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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 28.06.2019

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19   

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https://dejure.org/2021,14290
VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19 (https://dejure.org/2021,14290)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 30.04.2021 - 2 A 219/19 (https://dejure.org/2021,14290)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 30. April 2021 - 2 A 219/19 (https://dejure.org/2021,14290)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 59/07

    Wiederaufforstungsverfügung nach Entfernung des vorhandenen Waldbestandes durch …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Die bloße planerische Festsetzung einer anderen Nutzungsart genügt hierfür nicht; sie bildet nur eine Vorstufe der vorgesehenen Waldumwandlung, ist aber nicht mit dieser gleichzusetzen (…BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 -, Rn. 20, juris;… siehe auch OVG NRW, Beschl. v. 21.8.2002 - 10a D 83/00.NE -, juris Rn. 34; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).

    Dementsprechend unterliegt ein Waldbesitzer den Verpflichtungen nach dem NWaldG, solange der Wald nicht zulässigerweise in eine Fläche mit einer anderen Nutzungsart umgewandelt worden ist; ihm kann deshalb auch dann die Wiederaufforstung aufgegeben werden, wenn er aufgrund eines Bebauungsplan einen Anspruch auf Genehmigung seines Bauvorhabens hat (Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).

    Rn. 55 Dieses Verständnis entspricht der im Urteil des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. April 2008 niedergelegten Auffassung (- 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).

    Die "Soll-"Verpflichtung zur Wiederaufforstung nach § 8 Abs. 7 NWaldG gilt dabei auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, unabhängig davon, ob der Bebauungsplan ein Baurecht begründet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).

    Das von dem Kläger insoweit angeführte Urteil des 1. Senats vom 20. September 2018 (- 1 KN 169/19 -, juris) befasste sich mit der hier und im Urteil des 1. Senats vom 1. April 2008 (- 4 LC 59/07 -, juris) relevanten Frage, ob bei Vorliegen eines Bebauungsplans mit Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung die Umwandlungsvoraussetzungen und -rechtsfolgen zu prüfen sind, nicht.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Liegen keine Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, so bedeutet das "Soll" ein "Muss" (…BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29; Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 25; Nds. OVG Beschl. v. 6.6.2013 - 4 LA 120/12 -, n. v.).

    Wie tiefgreifend diese Prüfung sein muss und welche Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung zu stellen sind, ist ebenfalls eine Frage des Einzelfalls (Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2018 - 10 LA 45/18 -, juris Rn. 44).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Die isolierte Anfechtung ist nur dann schon unzulässig, wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet, was der Fall ist, wenn die fragliche Bestimmung den Regelungsgehalt des Hauptverwaltungsaktes definiert oder modifiziert (so genannte Inhaltsbestimmung, vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2019 - 8 B 10.18 -, juris Rn. 5).

    Dies ist indes erst eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens (BVerwG, Beschl. v. 31.1.2019 - 8 B 10.18 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Weist der Sachverhalt hingegen Besonderheiten auf, die ein Abweichen von der durch die vorgeschriebenen regelmäßigen Rechtsfolge "nahelegen", hat die Behörde Ermessenserwägungen darüber anzustellen, ob ausnahmsweise eine abweichende Entscheidung auf der Rechtsfolgenseite möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 21;… BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 6/92 -, juris Rn.19).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Teiluntersagung des Betriebes einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage - …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Weist der Sachverhalt hingegen Besonderheiten auf, die ein Abweichen von der durch die vorgeschriebenen regelmäßigen Rechtsfolge "nahelegen", hat die Behörde Ermessenserwägungen darüber anzustellen, ob ausnahmsweise eine abweichende Entscheidung auf der Rechtsfolgenseite möglich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 6/92 -, juris Rn.19).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Das gilt schon deshalb, weil nicht ersichtlich ist, dass bei Vorliegen eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die waldrechtliche Kompensationspflicht tatsächlich entfallen würde (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2021 - 1 KN 3/19 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2018 - 1 KN 169/16

    Maßgeblichkeit des Soll-Zustands bei der Überplanung von Waldstücken i.R.d. …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Rn. 57 Soweit der Kläger demgegenüber seine Auffassung, es genüge allein die Festsetzung einer anderen Nutzungsart in einem Bebauungsplan, um eine Waldumwandlung i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NWaldG "erforderlich" zu machen, auf das Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. September 2018 stützt (-1 KN 169/16 -, juris) stützt, verhilft ihm das nicht zum Erfolg.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Die bloße planerische Festsetzung einer anderen Nutzungsart genügt hierfür nicht; sie bildet nur eine Vorstufe der vorgesehenen Waldumwandlung, ist aber nicht mit dieser gleichzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 -, Rn. 20, juris;… siehe auch OVG NRW, Beschl. v. 21.8.2002 - 10a D 83/00.NE -, juris Rn. 34;… vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 LB 45/01

    Beweidungsverbot: Dauerverwaltungsakt - Beurteilungszeitpunkt; Waldeigenschaft …

    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 NWaldG ist Wald jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 LB 45/01 -, NuR 2003, 702).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1988 - 10 A 1299/87
    Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19
    In der Rechtsprechung wurde sogar ausgeführt, ein waldtypischer Haushalt könne sich bereits bei Flächen von 400-900 m² entwickeln (…VG Cottbus, Urt. v. 28.3.2008 - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.1.1988 - 10 A 1299/87 -, NVwZ 1988, 1048).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - 10a D 83/00
  • VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18

    Vorverfahren; Waldumwandlung

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2005 - 8 ME 165/05

    Rechtsgrundlage für Wiederaufforstungsanordnung, wenn Fortsetzung der …

  • VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05

    Wald i.S.d. WaldG BB

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 LB 18/23

    Bebauungsplan; Umwandlungsgenehmigung; Waldumwandlung; Genehmigungsfreiheit einer …

    das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts von 30. April 2021 - 2 A 219/19 - auf die Berufung des Klägers abzuändern und die Nebenbestimmung Nr. 4 des Bescheides vom 21. Juni 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Juni 2019 aufzuheben,.

    das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 30. April 2021 - 2 A 219/19 - auf die Berufung des Klägers abzuändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bauvorbescheides vom 21. Juni 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Juni 2019 zu verpflichten, dem Kläger den begehrten Bauvorbescheid ohne waldrechtliche Einschränkungen zu erteilen,.

    das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 30. April 2021 - 2 A 219/19 - auf die Berufung des Klägers abzuändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bauvorbescheides vom 21. Juni 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Juni 2019 zu verpflichten, über den Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ohne waldrechtliche Einschränkungen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

  • VG Lüneburg, 16.12.2021 - 2 A 100/20

    Baugenehmigung; Schädliche Bodenveränderung; Verdacht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (…BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25;… VG Halle (Saale), Urt. v. 23.11.2010 - 4 A 43/10, juris Rn. 20, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 30.4.2021 - 2 A 219/19 -, juris Rn. 31).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20239
OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19 (https://dejure.org/2019,20239)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.06.2019 - 2 A 219/19 (https://dejure.org/2019,20239)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 2 A 219/19 (https://dejure.org/2019,20239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 1 ERVV, § 152a Abs 1 S 1 VwGO
    Zur Anhörungsrüge im elektronischen Rechtsverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Rechtsbehelfe zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 2 A 140/19

    Elektronischer Rechtsverkehr: Zustellung und Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 24. Juni 2019 - 2 A 140/19 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 24.6.2019 - 2 A 140/19 - hat der Senat den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist für den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren abgelehnt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25.1.2019 - 3 K 757/18 - verworfen.

  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen.(BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 - juris).
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18

    Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes der Schulbuchausleihe; isolierte …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19
    Mit Beschluss vom 24.6.2019 - 2 A 140/19 - hat der Senat den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist für den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren abgelehnt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25.1.2019 - 3 K 757/18 - verworfen.
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem nach ständiger Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient von daher auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach gesicherter Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].
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