeinschaftsrechts gesteigerten öffentlichen Interesse gebührt bei der Abwägung im Rahmen des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auch dann der Vorrang vor dem gegenteiligen Interesse des Begünstigten, wenn dieses nicht wegen Bösgläubigkeit i. S. des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG von vorn herein schutzunwürdig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98, NJW 2000, 2015; BVerwG, Urteil vom 23.04.1998 - 3 C 15.97, NJW 1998, 3728; BayVGH, Urteil vom 01.08.1997 - 19 B 25.2770, AgrarR 2000, 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 3 L 453/00).
  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Dem durch die Einwirkung des Gemeinschaftsrechts gesteigerten öffentlichen Interesse gebührt bei der Abwägung im Rahmen des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auch dann der Vorrang vor dem gegenteiligen Interesse des Begünstigten, wenn dieses nicht wegen Bösgläubigkeit i. S. des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG von vorn herein schutzunwürdig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98, NJW 2000, 2015; BVerwG, Urteil vom 23.04.1998 - 3 C 15.97, NJW 1998, 3728; BayVGH, Urteil vom 01.08.1997 - 19 B 25.2770, AgrarR 2000, 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 3 L 453/00).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Dies führt in den Fällen des § 48 Abs. 2 VwVfG zu einer Umkehr des Regel- / Ausnahmeverhältnisses, weil das nationale Recht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs so angewandt werden muss, dass die - hier durch Art. 14 Abs. 1 VO 3887/1992 - gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung staatlicher Beihilfen nicht praktisch unmöglich gemacht und das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.1990 - C-5/89 -, NVwZ 1990, 116; BVerwG, Urteil vom 17.02.1993 - 11 C 47.92 -, BVerwGE 92, 81).
  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Die Frist beginnt im Falle der gerichtlichen Kassation eines Aufhebungsbescheides wegen fehlender Ermessenserwägungen nämlich mit der Rechtskraft des aufhebenden Urteils neu zu laufen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.05.1988 - 7 B 79.88 -, NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Einen Antrag auf Zulassung der Revision lehnte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az. 3 B 61.06) als unbegründet ab.
  • VG Magdeburg, 04.05.2012 - 2 A 73/12

    Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Fahrbahn

    Rn. 28 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die Sitzungsniederschrift und beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie die in das Verfahren eingeführten Gerichtsakten aus den Verfahren 2 A 179/07 MD (4 L 400/08), 2 A 183/07 MD ( 4 L 401/08 ), 2 A 228/07 MD (4 L 402/08), 2 A 264/07 MD (4 L 403/08) und 2 A 313/07 MD (4 L 404/08) betreffend die Erschließungsbeitragserhebung L. Straße Bezug genommen.
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