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| OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19 |
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§ 15 Abs 1 BAföG, § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG, § 2 Abs 5 S 1 BAföG, § 48 Abs 2 BAföG, Art 3 Abs 1 GG
Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung der Ausbildungsförderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 05.04.2019 - 3 K 1363/17
- OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1970
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige …
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Die Klägerin verkennt, dass "schwerwiegend" in diesem Sinne nur solche ausbildungsbezogenen Gründe sind, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren.[Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778][Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.Die Klägerin kann in diesem Zusammenhang auch nichts zu ihren Gunsten aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - und des OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -[Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168][Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168] herleiten.
Das OVG Koblenz hat darin an der vom BVerwG[Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168][Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168] begründeten und von ihm geteilten[Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris][Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris] Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.
- OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
Begrenzung der Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer bei schwerwiegenden Gründen …
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Die Klägerin verkennt, dass "schwerwiegend" in diesem Sinne nur solche ausbildungsbezogenen Gründe sind, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren.[Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778][Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.[Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris][Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Rn. 17 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)].
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Rn. 17 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)]. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Rn. 17 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)]. - OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14
Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Rn. 17 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)]. - OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
Ausbildungsförderung; Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Pflege von …
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.[Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris][Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen. - OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.1988 - 12 A 16/88
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Die Klägerin kann in diesem Zusammenhang auch nichts zu ihren Gunsten aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - und des OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -[Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168][Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168] herleiten. - OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.1982 - 8 A 78/79
Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
Das OVG Koblenz hat darin an der vom BVerwG[Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168][Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168] begründeten und von ihm geteilten[Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris][Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris] Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.
- OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes
Unter Richtigkeit im Sinne der Vorschrift ist die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung zu verstehen.[vgl. nur beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970, st. Rspr.][vgl. nur beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970, st. Rspr.]. - OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (Unzuverlässigkeit)
Unter Richtigkeit im Sinne der Vorschrift ist die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung zu verstehen.[vgl. nur beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970][vgl. nur beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970]. - OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21
Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana
Das den gerichtlichen Prüfungsumfang für das Zulassungsverfahren mit Blick auf das Darlegungserfordernis (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) begrenzende Vorbringen in der Antragsbegründung vom 5.8.2021 rechtfertigt nicht die Annahme allein am Maßstab der Ergebnisrichtigkeit zu beurteilender ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)[vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970; zitiert nach juris][vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970; zitiert nach juris] oder der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO)[vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris][vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris].
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20
Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der …
Neben dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, der keine nähere Spezifizierung enthält, sprechen insbesondere Sinn und Zweck der § 48 Abs. 2, § 15 Abs. 3 BAföG - die zum einen darin bestehen, eine sparsame und sinnvolle Verwendung der von der Allgemeinheit für die Ausbildungsförderung aufzubringenden Mittel zu gewährleisten, und zum anderen darin, gerade auch bei zeitlichem Verzug in der regelhaften Ausbildung zumindest im Ausnahmefall eine weitergehende Förderung der auszubildenden Person zu ermöglichen (BVerwG…, Urteil vom 14.05.1992 - 5 C 50.88 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 10 , …und Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 23; OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 52) - gegen die Annahme des Beklagten, dass im Rahmen des schwerwiegenden Grundes nur bestimmte Prüfungskonstellationen zu würdigen sind. - VGH Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 12 S 888/19
Bundesausbildungsförderung; Ausbildungsrückstand; während des Prüfungszeitraums …
Rn. 10 "Schwerwiegend" im Sinne des § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen (dem persönlichen Lebensbereich entstammende Umstände), oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (unmittelbar der Ausbildung zuzurechnende Gründe;… vgl. dazu und zum Folgenden Fischer in: Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Rn. 19, 21 ; BVerwG…, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 46; OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 -, juris Rn. 19). - VG Bremen, 10.02.2026 - 7 K 2026/25
Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus, Urteil vom 10.02.2026 …
Der Begriff "schwerwiegende Gründe" ist daher unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer wirtschaftlichen und sparsamen Vergabe der Fördermittel einerseits und des Interesses des Auszubildenden an einer durchgehenden Förderung andererseits auszulegen (OVG Saarland, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 A 189/19, juris Rn. 19).Umstände aus dem persönlichen oder familiären Bereich können hingegen nur in begrenztem Umfang das Ausbildungsverhältnis unmittelbar berühren und sind daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als schwerwiegender Grund anzusehen (OVG Saarland, Beschluss vom 14. Juli 2020, a.a.O., Rn. 19).
- OVG Saarland, 20.04.2021 - 2 A 14/20
Erteilung einer Duldung; Visumerfordernis; Familiennachzug; Schutz der familiären …
Das den gerichtlichen Prüfungsumfang für das Zulassungsverfahren mit Blick auf das Darlegungserfordernis (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) begrenzende Vorbringen in der Antragsbegründung vom 17.2.2020 rechtfertigt nicht die Annahme allein am Maßstab der Ergebnisrichtigkeit zu beurteilender ernstlicher Zweifel[vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970][vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970] an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
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