Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03 MD |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gebührensatzung; Geltung des Vorteilsprinzips im Rahmen der Ermessensausübung; Unterscheidung von echter und unechter Rückwirkung; Aus dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 870
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Letzteres ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gesetzgeber missachtet mit einer solchen Regelung das Vertrauen in den Bestand der bisherigen Regelung oder greift in Abwägung des von ihm verfolgten Ziels mit der Rechtsposition des Betroffenen unverhältnismäßig in diese ein (BVerfGE 72, 175 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; 89, 48 [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89] ; ZOV 2000, 23f.).Letztere ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Rückwirkung das Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Regelung missachtet oder jedenfalls in Abwägung des vom Gesetzgeber verfolgten Ziels mit der Rechtsposition des Betroffenen unverhältnismäßig in diese eingreift (BVerfGE , B. v. 23.06.1993 - 1 BvR 133/89 , BVerfGE 89, 48 [66]; BVerfG, ZOV 2000, 23 ff.).
- BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
Investitionsvorrangbescheid - Vorrang für Investitionen - …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Letzteres ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gesetzgeber missachtet mit einer solchen Regelung das Vertrauen in den Bestand der bisherigen Regelung oder greift in Abwägung des von ihm verfolgten Ziels mit der Rechtsposition des Betroffenen unverhältnismäßig in diese ein (BVerfGE 72, 175 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; 89, 48 [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89] ; ZOV 2000, 23f.).Letztere ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Rückwirkung das Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Regelung missachtet oder jedenfalls in Abwägung des vom Gesetzgeber verfolgten Ziels mit der Rechtsposition des Betroffenen unverhältnismäßig in diese eingreift (BVerfGE , B. v. 23.06.1993 - 1 BvR 133/89 , BVerfGE 89, 48 [66]; BVerfG, ZOV 2000, 23 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.1998 - B 2 S 141/97
Straßenbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Eingang der letzen …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Dies wiederum macht das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht von einer in einer rechtswirksamen Beitragssatzung enthaltenen Verteilungsregelung abhängig (OVG LSA, Beschluss vom 19. Februar 1998, B 2 S 141/97 ), denn gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA dürfen Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden, die den in Satz 2 vorgeschriebenen Inhalt hat.Dem gemäß wird in der Rechtsprechung ein Gemeindeanteil von 25 %, d. h. ein Anliegeranteil von 75 % für ermessensfehlerfrei gehalten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 19.02.1998, B 2 S 141/97 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.1998 - B 2 S 337/98
Darlegungslast; Rechtsmittelbegründung; Gemeinde; Straßenbaubeitragssatzung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Nach § 6 Abs. 1 KAG LSA sind die Gemeinden verpflichtet, ihnen zustehende Beiträge zu erheben (OVG LSA, Beschluss vom 03.09.1998 - B 2 S 337/98 -, VwRR-MO 1998, 295). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Eine über die bloße Unterhaltung oder Reparatur einer Straße hinaus gehende Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 -A 2 S 335/98 - Urt. v. 17.04.1999 - A 2 S 13/97 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2002 - 2 L 121/00
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Bei dem für die Beurteilung, ob eine durchgeführte Ausbaumaßnahme als Verbesserung zu qualifizieren ist, vorzunehmenden Vergleich zwischen dem alten und neuen Zustand der Anlage ist von dem ursprünglichen und nicht von dem unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme bestehenden Zustand auszugehen, weil anderenfalls jede Unterhaltungsmaßnahme eine beitragsfähige Verbesserung wäre (OVG LSA, Beschl. v. 12.08.2002 - 2 L 121/00). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.1999 - A 2 S 13/97
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Eine über die bloße Unterhaltung oder Reparatur einer Straße hinaus gehende Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 -A 2 S 335/98 - Urt. v. 17.04.1999 - A 2 S 13/97 -). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Letzteres ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gesetzgeber missachtet mit einer solchen Regelung das Vertrauen in den Bestand der bisherigen Regelung oder greift in Abwägung des von ihm verfolgten Ziels mit der Rechtsposition des Betroffenen unverhältnismäßig in diese ein (BVerfGE 72, 175 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; 89, 48 [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89] ; ZOV 2000, 23f.). - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Insbesondere liegt hierin keine echte Rückwirkung (oder Rückbewirkung von Rechtsfolgen, BVerfGE 97, 67, 78) [BVerfG 03.12.1997 - 2 BvR 882/97] , denn auf Grund des Fehlens einer vollständig gültigen Beitragssatzung bis zum In-Kraft-Treten der SBS 01 konnten sachliche Beitragspflichten noch nicht entstehen und der Sachverhalt nicht der Vergangenheit angehören. - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Letzteres ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gesetzgeber missachtet mit einer solchen Regelung das Vertrauen in den Bestand der bisherigen Regelung oder greift in Abwägung des von ihm verfolgten Ziels mit der Rechtsposition des Betroffenen unverhältnismäßig in diese ein (BVerfGE 72, 175 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; 89, 48 [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89] ; ZOV 2000, 23f.). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93
Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung; …
- OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95
Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der …
- VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen …
- OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
Schlechterstellungsverbot; Ersetzung einer unwirksamen Satzung
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09
Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer …
Es bleibt offen, ob der Anliegeranteil bei den Teileinrichtungen von Anliegerstraßen lediglich über 50% des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, NVwZ-RR 2008, 127 , und v. 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, jeweils zit. nach [...];… VG Magdeburg, Urt. v. 12. Juli 2001 - 2 A 869/99 -, KNSA 2002, Nr. 12 S. 132, 136 f.; VG Dessau, Urteile v. 14. Oktober 2005 - 3 A 300/05 - und v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 -, jeweils zit. nach [...]) oder ob dieser Anteil 50% deutlich übersteigen und mindestens 60% betragen muss (…vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zit. nach [...]).Es kann offen bleiben, ob der Anliegeranteil bei den Teileinrichtungen von Anliegerstraßen lediglich über 50% des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, NVwZ-RR 2008, 127 , und v. 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, jeweils zit. nach [...];… VG Magdeburg, Urt. v. 12. Juli 2001 - 2 A 869/99 -, KNSA 2002, Nr. 12 S. 132, 136 f.; VG Dessau, Urteile v. 14. Oktober 2005 - 3 A 300/05 - und v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 -, jeweils zit. nach [...]) oder ob dieser Anteil mit dem Verwaltungsgericht 50% deutlich übersteigen und mindestens 60% betragen muss (…vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zit. nach [...]).
- VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05 Dieses Schlechterstellungsverbot greift hier schon deswegen nicht, weil sich die StrAB 2000 keine Rückwirkung beimisst (vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD -).
Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - NdsOVG, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
- VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03 Dieses Schlechterstellungsverbot greift hier schon deswegen nicht, weil sich die StrAB 2000 keine Rückwirkung beimisst (vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD -).
Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
- VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
Überdies werden Anteilssätze von 60% für Anliegerstraßen in der Rechtsprechung und Literatur für "rechtssicher" gehalten (…vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rn. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zitiert nach Juris), so dass die Gemeindevertretung auch unter Zugrundelegung dieses Aspektes ihr Ermessen zulässigerweise hat ausüben können. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10
Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung
Rn. 29 4. Der Beitragsanspruch ist schließlich entgegen der Auffassung der Klägerin und des Verwaltungsgerichts, das insoweit seine noch im Eilverfahren vertretene Ansicht (vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD -, zit. nach JURIS) aufgegeben hat, nicht gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG LSA i. V. m. den §§ 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 170 Abs. 1 AO festsetzungsverjährt. - VG Magdeburg, 25.04.2012 - 2 A 185/11
Straßenbaubeitrag aufgrund des Ausbaus von Teileinrichtungen; sachliche …
Rn. 43 Der als Kehrseite des Gemeindeanteils festgesetzte Anliegeranteil von 40 % für Fahrbahnen, Geh- und Radwege von Anliegerstraßen der Vorgängersatzungen 1997 und 1999 ist nicht vorteilsgerecht (vgl. u.a. VG Magdeburg, U. v. 22.01.2004 - 2 A 224/03 -). - VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05 Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - NdsOVG, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
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