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| OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
Unvereinbare Festsetzungen in Bebauungsplan und Landschaftsschutzgebietsverordnung; segmentierende Betrachtung von Lärmquellen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 BauGB, BImSchV 16, BImSchV 18, TA Lärm, FreiZLärmRL
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiete; Sportanlagen; Freibad; öffentliche Verkehrsflächen; Parkplatz; Plannachbar; Einwendungen; Präklusion; Ausfertigung; Planzeichenerklärung; Korrektur; offensichtliche Unrichtigkeit; städtebauliche Erforderlichkeit; Plangebiet; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (40)
- BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100).Rn. 73 3. Die festgestellten Mängel im Abwägungsvorgang sind nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB beachtlich, denn sie sind offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (vgl. zu den Anforderungen u.a. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1/07 -, BVerwGE 131, 100).
Besteht bei einem offensichtlichen Mangel hiernach die konkrete Möglichkeit, dass die Gemeinde, wenn sie den abwägungsbeachtlichen Belang zutreffend ermittelt und bewertet hätte, im Ergebnis anders geplant hätte, ist der Mangel für die Wirksamkeit des Plans beachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1/07 -, a.a.O.).
- BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Eine solche, dem Anlagenbezug des Gesetzes folgende, segmentierende Betrachtung wird allerdings den tatsächlichen Verhältnissen dann nicht mehr gerecht, wenn mehrere in räumlichem Zusammenhang stehende Anlagen trotz ihrer organisatorischen Trennung vom Betreiber im Sinne eines integrativen Konzepts zu einer Einheit zusammengefasst worden sind, etwa einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5 a BImSchG vergleichbar (vgl. z. Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16/00 -, NVwZ 2001, 1167).Die Vorschriften der aus den oben dargestellten Gründen vorliegend einschlägigen 18. BImSchV bilden jedoch eine geschlossene Einheit, mit anderen Worten: Die dort niedergelegten Anforderungen an Sportanlagen, die Immissionsrichtwerte und das Mess- und Beurteilungsverfahren sind aufeinander abgestimmt und geben die normkonkretisierende Einschätzung des Verordnungsgebers wieder (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16/00 -, NVwZ 2001, 1167).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
Normenkontrolle (erfolglos); Bebauungsplan; ehemaliger Güterbahnhof; Wohngebiet; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Sie muss aber nicht grundstückswertneutral sein (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris, m.w.N.).Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
In diesem Fall wäre der Parkplatz möglicherweise getrennt zu betrachten, so dass zwar eine Berechnung nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie in Betracht kommen könnte, die Beurteilung aber wohl anhand der TA Lärm zu erfolgen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523; Beschluss vom 14. November 2000 - 4 BN 44/00 -, NVwZ 2001, 433). - BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Rn. 49 aa) Bei der gerichtlichen Prüfung ist davon auszugehen, dass planerische Entscheidungen, die aufgrund einer prognostischen Einschätzung zukünftiger tatsächlicher Entwicklungen getroffen werden müssen, hinsichtlich ihrer Prognose nur dann rechtmäßig sind, wenn diese unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110). - BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99
Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Die mit der getroffenen Festsetzung einhergehende Beschränkung der Privatnützigkeit derart, dass nunmehr zwar eine Grundstücksteilung unter gleichzeitiger Erhaltung der Bebaubarkeit in vollem Umfang ausscheidet, im Gegenzug aber eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen wird, die mindestens 2/3 der Fläche des Flurstücks 309 ausmachen dürfte und auch einen Teil des Flurstücks 310 erfasst, steht nicht außer Verhältnis zu den hinter der Planung stehenden städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelangen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41; sowie Urteile des Senats vom 29. September 2009 - OVG 2 A 12.07 -, BauR 2010, 120, und vom 20. September 2006 - OVG 2 A 12.05 -, BRS 70 Nr. 19). - VGH Bayern, 24.08.2007 - 22 B 05.2870
Immissionsschutzrecht: Schwimmbäder als Sportanlagen // Schwimmbad; Freibad; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Die für eine eindeutige Zuordnung erforderlichen tatsächlichen Feststellungen sind der Planbegründung nicht zu entnehmen (vgl. hierzu: Bayer. VGH, Urteil vom 24. August 2007 - 22 B 05.2870 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 2362/07 -, juris). - BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Rn. 79 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplanes hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993 - 4 BN 43/92 -, BRS 55 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 54/08 -, BauR 2009, 1102). - BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Rn. 79 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplanes hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993 - 4 BN 43/92 -, BRS 55 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 54/08 -, BauR 2009, 1102). - BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 2362/07
Klage gegen die erteilte Umgestaltung eins Waldfreibades einschließlich der …
- BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08
Begründungserfordernis für Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorbildwirkung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 2 A 12.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Veräußerung des Grundstücks …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08
Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - 2 A 22.08
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Abwägungsausfall; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02
1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 N 96.07
Lärmschutz für Gemengelage von einem faktischen reinen Wohngebiet und einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 12.05
Normenkontrolle (teilweise erfolgreich); Bebauungsplan; Planrechtfertigung; …
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
- BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
- BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
- BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320
Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit, …
- BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit; …
- BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03
Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage; …
- BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95
Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle - …
- BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des …
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - 10 A 6.07
Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Mitwirkung der ehrenamtlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07
Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05
Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung …
- BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07
Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 10 A 14.07
Planakzessorische Enteignung; Abwägungsmangel bei Dringlichkeit der Planumsetzung
- OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
Bebauungsplan: Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12
Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines …
Rn. 60 Die Untersuchung ist den Anforderungen in Rechtsprechung und Literatur an eine beschränkte Summenpegelbildung oder Teilsummenpegelbildung (…vgl. zu diesem Begriff Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 2 Rn. 10; Herr, Sportanlagen in der Wohnnachbarschaft, S. 180; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2012 - 2 A 23.09 - juris), d.h. eine Summenpegelbildung, die sich auf Immissionen durch diejenigen Lärmquellen beschränkt, die nach demselben Regelwerk zu bestimmen sind, gerecht geworden. - OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2019 - 2 A 9.16
Bebauungsplan; Freibad; reines Wohngebiet; Erforderlichkeit; Vollzugsfähigkeit; …
Dieser Bebauungsplan wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow vom 30. Dezember 2008 öffentlich bekannt gemacht und mit Urteilen des Senats vom 15. März 2012 (- OVG 2 A 20.09 - sowie - OVG 2 A 23.09 - jeweils veröffentlicht in juris) für unwirksam erklärt.Rn. 40 Unerheblich ist, dass der Senat in seinen Urteilen vom 15. März 2012 (- OVG 2 A 20.09 - juris Rn. 55 und Rn. 62 sowie - OVG 2 A 23.09 - juris Rn. 53 und 60) noch von zwei zu betrachtenden Anlagenkomplexen gesprochen hat.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 2 S 3.16
Anforderungen an die Ausfertigung einer Satzung über eine Veränderungssperre; …
Es muss erkennbar sein, dass der Normgeber die ihm obliegende Prüfung vorgenommen hat (vgl. m.w.N. BVerwG…, Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 29.14 -, juris Rn. 5; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. April 2014 - OVG 10 A 8.09 -, juris Rn. 42; Urteil des Senats vom 15. März 2013 - OVG 2 A 23.09, - juris Rn. 24). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 2 S 106.11
Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Veränderungssperre; ortsübliche …
Dabei handelt es sich nicht nur um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift, sondern um eine wesentliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung grundsätzlich die Ungültigkeit der Satzung zur Folge hat (st. Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt Urteile vom 15. März 2012 - OVG 2 A 20.09 und OVG 2 A 23.09 -, juris Rn. 29 bzw. 27).
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