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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22 (2 A 176/22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31515
OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22 (2 A 176/22) (https://dejure.org/2022,31515)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.11.2022 - 2 A 226/22 (2 A 176/22) (https://dejure.org/2022,31515)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. November 2022 - 2 A 226/22 (2 A 176/22) (https://dejure.org/2022,31515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 124a VwGO, § 152a VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 1 S 2 VwGO
    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a; VwGO § 152a
    Anhörungsrüge; materielle Richtigkeit; rechtliches Gehör; Sachverhaltswürdigung; Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124a; VwGO § 152a
    Anhörungsrüge; materielle Richtigkeit; rechtliches Gehör; Sachverhaltswürdigung; Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22
    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach gesicherter Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].

  • OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22
    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach gesicherter Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].

  • OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22

    Anhörungsrüge (Hundehaltung)

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22
    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach gesicherter Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].

  • OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19

    Zur Anhörungsrüge im elektronischen Rechtsverkehr

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22
    Die Anhörungsrüge stellt vor allem entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach gesicherter Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].
  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19

    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22
    Rn. 4 Eine von den Klägerinnen beim Verwaltungsgericht in dem Zusammenhang erhobene Feststellungsklage gegen das Bildungsministerium wegen "rechtswidrigen Realhandelns" der Schule wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.[vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 2.4.2019 - 1 K 1421/17 -][vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 2.4.2019 - 1 K 1421/17 -] Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -].
  • OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …

    Vielmehr genügt die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung maßgeblich gewesen sind.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.1.2022 - 2 A 224/22 - und - 2 A 226/22 -, und vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, jeweils bei juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.1.2022 - 2 A 224/22 - und - 2 A 226/22 -, und vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, jeweils bei juris] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das entgegengenommene Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben.
  • OVG Saarland, 18.02.2026 - 2 A 10/26

    Anhörungsrüge; Würdigung des Parteivorbringens

    Vielmehr genügt die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung maßgeblich gewesen sind.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.1.2022 - 2 A 224/22 - und - 2 A 226/22 -, und vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, jeweils bei juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.1.2022 - 2 A 224/22 - und - 2 A 226/22 -, und vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, jeweils bei juris] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das entgegengenommene Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben.
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 176/22

    Verwaltungsprozess

    2 A 226/22 (2 A 176/22).
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