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| OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07 |
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- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Mit ihrem Normenkontrollantrag rügen die Antragstellerinnen zunächst - wie in den Parallelverfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 - die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als unzulässig und rechtswidrig; Bezüglich der hofartigen Aussparung der Baugrenze im Bereich des WA 2 machen sie geltend, es sei kein einziger vernünftiger städtebaulicher Grund erkennbar, warum im Fall einer Neubebauung dieser kuriose Grundriss eingehalten werden solle.betreffenden Normenkontrollklagen OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 sind lediglich redaktionelle Änderungen der Begründung, insbesondere Schreibfehlerkorrekturen, nach der Vorlage an das Abgeordnetenhaus vorgenommen worden.
Solche Änderungen sind zulässig (vgl. im Einzelnen die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06).
3.1 Soweit die Antragstellerinnen unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als abwägungsfehlerhaft und die nicht ausreichende Einbeziehung der Belange der Wohnbevölkerung rügen, verweist der Senat, insbesondere auch hinsichtlich der Lärmproblematik, auf die Begründung des Urteils im Verfahren OVG 2 A 7.06.
Hinsichtlich der Lärmproblematik ist ergänzend zu den Ausführungen in dem Urteil in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 auf das schalltechnische Gutachten vom 22. Januar 2003 (VV I-202a, Band 5, 1029) des Ingenieurbüros ACCON hinzuweisen, wonach für das Plangebiet im Entwicklungsbereich der nördlichen G.-K.-Straße bei einer Berechnung nach der 16. BImSchV keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen.
Anders als in dem den Bebauungsplan I-202c betreffenden Verfahren OVG 2 A 7.06 zeichnen die Baugrenzen - mit Ausnahme der hofartigen Aussparung und der Baukörperausweisung im WA 3- nicht die Grundrisse der vorhandenen Plattenbauten nach und schränken dadurch die Neubebauungsmöglichkeiten unzulässig ein.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Mit ihrem Normenkontrollantrag rügen die Antragstellerinnen zunächst - wie in den Parallelverfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 - die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als unzulässig und rechtswidrig; Bezüglich der hofartigen Aussparung der Baugrenze im Bereich des WA 2 machen sie geltend, es sei kein einziger vernünftiger städtebaulicher Grund erkennbar, warum im Fall einer Neubebauung dieser kuriose Grundriss eingehalten werden solle.betreffenden Normenkontrollklagen OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 sind lediglich redaktionelle Änderungen der Begründung, insbesondere Schreibfehlerkorrekturen, nach der Vorlage an das Abgeordnetenhaus vorgenommen worden.
Solche Änderungen sind zulässig (vgl. im Einzelnen die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06).
- BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89
Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Unabhängig davon, dass die als offen bezeichnete Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats in dem Sinne geklärt ist, dass die mietweise Überlassung von selbständigen Wohnungen dem Begriff des Wohnens unterfällt und daher die Vermietung von Ferienappartements keinen Beherbergungsbetrieb darstellt (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 - BauR 2006, 1711; so auch eindeutig BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989, BauR 1989, 440 = NVwZ 1989, 1060), sind mit dem Überblick über die verschiedenen rechtlichen Meinungen noch keine besonderen städtebauliche Gründe dargetan, die die Festsetzung rechtfertigen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06
Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Unabhängig davon, dass die als offen bezeichnete Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats in dem Sinne geklärt ist, dass die mietweise Überlassung von selbständigen Wohnungen dem Begriff des Wohnens unterfällt und daher die Vermietung von Ferienappartements keinen Beherbergungsbetrieb darstellt (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 - BauR 2006, 1711; so auch eindeutig BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989, BauR 1989, 440 = NVwZ 1989, 1060), sind mit dem Überblick über die verschiedenen rechtlichen Meinungen noch keine besonderen städtebauliche Gründe dargetan, die die Festsetzung rechtfertigen. - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Ermittlung der tatsächlichen Gegebenheiten die den geschossweisen Ausschluss von Nutzungen spezifisch rechtfertigenden Gründe, die sonst im Allgemeinen nicht gegeben sind, dargelegt werden (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, ZfBR 1987, 251 = BauR 1987, 524; so auch Vermerk des Antragsgegners vom 23. Juni 2005 (wohl: 2006) VV Bd. 11, 2231), also auch, aus welchen städtebaulichen Gründen das vorhandene Instrumentarium, wie z.B. das Ausnahmeermessen in § 4 Abs. 3 BauNVO oder die Vorschrift des § 15 Abs. 1 BauNVO, nicht genügen, um den erwarteten städtebaulichen Konflikt zu lösen. - BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Durch die Festsetzung der mit Leitungsrechten zu belastenden Fläche E im Bereich der hofartigen Aussparung ist eine faktische Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen auch hier vorhanden, die zusammen mit den nicht zu beanstandenden Baugrenzenfestsetzungen eine städtebauliche sinnvolle und dem planerischen Konzept entsprechende Bebauung ermöglicht, so dass davon auszugehen ist, dass der Antragsgegner auch einen Plan dieses Inhalts beschlossen hätte (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993, BRS 55 Nr. 31). - BVerwG, 12.05.1995 - 4 NB 5.95
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich einem späteren Verfahren überlassen kann, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, BRS 57 Nr. 7), Diese Voraussetzungen lagen hier jedoch nicht vor. - BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98
Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Eine Festsetzung aber, die zu keiner Konfliktbewältigung führt, und einen nicht vollzugsfähigen Inhalt festsetzt, ist abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 1999, BVerwGE 109, 246). - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
Hat sich der Planungsträger von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen können, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst er sichtlich, so ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (BVerwGE, Urteil vom 21. August 1981, BVerwGE 64, 33, 40).
- VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos
Eine solche gewerbliche Kurzzeitvermietung stellt zwar regelmäßig (noch) keinen Beherbergungsbetrieb im bauplanungsrechtlichen Sinne dar (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 2.07 -), bildet aber eine eigenständige planungsrechtliche Nutzungsart, nämlich eine besondere Art der gewerblichen Nutzung, die von der gewöhnlichen Wohnnutzung zu unterscheiden ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18
Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild; Stadtgestalt; …
Rn. 5 I-202 b vom 3. Juli 2006 im Wesentlichen Bestand und wurde nur in kleinerem Umfang für unwirksam erklärt (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 2.07 -). - VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13
Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung …
Diese Festsetzung hat das OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 2.07 - im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt.Ein Ausschluss gerade der Ferienwohnnutzung zur Sicherung des Wohnens war auch erklärtes Ziel der unwirksamen textlichen Fassung Ziffer 1.7 des Bebauungsplanes I-202 b (AH-Drucks. 15/5172, Planbegründung II.3.1.3; OVG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O.).
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die mietweise Überlassung von selbstständigen Wohnungen dem Begriff des Wohnens (im weiteren Sinne) unterfällt und daher insbesondere auch die Vermietung von Ferienapartments keinen Beherbergungsbetrieb darstellt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 2.07 -, Seite 16 des amtl.
- VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 12/22
Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung
Überwiegend ist entschieden worden, dass Ferienwohnungen keine Beherbergungsbetriebe darstellen, wenn die Ferienwohnungen die Möglichkeit der Selbstversorgung bieten (OVG Münster, Urteil vom 17.01.1996 - 7 A 166/96 - BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78/89 - und Urteil vom 29.04.1992 - 4 C 43/89 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2007 - OVG 2 A 2.07 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses …
Steht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans wegen des formellen Fehlers fest, ist schon mit Blick auf die vom Antragsgegner zu prüfende Möglichkeit einer Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB gleichwohl auf die von der Antragstellerin im vorliegenden Verfahren in erster Linie geltend gemachte materielle Rüge unzulässiger Baugrenzenfestsetzungen einzugehen und unter Zugrundlegung der Begründung des Bebauungsplans vom 16. Februar 2006 zu prüfen (vgl. auch Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren OVG 2 A 2.07). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
Voraussetzungen für die Festsetzung eines besonderes Wohngebietes in einem …
Mag daran für die nördliche Hälfte des Gebiets unter Einbeziehung des Wohnhauses der Beigeladenen und der nicht auszuschließenden Belegung der Bettenhäuser mit zu vermietenden Ferienwohnungen als Wohnnutzung (vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007, - OVG 2 A 2.07 -) zu denken sein, so fehlt diese Mischung verschiedener Nutzungsformen im südlichen Teil vollständig.
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| BVerwG, 15.02.2007 - 2 A 2.07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für ein Verfahren
Verfahrensgang
- BVerwG, 15.02.2007 - 2 A 2.07
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| BVerwG, 19.03.2009 - 2 A 2.07 |
Verfahrensgang
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Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04
Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2008 - 2 A 2.07
Ihre Klage wäre aber mit dem hilfsweise gestellten Antrag auf Feststellung ihrer verfassungswidrigen Alimentation bis zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung über die Gewährung eines Zuschlages zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 25. August 2008 (BGBl I S. 1751) erfolgreich gewesen (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1).
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| BVerwG, 27.09.2007 - 2 A 2.07 |
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