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| OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 - 2 A 23.17 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 2 A 23.17 (https://dejure.org/2019,58564)
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Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 - 2 A 23.17
- BVerwG, 23.06.2020 - 4 BN 63.19
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18
Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild; Stadtgestalt; …
Letzteren sah der Senat mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 (- OVG 2 A 23.17 -) als unzulässig an und verwarf den Antrag. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 2 A 15.19
Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre und ihre Verlängerung; …
Rn. 29 (1) Tritt eine Norm während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft, so liegt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO beachtliche Beschwer gleichwohl vor, wenn derjenige, der das Normenkontrollverfahren eingeleitet hat, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 7 ff., 11; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2019 - OVG 2 A 23.17 - EA S. 6; VGH München…, Urteil vom 26. Februar 2021 - 1 N 18.899 - juris Rn. 12).Außerdem müssen konkrete Angaben zum behaupteten Schaden bzw. zur Schadenshöhe gemacht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2019, a.a.O., EA S. 8).
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