Rechtsprechung
| VG Stade, 09.09.2004 - 2 A 190/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Werbeanlage außerhalb der Ortsdurchfahrt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erteilung einer Baugenehmigung für die Aufstellung einer Werbeanlage für wechselnden Plakatanschlag; Zulässigkeit einer Werbeanlage als Hauptanlage in einem allgemeinen Wohngebiet; Errichtung einer Werbeanlage an der Stätte der Leistung; Prägung der maßgeblichen näheren ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Aufstellung einer Werbeanlage für wechselnden Plakatanschlag; Zulässigkeit einer Werbeanlage als Hauptanlage in einem allgemeinen Wohngebiet; Errichtung einer Werbeanlage an der Stätte der Leistung; Prägung der maßgeblichen näheren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82
Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über …
Auszug aus VG Stade, 09.09.2004 - 2 A 190/04
Ist dagegen die Verkehrsfunktion der Bundesfernstraße bereits erkennbar zu Gunsten der Erschließung der anliegenden Grundstücke faktisch eingeschränkt, so entfällt der innere Grund, nach wie vor mit Hilfe des Anbauverbotes die Sicherheit und die Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleisten zu wollen (BVerwG, Urteil vom 30.11.1984 - 4 C 2.82 -DÖV 1985, S. 363f).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Dessau, 01.03.2005 - 2 A 190/04 DE |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FeV § 22 Abs. 4; VwVfG § 35 S. 1; FeV § 21 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; StVG § 2 Abs. 6; AuslG § 39 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 48 Abs. 2; AufenthG § 102 Abs. 1
D (A), Fahrerlaubnis, Prüfauftrag, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Identitätsnachweis, Ausweisersatz, Klageart, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, Prozesskostenhilfe
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 26.02.2002 - 11 CE 02.225
D (A), Ausländer, Fahrerlaubnis, Identitätsnachweis, Duldung, vorläufiger …
Auszug aus VG Dessau, 01.03.2005 - 2 A 190/04
Die Fahrerlaubnisbehörde muss sich vor ihrer Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung gemäß § 22 Abs. 4 FeV Klarheit darüber verschaffen, ob die auf einer Duldung näher bezeichnete Person die Identität eines "Dritten" angenommen hat und sich für diesen dem Fahrerlaubnisverfahren unterzieht (BayVGH, Beschl. v. 26. Februar 2002 - 11 CE 02.225 -).Sie muss auch ausschließen, dass der Inhaber einer schlichten Duldung den Führerschein ausgehändigt bekommt, obwohl sich dieses nach der objektiven Rechtslage verbietet, etwa weil ihm unter anderer Identität die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist und die Sperrwirkung eines Fahrerlaubnisentzugs noch anhält oder weil unter seiner "Alias-ldentität" Ungeeignetheitsmerkmale festgestellt wurden, die einer Fahrerlaubniserteilung entgegenstehen (BayVGH, Beschl. v. 26. Februar 2002, a.a.O.).
- VG München, 03.01.2002 - M 6a E 01.5647
D (A), Ausländer, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Identitätsnachweis, …
Auszug aus VG Dessau, 01.03.2005 - 2 A 190/04
Nach Auffassung des BayVG München reicht für die geforderte Identitätsprüfung durch den Prüfer eine mit Lichtbild versehene Duldungsbescheinigung aus (BayVG München, Beschl. v. 3. Januar 2002 - M 6 a E 01.5647, M 6 a 01.6242 -, InfAuslR 2002, 445 ff.).
- VG Hannover, 14.09.2011 - 9 A 1640/11
Ausweisersatz; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnisantrag; Fahrerlaubnisprüfung; …
Dem Rechtsschutzziel der Klägerin, mit ihrer Duldungsbescheinigung die beantragte Fahrerlaubnis erhalten zu können, ist mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung der Fahrerlaubnis zu entsprechen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 348.06 -, juris; wohl auch VG Schleswig, Urteil vom 17.04.2007 - 3 A 161/06 -, juris; VG Dessau, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 A 190/04 DE).Die Kammer folgt nicht der Rechtsprechung, dass allein aus diesen Gründen bereits eine Duldungsbescheinigung, die nicht als Ausweisersatz bezeichnet ist, nicht die Angaben über die Person i. S. v. § 2 Abs. 6 StVG bzw. § 21 FeV geben kann, weil ihr Erklärungsinhalt darauf beschränkt ist, dass die Abschiebung des Ausländers nach § 60a Abs. 4 AufenthG zeitweise ausgesetzt ist und der Ausländer deshalb nach § 48 Abs. 2 AufenthG nicht der ausländerrechtlichen Ausweispflicht genügt (vgl. VG Trier, Urteil vom 24.10.2002 - 2 K 397/02 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; VG Berlin…, Urteil vom 08.06.2007, a. a. O.; VG Dessau, Beschluss vom 01.03.2005, a. a. O.; VG Stade, Beschluss vom 29.07.2004 - 1 B 1167/04; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 22.08.2011 - 3 K 613/11.NW, 3 K 613/11 -, Beck-Online).
- VG Braunschweig, 18.06.2013 - 6 A 305/12
Aliasname; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnis; allgemeine Handlungsfreiheit; …
Rn. 19 - 1 A 1845/12 -, juris; VG Trier, U. v. 24.10.2002 - 2 K 397/02 -, www.fahrerlaubnisrecht.de; VG Berlin, U. v. 08.06.2007 - 4 A 348.06 -, juris; VG Dessau, B. v. 01.03.2005 - 2 A 190/04 DE - VG Neustadt/Weinstraße, B. v. 22.08.2011 - 3 K 613/11, NW -, die sich allein an formellen Kriterien orientieren und die Eignung der Duldungsbescheinigung als Identitätsnachweis ablehnen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".