Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BeamtStG § 45; VwV Rechtsschutz
Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 18.05.2009 - 3 K 22/09
- OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 A 354/09
- OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (…BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 -, juris).Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).
- BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91
Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 -, juris).Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.;… BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).
- OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11
Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
- OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03
Strafverfahren, Pflichtverteidiger, notwerndige Verteidigung, Akteneinsicht
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris). - OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11
Pflichtverteidigerbestellung nach vorläufiger Verfahrenseinstellung
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris). - BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Eines gesonderten Vorverfahrens bedurfte es insoweit nicht, weil das geänderte Klagebegehren im Wesentlichen denselben Streitstoff wie das ursprünglich durchgeführte Verfahren mithin die Gewährung von Rechtsschutz in Strafsachen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 - 1 C 157.79 -, juris). - BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05
Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in der oben genannten Art und Weise zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht oder nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachlichen Grund von der Verwaltungspraxis angewichen ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in der oben genannten Art und Weise zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht oder nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachlichen Grund von der Verwaltungspraxis angewichen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00
Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme von Kosten für eine …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Diese Pflicht ist dann angesprochen, wenn der Beamte vom Dienstherrn Hilfe in gerichtlichen Verfahren begehrt, in die der Beamte aus dienstlichem Anlass verwickelt wird (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris;… Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl. § 9, Rn. 52). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 4 S 3322/94
Übernahme von Rechtsschutzkosten eines Beamten durch den Dienstherrn
Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Dies sei in der Rechtsprechung u. a. vom VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27. September 1996 - 4 S 3322/94 - bereits mehrfach entschieden worden. - OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 A 354/09
Zulassung der Berufung, Rechtsschutz, Kosten, Fürsorgegrundsatz
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1994 - 2 A 12593/94
Dienstherr; Rückzahlung eines Darlehns; Rechtsverteidigung ; Strafverfahren mit …
- OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 A 158/19
Kosten der Rechtsverteidigung; Vergütungsvereinbarung; Notwendigkeit
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45.84 -, juris; Senatsurt. v. 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 -, juris Rn. 19).Eine davon abweichende rechtliche Beurteilung der nachträglichen Kostenerstattung würde dem Recht der Bediensteten auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf mangels sachlich gerechtfertigtem Grund und damit der vorgenannten Intention des Verordnungsgebers widersprechen (so Senatsurt. v. 12. Juni 2012 - a. a. O. Rn. 20).
Eine davon abweichende rechtliche Beurteilung der nachträglichen Kostenerstattung (Ziffer VIII Nr. 5 VwV Rechtsschutz) - etwa im Sinne einer "ex-post-Betrachtung" - würde dem Recht der Bediensteten auf Gleichbehandlung mangels sachlich gerechtfertigtem Grund und damit der oben genannten Intention des Verordnungsgebers widersprechen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 2012 a. a. O.).
Sie ist nicht (mehr) klärungsbedürftig, weil bereits mit Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 - a. a. O. geklärt ist, dass eine (vom Zeitpunkt der Zuschussgewährung) abweichende rechtliche Beurteilung der nachträglichen Kostenerstattung dem Recht der Bediensteten auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf widersprechen würde.
- VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Rechtsschutzgewährung durch den Dienstherrn
Rn. 8 Es ist grundsätzlich anerkannt, dass aus der Fürsorgepflicht auch folgen kann, dass der Dienstherr die Kosten für die Rechtsverteidigung eines Beamten zu übernehmen hat, wenn der Beamte wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit strafrechtlich belangt wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 - NJW 1985, 1041; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 - juris-Rn. 19). - VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16
Recht der Landesbeamten
Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 -, Rn. 19, juris).
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