Rechtsprechung
| VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstellung von Jugendhilfe bei Gewährung durch Dauerverwaltungsakt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 SGB 10; § 43 SGB 10; § 48 SGB 10; § 45 SGB 10; § 23 SGB 8
Dauerverwaltungsakt; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Leistungseinstellung; Tagespflege; Tagespflegeperson; Umdeutung; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in § 23 SGB VIII keine Ausschlussklausel aufgestellt und auch das BVerwG in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1996 (Urteile vom 12.09.1996 - 5 C 31.95 und 5 C 37.95, FamRZ 1997, 814 ff) Tagespflege durch Großeltern als gesetzeskonform angesehen hat. - BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93
Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Dies entspricht der neueren Rechtsprechung des 5. Senates des Bundesverwaltungsgerichts, der in einer Entscheidung vom 28.09.1995 (5 C 21.93, FEVS 46, 360 ff.), die die Gewährung von Eingliederungshilfe zum Gegenstand hatte, ohne weitere Begründung ausgeführt hat:. - BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege, …
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in § 23 SGB VIII keine Ausschlussklausel aufgestellt und auch das BVerwG in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1996 (Urteile vom 12.09.1996 - 5 C 31.95 und 5 C 37.95, FamRZ 1997, 814 ff) Tagespflege durch Großeltern als gesetzeskonform angesehen hat.
- BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83
Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer …
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Nach von der Kammer geteilter Auffassung des Bundessozialgerichts ist es für die Annahme eines Dauerverwaltungsaktes erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Verwaltungsakt in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe beziehungsweise Bindungswirkung hin Auswirkungen zeigt (vergleiche BSGE 56, 165, 170). - BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88
Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Diese Vorschriften bilden ein geschlossenes System der Rücknahme und des Widerrufs von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 71.88 , BVerwGE 91, 133 ff.). - VG Karlsruhe, 09.12.2002 - 8 K 2358/00
Einstellung einer im Voraus bewilligten Leistung; Großeltern als geeignete …
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 8 K 2358/00 -, Juris 103920300). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93
Jugendhilfe in Form der Tagespflege; Ermessensbetätigung; Bewilligung erfolgt …
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang argumentiert, Jugendhilfeleistungen seien generell und im selben Umfang wie Sozialhilfeleistungen keine rentengleichen Dauerleistungen, sondern Hilfen in einer besonderen Notsituation, und könnten deshalb auch nur für die nächstliegende Zeit bewilligt werden (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 06.12.1993 - 7 S 799/93 -, Juris 118679300), teilt die Kammer diese Rechtsansicht nicht. - OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 4 L 5579/96
Förderung eines Kindes in Tagespflege durch die; Anspruch; Ermessen; Förderung; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 09.10.1997 - 4 L 5579/96 -, siehe Internet-Datenbank des Nds. OVG) besteht in Niedersachsen allerdings kein Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für die Förderung von Kindern in Tagespflege. - VG Hamburg, 30.06.1999 - 13 VG 355/99
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Im Widerspruchsbescheid hat sich der Beklagte an einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30.06.1999 (13 VG 355/99, ZFJ 2000, 36 ff.) orientiert, das den Rechtsstandpunkt einnimmt, der Jugendhilfeträger dürfe im Rahmen seiner Ermessensentscheidungen über die Bewilligung von Tagespflege die Großeltern eines Kindes als Tagespflegepersonen ausschließen. - VG Hamburg, 19.11.2002 - 13 VG 2523/02
Voraussetzungen für einen Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur …
Auszug aus VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Schließlich geht selbst das VG Hamburg in einer neueren Entscheidung vom 19.11.2002 - 13 VG 2523/2002 -, NDV-RD 2003, 111f.) davon aus, dass Großeltern als Tagespflegepersonen zu akzeptieren seien, wenn verschiedene Voraussetzungen (die im hier zu entscheidenden Fall keine Rolle spielen) vorliegen.
- VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
Einstellung von Geldleistungen an eine Tagespflegeperson; Dauerverwaltungsakt; …
Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).Im Unterschied zur Sozialhilfe ist Jugendhilfe keine nachrangige Hilfe, die lediglich in einer gegenwärtigen Notlage im notwendigen Umfang gewährt wird (VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).
- VG Minden, 22.01.2013 - 6 K 2032/12
Bestimmung der Höhe eines Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 1 SGB VIII
Rn. 21 Vgl. zum jugendhilferechtlichen Leistungsrecht: VG Göttingen, Urteil vom 28.1.2004 - 2 A 2047/02 -, juris; VG Minden, (rechtskr.) Urteil vom 2.3.2012 - 6 K 2933/11 -, www.nrwe.de = juris. - VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12
Faktischer Vollzug: Einstweilige Anordnung gegen Einstellung einer …
Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen.(VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris). - VG Minden, 02.03.2012 - 6 K 2933/11
Anforderungen an die Förderung in der Kindertagespflege nach Maßgabe des § 23 …
Rn. 17 Vgl. VG Göttingen, Urteil vom 28.01.2004 - 2 A 2047/02 -, juris. - VG Bayreuth, 07.04.2022 - B 10 E 22.278
Faktischer Vollzug trotz aufschiebender Wirkung einer Klage, Rechtsgrundlage für …
Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (vgl. VG Neustadt/W., B.v. 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW; VG Göttingen, U.v. 28.01.2004 - 2 A 2047/02 - beide juris).
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